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Vortrag des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Günter Nooke, zum „Tag der Humanitären Hilfe“

12.10.2007 - Rede

-Es gilt das gesprochene Wort-

Millionen Menschen auf der Welt haben nicht genug zu essen, kein sauberes Trinkwasser, keine medizinische Versorgung, kein Dach über dem Kopf. Sie leiden unter Naturkatastrophen, ethnischen Konflikten, dem Zerfall von Staaten und Bürgerkriegen. Über 17 Millionen Menschen befinden sich derzeit auf der Flucht – sei es als Flüchtling in Nachbarländern, als Binnenvertriebener im eigenen Land oder als Asylsuchender. Afghanistan, Irak, Sudan und die Region der Großen Seen in Afrika führen die Liste der Flüchtlingsströme an. Naturkatastrophen fordern zunehmend Opfer und zerstören den Lebensraum der Menschen. VN-Organisationen wie das Welternährungsprogramm oder das Flüchtlingshilfswerk UNHCR, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und nationale wie internationale Nichtregierungsorganisationen haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Menschen in zu helfen.

Was ist humanitäre Hilfe?

Dort, wo das Überleben von Menschen in Gefahr ist und Regierungen nicht in der Lage oder nicht willens sind, die eigene Bevölkerung zu schützen, wird humanitäre Hilfe geleistet. Sie zielt darauf ab, in Katastrophenfällen, seien es Naturkatastrophen oder solche, die von Menschen verursacht sind, Leben zu retten und menschliches Leid zu lindern, wenn die betroffenen Menschen dazu selbst nicht in der Lage sind. Wenn Sie so wollen leistet humanitäre Hilfe Dienst am ersten „Menschenrecht auf Leben“. Anders als Entwicklungszusammenarbeit, die langfristig und nachhaltig angelegt ist, handelt es sich bei der humanitären Hilfe um Nothilfe, die in erster Linie das Überleben sichern soll. Sie muss schnell und zielgerichtet eingreifen. Soforthilfe endet, wenn die akute Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Menschen abgewendet ist und sichergestellt werden kann, dass die Menschen wieder in ihre ursprünglichen, vor der Krise herrschenden Lebensbedingungen zurückfinden.

Humanitäre Hilfe ist Ausdruck unserer ethischen Verantwortung und Solidarität mit Not leidenden Menschen in aller Welt. Sie orientiert sich ausschließlich an der Bedürftigkeit der Menschen. Es gibt für die humanitäre Hilfe keine „Guten“ oder „Schlechten“, sondern nur Menschen, deren Gesundheit oder Leben gefährdet ist. Das Menschsein allein qualifiziert also einen Not leidenden Menschen als Empfänger humanitärer Hilfe. Humanitäre Hilfe verfolgt keine politischen Ziele. Sie greift oft gerade dort ein, wo die Politik – Entwicklungspolitik, Friedenspolitik, örtliche Regierungspolitik – versagt hat. An der deutschen Unterstützung für den Sudan zeigt sich deutlich, dass sich humanitäre Hilfe nicht an politischen, ideologischen, ethnischen oder sonstigen Kategorien orientiert, sondern allein am Bedarf der Menschen. In Darfur, im Westen des Landes, sind nach Schätzungen in den vergangenen zwei Jahren über 200.000 Menschen ums Leben gekommen. Mehr als zwei Millionen Menschen befinden sich auf der Flucht vor bewaffneten Auseinandersetzungen und schwersten Menschenrechtsverletzungen.

Gerade in politisch schwierigen Konflikten wie im Sudan ist die humanitäre Hilfe oft die einzige internationale Hilfe, die die Betroffenen erreicht. Ohne ein schnelles und effektives Handeln außenstehender Akteure wären die Menschen in Darfur vollständig sich selbst überlassen, sie wären neben der Gewalt auch Hunger, Durst, Obdachlosigkeit und Krankheit schutzlos ausgeliefert. Hier war und ist also ein massiver humanitärer Hilfseinsatz der internationalen Gemeinschaft erforderlich.

