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Staatsminister Gloser begrüßt die Festlegung der Zugangsregeln für die Forschung zum Internationalen Suchdienst
Auf der Jahresversammlung des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst wurden am 14. und 15. Mai 2007 in Amsterdam Zugangsregeln für die Forschung und ihre technische Umsetzung beschlossen. Interessierte Mitgliedstaaten können schon vor der Ratifizierung durch alle elf Mitgliedstaaten in einem ersten Schritt Daten erhalten, um sich technisch auf die Archivöffnung vorzubereiten.
Der Staatsminister für Europa, Günter Gloser, erklärte dazu heute in Berlin:
„Ich freue mich, dass diese richtungweisenden Entscheidungen des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst getroffen wurden, für die wir uns sehr eingesetzt haben. Damit ist es den Mitgliedstaaten gemeinsam gelungen, den Prozess der Archivöffnung für die Forschung weiter zu beschleunigen. Deutschland unterstreicht mit seinem Engagement für die Archivöffnung sein großes Interesse an der Aufarbeitung der Vergangenheit.“
Sobald der Ratifizierungsprozess in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen ist, werden Wissenschaftler Zugang zu dem umfangreichen Datenbestand des Archivs in Deutschland oder den beteiligten Mitgliedstaaten erhalten. Bisher war der Zugang den Opfern des Nationalsozialismus und ihren Angehörigen vorbehalten.
Deutschland hat sein innerstaatliches Ratifizierungsverfahren bereits im April 2007 abgeschlossen.