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Erklärung der Präsidentschaft der EU zur Zeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen
Am Freitag, den 30. März 2007, unterzeichneten der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen (VN) als Vertreter der EU-Ratspräsidentschaft und der Ständige Vertreter der EU-Kommission bei den Vereinten Nationen in New York für die Gemeinschaft das VN- Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen.
Es ist ein Novum, dass neben den einzelnen Mitgliedsstaaten auch die Europäische Gemeinschaft ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zeichnet. Die Zeichnung wirkt für die Europäische Gemeinschaft und ihre Organe (Europäisches Parlament, Kommission, Europäischer Gerichtshof und Rechnungshof) im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Das VN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen sowie das Zusatzprotokoll über das Individualbeschwerdeverfahren waren am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden. Das Übereinkommen ist die neunte unter der Ägide der Vereinten Nationen zustande gekommene Menschenrechtskonvention und das erste Menschenrechts-übereinkommen speziell für behinderte Menschen. Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden.
Die Europäische Union hat in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft aktiv daran mitgewirkt, dass diese neue Menschenrechtskonvention nun das Potential besitzt, das Leben von über 600 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit zu verbessern.
Die Behindertenorganisationen waren von Anfang an unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ in einer für die Vereinten Nationen einmaligen Weise mit den Staatenvertretern in die Verhandlungen einbezogen.
Das Übereinkommen tritt 30 Tage nach Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Präsidentschaft der Europäischen Union ruft daher alle Staaten auf, dem Übereinkommen baldmöglichst beizutreten.