Worin liegt nun der Unterschied zwischen Humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit?

Um beim Beispiel Sudan zu bleiben: Solange die sudanesische Regierung für das Andauern der Gewalt in Darfur entscheidende Mitverantwortung trägt, wird die Bundesregierung die offizielle bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nicht wieder aufnehmen. Das zum Beispiel ist für die sehr anerkennenswerten Bemühungen im Südsudan, die wir gern unterstützen würden, hinderlich. Aber grundsätzlich kann, anders als die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit politisch konditioniert sein.

Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unterscheiden sich weiterhin dadurch, dass Entwicklungszusammenarbeit, anders als die humanitäre Hilfe, auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Entwicklungszusammenarbeit ist ein Prozess, der es einer Durchführungsorganisation erlaubt, sich aus einer Region zurückzuziehen, wenn die geleistete Hilfe zur Selbsthilfe Früchte trägt. Die Zielsetzung der Entwicklungszusammenarbeit ist auch deutlich umfassender als die der humanitären Hilfe. Daher verfolgt die Entwicklungspolitik, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verantwortet wird, neben der langfristigen Armutsbekämpfung auch die Sicherung von Frieden und Demokratie und strebt eine Rolle bei der Mitgestaltung der Globalisierung an.

Je nach Art der Katastrophe kann jedoch die humanitäre Hilfe auch der Beginn eines längerfristigen Engagements sein. Die entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe, die sich ebenfalls im Instrumentarium des BMZ befindet, kann Bindeglied zwischen humanitärer Hilfe und einer späteren Entwicklungszusammenarbeit sein.

Und was leistet die humanitäre Hilfe der Bundesregierung?

Auch wenn die Bevölkerung in den wohlhabenderen Ländern – und dies gilt gerade auch für uns Deutsche - oft eine enorme Spendenbereitschaft beweist, sind die humanitären Organisationen in ihrer täglichen Arbeit auf weitere Geldgeber angewiesen, die auch abseits des großen Medienechos wichtige humanitäre Projekte finanzieren und z.B. in den so genannten „vergessenen Krisen“ helfen, ich nenne als Beispiel nur die Binnenflüchtlinge in Kolumbien, die der dortige, jahrzehntelange bewaffnete Konflikt hervorbringt. Das Auswärtige Amt ist für die Finanzierung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland verantwortlich. Mit einem Jahresbudget von derzeit 75 Millionen Euro unterstützen wir humanitäre Hilfsprojekte in der ganzen Welt und leisten freiwillige Beiträge an internationale Organisationen.

Über die Hälfte unserer Mittel für humanitäre Hilfe setzen wir in Afrika ein – eine Konzentration, die auf die humanitäre Lage in weiten Teilen dieses Kontinents schließen lässt. Neben dem Sudan engagieren wir uns vor allem in der Demokratischen Republik Kongo und den übrigen Ländern in der Region der Großen Seen, wo wegen eines seit Jahren andauernden gewalttätigen Konfliktes über 3 Mio. Menschen ihre Heimat verloren haben. Die humanitäre Krise der afghanischen und irakischen Flüchtlinge spielt daneben eine wichtige Rolle in unserem humanitären Engagement. Aber auch Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen zwingen uns zum Handeln, zuletzt zugunsten von Millionen Opfern der verheerenden Regenfälle und Überschwemmungen in Afrika.

Für die humanitäre Hilfe gilt in doppelter Hinsicht das Prinzip der Subsidiarität: Erstens: Humanitäre Hilfe im Ausland wird nur geleistet, soweit die betroffenen Länder dazu selbst nicht in der Lage sind, beziehungsweise soweit es nötig ist, um die bedarfsgerechte Durchführung der Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Selbsthilfekräfte der Empfängerstaaten werden also in jedem Falle mit einbezogen. So konnte sich beispielsweise nach den Überschwemmungen in Asien Mitte des Jahres Indien weitgehend selbst helfen, und unsere Unterstützung konzentrierte sich auf andere Länder in der Region. Zweitens: Das Prinzip der Subsidiarität gilt auch für unsere Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen, deren Arbeit wir finanziell unterstützen. Das Auswärtige Amt finanziert in der Regel nur den Fehlbedarf der Hilfsorganisationen bei der Durchführung humanitärer Projekte. Dies gilt im Grundsatz für unsere Zusammenarbeit mit deutschen Nichtregierungsorganisationen wie auch mit den großen Hilfswerken der Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz.

