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Internationaler Tag für Aufklärung über Minengefahren und Unterstützung von humanitärem Minenräumen am 4. April 2007 - Erklärung der Präsidentschaft im Namen de

03.04.2007 - Pressemitteilung

In diesem Jahr findet der zehnte Jahrestag des Internationalen Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung statt. Im Laufe der letzten zehn Jahre haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in erheblichem Maße und systematisch politische, finanzielle und wissenschaftliche Unterstützung im Gesamtumfang von etwa 1,5 Milliarden Euro für die weltweite Minenbekämpfung geleistet.

Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Tages für Aufklärung über Minengefahren und Unterstützung von humanitärem Minenräumen“ begrüßt die Europäische Union die bedeutsamen Fortschritte, die im Kampf gegen die von Antipersonenminen verursachten Leiden erzielt wurden.

Im Laufe der letzten zehn Jahre haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in erheblichem Maße und systematisch politische, finanzielle und wissenschaftliche Unterstützung im Gesamtumfang von etwa 1,5 Milliarden Euro für die weltweite Minenbekämpfung geleistet.

In diesem Jahr findet der zehnte Jahrestag des Internationalen Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung statt. Mehr als 150 Länder haben dieses wichtige internationale Übereinkommen, das sowohl humanitäre Ziele als auch Abrüstungsziele beinhaltet, bereits unterzeichnet.

Die Europäische Union begrüßt die Fortschritte, die bei der Vernichtung von Beständen an Antipersonenminen, der Räumung verminter Gebiete und der Unterstützung von Minenopfern bislang erzielt wurden. Wir sind uns dessen bewusst, dass künftig besonderes Gewicht auf die längerfristige Opferhilfe - auch aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht - sowie auf die Minenräumung gelegt werden muss. Zudem werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, alle Staaten, die dem Übereinkommen noch nicht beigetreten sind, zu einer Ratifizierung des Übereinkommens zu bewegen.

Das übergeordnete Ziel der Europäischen Union besteht darin, dafür zu sorgen, dass Antipersonenminen keine Opfer mehr fordern. Es ist ein ehrgeiziges Ziel, aber es kann erreicht werden, wenn alle Staaten die notwendige Entschlossenheit unter Beweis stellen und ihre Anstrengungen zur Verwirklichung dieses Ziels bündeln.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

*Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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