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Deutsch-amerikanisches Kolloquium „Rechtsfragen im Kampf gegen den Terrorismus“
Das Auswärtige Amt und das Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht veranstalten am 12. und 13. Oktober in Berlin ein deutsch-amerikanisches Kolloquium zu „Rechtsfragen im Kampf gegen den Terrorismus“. Mit diesem von Bundesaußenminister Steinmeier angeregten Kolloquium soll der auf politischer Ebene bereits geführte Dialog zwischen Deutschland und den USA über den rechtlichen Rahmen der Terrorismusbekämpfung vertieft und um eine wissenschaftliche Dimension erweitert werden.
Das Auswärtige Amt und das Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht veranstalten am 12. und 13. Oktober 2006 in Berlin ein deutsch-amerikanisches Kolloquium zu „Rechtsfragen im Kampf gegen den Terrorismus“. Mit diesem von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier angeregten Kolloquium soll der auf politischer Ebene bereits geführte Dialog zwischen Deutschland und den USA über den rechtlichen Rahmen der Terrorismusbekämpfung vertieft und um eine wissenschaftliche Dimension erweitert werden.
An den zweitägigen Gesprächen nehmen hochrangige Vertreter der Bundesregierung und der US-Administration sowie renommierte Wissenschaftler beider Länder teil, u.a. der Rechtsberater des US-Außenministeriums, John B. Bellinger III, der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. August Hanning, die Direktoren des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Prof. Rüdiger Wolfrum und Prof. Armin von Bogdandy sowie Prof. Ruth Wedgwood von der Johns Hopkins University.
Am Freitagmorgen wird Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier mit den Teilnehmern zu einem Gespräch zusammentreffen.
Ziel des bilateralen Kolloqiums ist es, die für eine effektive Bekämpfung des Terrorismus erforderlichen internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Neben dem Völkerrecht, insbesondere den bindenden menschenrechtlichen Standards und dem humanitären Völkerrecht, soll auch die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und der wirksamen Gefahrenabwehr (Repression und Prävention) diskutiert werden.