Das Auswärtige Amt ist rund um die Uhr einsatzbereit und kann wenn nötig Hilfsmaßnahmen innerhalb von Stunden auf den Weg bringen. Durch das dichte Netz unserer Auslandsvertretungen in aller Welt und die engen Kontakte zu den Hilfsorganisationen vor Ort sind wir stets frühzeitig und umfassend über humanitäre Krisen informiert. So können der Bedarf vor Ort analysiert und die nötigen Hilfsmaßnahmen schnell eingeleitet werden. Nach den jüngsten Überschwemmungen in Afrika konnten sofort THW-Teams zur Vorbereitung von Hilfsmaßnahmen aufbrechen. Oder nach dem Tsunami im Indischen Ozean Ende 2004 mussten innerhalb kürzester Zeit Trinkwasseranlagen, Geländefahrzeuge, Notstromaggregate und medizinische Ausrüstung in die Krisenregion gebracht werden. Dabei werden trotz aller Eilbedürftigkeit die Projektanträge der Hilfsorganisationen auch in akuten Katastrophensituationen sorgfältig geprüft und die zugewendeten Haushaltsmittel hinterher genau abgerechnet.

Das humanitäre Minenräumen

Einen wichtigen Teil unserer humanitären Hilfe, den Sie auch in den im Lichthof aufgebauten Themeninseln wieder finden, möchte ich besonders erwähnen: Das humanitäre Minenräumen. In vielen Ländern stellen Minen eine tägliche Gefahr für das Leben der Bevölkerung dar. Blindgänger und Anti-Personen Minen unterscheiden nicht zwischen Militärs oder Zivilisten, Erwachsenen oder Kindern. Neben ihrer direkt lebensbedrohlichen Wirkung oder der gravierenden gesundheitlichen Einschränkung, die sie verursachen können, haben sie auch eine Wirkung, die häufig in Entwicklungsländern besonders schwer wiegt. Durch Minen wird zum Beispiel die Nutzung von Acker- und Weideland oder von Wasserstellen erschwert oder ganz verhindert und dadurch der Entwicklungsprozess eines Landes gehemmt.

Die Bundesregierung engagiert sich seit über 15 Jahren im Bereich des humanitären Minenräumens. In diesem Jahr stehen für das humanitäre Minenräumen über 10 Millionen Euro zur Verfügung, die für Projekte in Sudan, Afghanistan, Vietnam, Kambodscha und auf dem Balkan eingesetzt werden.

Katastrophenvorsorge

Zum weiteren Bereich der humanitären Hilfe zählt auch die Katastrophenvorsorge. Hier geht es weder um Nothilfe noch um akute Krisensituationen. Vielmehr steht die Frage im Vordergrund, wie die potentiellen Folgen schwerer Naturkatastrophen im Vorfeld reduziert werden können. Die Verwundbarkeit einer Region kann durch durchdachte Vorsorgemaßnahmen erheblich reduziert werden. Sachschäden werden so verringert und Menschenleben gerettet. In Extremfällen können durch relativ einfache Maßnahmen viele Todesfälle vermieden werden. Den vielen Opfern der Flutkatastrophe in Südasien ist tragischerweise gerade das Fehlen ausreichender Vorsorgemechanismen und eines Frühwarnsystems zum Verhängnis geworden. Eine rechtzeitig ausgesprochene Warnung könnte die Zahl der Todesopfer reduzieren.

Zusammen mit unseren Partnern bei den Vereinten Nationen versuchen wir, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen zu schaffen. Das Auswärtige Amt finanziert daher auch entsprechende Pilotprojekte.

