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Das Auswärtige Amt unterstützt den Opferentschädigungsfond des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit 300.000 Euro
Nach Inkrafttreten des Haushalts 2006 stellt die Bundesregierung dem Opferentschädigungsfond des Internationalen Strafgerichtshofs 300.000 Euro zur Verfügung.
Der in Den Haag ansässige IStGH verfolgt schwerste Menschenrechtsverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen weltweit. Das Auswärtige Amt sieht neben der strafrechtlichen Ahndung dieser Taten auch elementare Hilfe für die Opfer als wichtige Aufgabe der Völkergemeinschaft an. So sollen über den Opferentschädigungsfond zum Beispiel Traumazentren und orthopädische Werkstätten gefördert werden.
Deutschland ist einer der engagiertesten Vorreiter für ein umfassendes Völkerstrafrecht. Deutschland hat bereits 1998 das Römische Statut, den Gründungsvertrag des IstGH, unterzeichnet. Das römische Statut, das auch die Grundsätze der Tätigkeit des IStGH festsetzt, wurde über das Völkerstrafgesetzbuch in deutsches Recht übernommen. Das Auswärtige Amt informiert Entscheidungsträger und Nichtregierungsorganisationen durch Seminare im Ausland und Einladungen nach Berlin und Den Haag über die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, um weitere Staaten für einen Beitritt zum Römischen Statut zu gewinnen. Bisher haben 100 Staaten das Statut ratifiziert, zuletzt Mexiko.