Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ein guter Tag für Europa

24.06.2007 - Pressemitteilung

Die deutsche Ratspräsidentschaft löste in Brüssel eine Mammutaufgabe: Nach fast 36 Stunden Verhandlung brachte sie eine neue Vertragsreform für die EU auf den Weg. Bis Ende des Jahres soll die Regierungskonferenz klären, welche Vertragsveränderungen für die neuen Grundlagenverträge nötig sind. Wie geplant, soll das neue Vertragswerk 2009 in Kraft treten.

Die deutsche Ratspräsidentschaft löste in Brüssel eine Mammutaufgabe: Nach fast 36 Stunden Verhandlung brachte sie eine neue Vertragsreform für die EU auf den Weg. Mit der Beteiligung Polens. Einfach war das nicht. Aber es hat sich gelohnt. Eine Regierungskonferenz wird nun den neuen Vertrag in allen Einzelheiten ausarbeiten.„Wir haben geschafft, was wir wollten“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Abschluss der Gespräche am Samstagmorgen. Europa sei aus dem Stillstand herausgekommen, das nun vorliegende Mandat ein „Gemeinschaftswerk“.

Bis Ende des Jahres soll die Regierungskonferenz klären, welche Vertragsveränderungen für die neuen Grundlagenverträge nötig sind. Wie geplant, soll das neue Vertragswerk 2009 in Kraft treten.

Was waren die Knackpunkte?

Einer der problematischsten Punkte war der künftige Abstimmungsmodus bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat. Der Verfassungsentwurf sah hier das Prinzip der doppelten Mehrheit vor: Beschlüsse erfordern danach eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsländer. Insgesamt müssen dabei 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen.Fast wäre der Gipfel an diesem Punkt gescheitert. Polen tat sich damit schwer und wollte sogar ein Veto einlegen.

Nach dem bisher geltenden Nizza-Vertrag hat das Land mit rund 40 Millionen Einwohnern 27 Stimmen im Rat. Deutschland mit fast doppelt so vielen Einwohnern verfügt über 29 Stimmen. Mit dem System der doppelten Mehrheit verliert Polen Stimmen im Rat. Deutschland dagegen gewinnt an Gewicht.

Lösung: Die doppelte Mehrheit wird erst 2014 in Kraft treten. In Streitfällen können sich Staaten außerdem noch bis 2017 auf den geltenden Nizza-Vertrag berufen und den Aufschub einer unliebsamen Entscheidung fordern.

Die Briten wiederum hatten Bedenken gegen die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechts-Charta. Sie solle nicht verbindliches britisches Recht werden, war das Argument. Deshalb sollte sie auch nicht im reformierten Vertragswerk erscheinen.

Lösung: Die Grundrechtscharta ist nicht mehr Teil der Verträge. Allerdings wird sie durch einen Verweis verbindlich. Ausnahme: Großbritannien.

Auch die Berufung eines EU-Außenministers als oberster Chefdiplomat der EU stieß auf britische Bedenken.

Lösung: Im Amt des „Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ werden die Funktionen des EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Bisher haben der Spanier Javier Solana und die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner diese Posten inne. Mit dem neuen Amt bekommt die EU-Außenpolitik erstmals ein einheitliches Gesicht. Bis Ende des Jahres soll die Regierungskonferenz klären, welche Vertragsveränderungen für die neuen Grundlagenverträge nötig sind. Wie geplant, soll das neue Vertragswerk 2009 in Kraft treten.

Von der Verfassung zum Vertrag

Die negativen Volksabstimmungen werden in einigen Mitgliedsländern als Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem europäischen Superstaat interpretiert. Dieser Angst galt es zu begegnen. Unter den 27 Staaten bestand schon zu Beginn des Gipfels Einigigkeit, dass der Begriff „Verfassung“ nicht mehr verwendet wird.Stattdessen werden die europäischen Verträge durch einen Reformvertrag reformiert. Es gibt im neuen Vertragswerk auch keine staatsähnlichen Symbole und keine Hymne.

Weitere Reformen

Künftig hat die EU einen ständigen Ratspräsidenten. Der Europäische Präsident soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Damit gibt es keine rotierende Präsidentschaft mehr und damit mehr Kontinuität.Die nationalen Kompetenzen sollen gestärkt werden: Innerhalb von acht Wochen können nationale Parlamente gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben. Falls sie meinen, dass diese nationale Zuständigkeit verletzen. Das Europaparlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt.

Die Zahl der Kommissare soll kleiner werden: Bis 2014 von derzeit 27 auf 15.Staaten - wie Großbritannien - können aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit in Fragen der Justiz- und Polizeizusammenarbeit aussteigen. Auch in der Sozialpolitik können Staaten aus der gemeinsamen Politik ausscheren. Wenn innerhalb von vier Monaten keine Einigung erreicht wird, können jene Staaten, die das wollen, vorangehen.

Deutschland hatte bereits Mitte 2006 den Auftrag erhalten, einen Fahrplan für eine Vertragsreform zu erarbeiten. Hintergrund war das „Nein“ der Volksabstimmungen zum Verfassungsentwurf in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005. Europa verordnete sich daraufhin eine zweijährige Denkpause. Diese war vorüber. Bis zur Wahl des Europäischen Parlaments im Jahre 2009 soll ein neuer Vertrag von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sein. Damit die erweiterte EU auch dann handlungsfähig bleibt.

Anfang der Woche hatte die deutsche Präsidentschaft allen anderen 26 Mitgliedsstaaten den Stand der Verhandlungen bei der Vertragsreform vorgelegt. In Brüssel trug jeder seine Meinung und sein Anliegen vor. Dann begann die Suche nach Kompromissen.

Verwandte Inhalte

nach oben