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Bundesminister Steinmeier unterzeichnet Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat heute (20.09.) am Rande der 61. Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) in New York das Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum „VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ vom 10. Dezember 1984 gezeichnet.
Anlässlich der Unterzeichnung erklärte der Bundesminister:
„Die nachhaltige Bekämpfung und Prävention von Folter bleibt für die Bundesrepublik ein vorrangiges Ziel. Durch die Einrichtung unabhängiger Kontrollmechanismen sollen zukünftig Menschen in Gewahrsam weltweit wirksamer vor Folter und erniedrigender Behandlung geschützt werden. Mit dem Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention kommen wir diesem Ziel einen wichtigen Schritt näher.“
Das Zusatzprotokoll, das am 18. Dezember 2002 von der VN-Generalversammlung angenommen wurde und am 22. Juni 2006 in Kraft getreten ist, sieht die Schaffung von nationalen und internationalen Kontrollmechanismen zum Schutz gegen Folter vor. Deutschland hat das Anliegen dieses Protokolls von Anfang an mit allem Nachdruck unterstützt und sich aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Alle innerstaatlichen Voraussetzungen für die Errichtung des erforderlichen nationalen Kontrollmechanismus sind geschaffen.
Der Text des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls sind abrufbar auf der Internetseite des Auswärtigen Amts: