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UNO greift humanitäres Problem der Streumunition aktiv auf – Bundesregierung drängt auf völkerrechtliche Vereinbarung

17.11.2006 - Pressemitteilung

Die Überprüfungskonferenz zum VN-Waffenübereinkommen (07.-17.11.06) hat heute in Genf beschlossen, sich ab sofort intensiv der humanitären Aspekte von Streumunition anzunehmen. Dies ist ein dringend notwendiger Schritt zur Weiterentwicklung des humanitären Kriegsvölkerrechts.

Die Bundesregierung verfolgt im nationalen Rahmen bereits heute eine restriktive Politik zu Streumunition. Sie schafft keine neue Streumunition mehr an, baut nach und nach die Bestände gefährlicher Streumunition mit einer Blindgängerrate von über 1% ab und prüft, ob sie in weniger als zehn Jahren vollständig auf Streumunition verzichten kann.

Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 28.09.2006 „Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln“ unterstützt diese Politik der Bundesregierung.

Die Bundesregierung wird das Ziel einer völkerrechtlich verbindlichen Regelung des Einsatzes von Streumunition im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck weiterverfolgen. Sie wird sich auch an anderen internationalen Foren beteiligen, die diesem Prozess förderlich sind.

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