Selbstverständlich kann Krisenvorsorge die humanitäre Hilfe auch in Zukunft nicht ersetzen. Klimawandel, Überbevölkerung, Kriege und Konflikte werden auch in den kommenden Jahrzehnten Menschenleben bedrohen und möglicherweise den Bedarf an humanitärer Nothilfe noch ansteigen lassen. Prävention ist kein Ersatz, aber eine gute und sinnvolle Ergänzung der humanitären Hilfe.

Wie wird eigentlich humanitäre Hilfe koordiniert?

Gelegentlich ist Kritik zu hören, Hilfsmaßnahmen liefen unkoordiniert ab, behinderten sich gegenseitig und führten zur Verschwendung der Hilfsgelder. Die weltweiten Hilfsanstrengungen nach dem Seebeben in Südasien haben gezeigt, wie entscheidend eine gute Koordination für den Erfolg der humanitären Maßnahmen ist.

Sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen gibt es eine Reihe von Mechanismen zur Koordinierung der humanitären Hilfe. In Deutschland trifft sich regelmäßig der Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe, in dem sich Vertreter deutscher Hilfsorganisationen, des Auswärtigen Amts und anderer Bundesministerien über aktuelle Probleme und strategische Fragen der humanitären Hilfe austauschen.

Im Krisenfall liegt der Schwerpunkt der Koordination vor Ort. Vertreter von Hilfsorganisationen, ausländischer Geberregierungen und der örtlichen Verwaltungen treffen sich oft mehrmals täglich, bewerten den Hilfsbedarf und aktualisieren die Bestandsaufnahmen bereits angebotener oder erbrachter Hilfsleistungen. Diese Koordination geschieht in der Regel in Verantwortung des Amtes für humanitäre Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA). Seine Büros in New York und Genf sammeln und verbreiten auch regelmäßig alle Informationen über die humanitäre Lage und den humanitären Bedarf in einer Krisenregion und koordinieren die Hilfsaufrufe der einzelnen Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen.

Die Europäische Union verfügt mit ECHO, dem Humanitären Amt der Kommission, über eine eigene Institution für humanitäre Hilfe, die sich zu einem der größten Geber humanitärer Hilfe weltweit entwickelt hat. Zur besseren Abstimmung der europäischen Politik in der humanitären Hilfe hat Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft ein Grundsatzpapier auf den Weg gebracht, das Ende des Jahres von den 27 EU-Mitgliedsstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden soll. Die Mitgliedstaaten sind am Entscheidungsprozess von ECHO durch regelmäßige Sitzungen des Ausschusses für humanitäre Hilfe beteiligt. Ich freue mich, dass wir heute eine Vertreterin von ECHO, Frau Trautmann, hier zu Gast haben, die gleich im Anschluss das Wort haben wird.

Gleichwohl sind auch Koordinationsprobleme nicht immer auszuschließen, gerade bei großen und medienwirksamen Katastrophen. Es kann in Einzelfällen durchaus zu Wettläufen der Helfer und überflüssigen Aktionen kommen.

Wo stößt humanitäre Hilfe an ihre Grenzen?

Zum Abschluss meines Vortrags möchte ich noch kurz etwas zu den Grenzen der humanitären Hilfe sagen. Mit diesem ganz aktuellen Thema „Humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten“ wird sich um 14.30 Uhr eine Podiumsdiskussion ausführlich befassen.

In der Regel setzt jede humanitäre Aktion das Einverständnis des betroffenen Staates oder der jeweiligen faktischen Machthaber voraus. Wenn dieses verweigert wird, können auch humanitäre Hilfsorganisationen kaum tätig werden. Als ich letzten Sommer in Darfur war, sind dadurch, dass eine Rebellengruppe mit dem Darfur-Peace Agreement die Seiten gewechselt hatte, große Gebiete wieder umkämpft gewesen. Das heißt um Flüchtlingslager zu erreichen und zu entscheiden, ob der Weg dorthin sicher ist, mussten die Straßenkontrollposten der Rebellenführer vor Ort angerufen werden. Erst wenn diese ihr okay gaben, konnten Hilfsorganisationen sich ohne Schutz auf den Weg machen.

