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Internationaler Suchdienst Bad Arolsen – Staatsminister Gloser hat Änderungsprotokoll unterzeichnet
Heute (26.07.) haben Deutschland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich im Auswärtigen Amt als erste der elf Mitgliedstaaten das Protokoll über die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst (ISD) vom 10. Dezember 1955 unterzeichnet. Für Deutschland als Verwahrer der ursprünglichen Abkommen hat der Staatsminister für Europa, Günter Gloser, unterzeichnet.
Im Rahmen der feierlichen Unterzeichnung erklärte Staatsminister Gloser:
„Die Bundesregierung unterstreicht mit der raschen Unterzeichnung den hohen Stellenwert, den sie der Aufarbeitung der Vergangenheit zumisst. Die Vertragsdokumente liegen noch bis zum 1. November 2006 im Auswärtigen Amt aus, damit auch die Mitgliedstaaten unterzeichnen können, die heute dazu noch nicht in der Lage sind.“
Die Änderungen ermöglichen die Öffnung des Archivs des ISD in Bad Arolsen für die Forschung. Jeder Mitgliedstaat kann jeweils eine digitale Kopie des Datenbestandes erhalten, der nach nationalem Recht in den Räumlichkeiten eines geeigneten Archivs in seinem Hoheitsgebiet zugänglich gemacht werden kann. Es erfolgt keine Einstellung in das Internet. Die Mitgliedstaaten achten besonders auf den Schutz persönlicher Daten.
Die Mitgliedstaaten werden die neuen Bestimmungen zügig gemäß ihren nationalen Verfahren ratifizieren. Diese treten nach der Benachrichtigung der Bundesregierung über den Abschluss der Verfahren in Kraft.