Auch die Sicherheitslage in Krisengebieten kann zu erheblichen Einschränkungen der humanitären Tätigkeiten führen. Immer wieder werden zum Beispiel Flüchtlingslager überfallen, wird Hilfspersonal verschleppt oder getötet. Dies unterwirft alle humanitären Akteure erheblichen Beschränkungen und führt häufig dazu, dass gerade in Regionen, in denen die Hilfe am dringendsten benötigt wird, die Hilfe unzureichend bleibt oder Betroffene gar nicht erreicht werden können.

Humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten ist mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Wir haben es heute weniger mit Konflikten zwischen einzelnen Staaten zu tun, sondern mit teilnationalen und innerstaatlichen Auseinandersetzungen, für die das humanitäre Völkerrecht nicht konzipiert ist. Die Ziele der Gewaltakteure sind nicht mehr Machtwechsel und die Durchsetzung einer anderen Politik, sondern die Auslöschung des Gegners oder allgemeines Chaos. Die humanitären Mindeststandards, die auch in Konflikten zu wahren sind, werden zwar von Staaten, also auch staatlichen Kriegsparteien anerkannt, aber nicht von Gruppen, für die es keine reale Zeit nach dem Konflikt gibt und die mit einem rechtlosen Dauerkonflikt oder mit einer Art institutionalisiertem Bürgerkrieg „gut“ leben können. Den über Jahrzehnte bewährten Grundprinzipien Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Neutralität der humanitären Hilfe kommt in dieser Situation eine ganz entscheidende Bedeutung zu: diese Prinzipien sollen den Hilfsorganisationen erst den Zugang zu allen Opfern ermöglichen. Sie sind lebenswichtig für die Organisationen selbst, die nur so ohne militärischen Schutz „zwischen den Fronten“ arbeiten können.

Gerade die Besorgnis um den Erhalt dieser Grundprinzipien führt oft dazu, dass die Hilfsorganisationen den militärischen, so genannten „humanitären Interventionen“ mit großer Skepsis gegenüberstehen. Eine Hilfsorganisation, die im Schlepptau einer militärischen Intervention in ein Land kommt oder sich dort nur unter militärischem Schutz bewegen kann oder aufgrund des eigenen Sicherheitsbedürfnisses im Radius von Interventionsbereichen agiert, verfügt jedenfalls aus der Sicht von Konfliktparteien meist nicht über die Unabhängigkeit, die sie für ihr Tätigwerden benötigt. Andererseits gehört sie zu denen, die die Notleidenden wenigstens erreichen. Eine allgemeingültige, pauschale Auflösung dieses Widerspruchs wird es meiner Meinung nach nicht geben, nicht geben können. Hier kann weder die Sicherheitseinschätzung des Auswärtigen Amts, das konkrete Projekt noch der konkrete Konflikt allein ausschlaggebend sein. Jede Organisation muss selbst entscheiden und die Verantwortung tragen – und das heißt für oder gegen die eigenen Helfer oder für oder gegen die Versorgung der Opfer. Das eine wie das andere ist eine Maßnahme, die ihre Berechtigung und ihre Notwendigkeit hat. Die Verantwortung der Humanitären Hilfe besteht weder im Bereich der Friedenssicherung noch im Bereich des nachhaltigen Wiederaufbaus. Vielmehr besteht sie darin, im jeweils ganz konkreten Fall –so würde ich jedenfalls meine persönliche Überzeugung formulieren – eine verantwortliche Abwägung zwischen der Sicherheit der Helfer und der Notversorgung der Opfer zu treffen. Und gleich wie diese Abwägung ausfällt, verdienen diese Hilfsorganisationen unseren Respekt, unsere Anerkennung und unseren Dank. Auch um Ihnen dieses zu sagen, ist der der heutige „Tag der Humanitären Hilfe“ eine gute Gelegenheit.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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