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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 18.03.2026
Krieg Israels und der USA gegen Iran
Frage
Es geht um Iran. Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Mit Ali Laridschani ‑ so heißt er ‑ hat Israel jetzt das nächste hochrangige Mitglied des iranischen Regimes getötet. Wie steht die Bundesregierung mittlerweile zu diesen gezielten Tötungen?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, auch dazu hatten wir in der Vergangenheit öfter etwas ausgeführt. Die Frage einer völkerrechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens gegen Iran haben wir mehrfach besprochen. Dazu hat sich unsere Haltung auch nicht grundsätzlich geändert.
Ich kann es noch einmal grundsätzlich ausführen. Zur Frage des Vorgehens im Einzelnen: Im bewaffneten Konflikt gilt das humanitäre Völkerrecht. Demnach dürfen Kombattanten Ziel bewaffneter Schädigungshandlungen, also von Angriffen, sein oder werden. Dazu gehören zum Beispiel Angehörige bewaffneter Kräfte einer Konfliktpartei. Das ist die grundsätzliche Einordnung.
Zum speziellen Fall, zu Ali Laridschani, den Sie gerade angesprochen hatten: Er hatte als Vorsitzender des obersten Nationalen Sicherheitsrats eine zentrale Rolle im iranischen Regime inne. Wir beobachten natürlich die Lage genau, um zu sehen, welche Folge auch diese Tötung von Herrn Laridschani für die Stabilität, für die zukünftige Ausrichtung des iranischen Regimes haben wird. Zu diesen, sage ich einmal, sonstigen weiteren Spekulationen kann ich mich auch mangels eigener Erkenntnisse nicht äußern.
Zusatzfrage
Der Minister wird jetzt damit zitiert, dass er nicht mehr an einen Regimewechsel im Iran glaubt. Ist das jetzt ganz offiziell die Haltung der Bundesregierung?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, der Minister hat sich gerade ‑ ich würde Sie gern darauf verweisen ‑ bei der Pressekonferenz mit dem französischen Außenminister ‑ sie ist vor ungefähr einer halben Stunde zu Ende gegangen ‑ noch einmal ausführlich dazu geäußert. Ich glaube, dort ist das alles am besten zu finden.
Frage
Gegebenenfalls an Herrn Meyer oder Herrn Hinterseher: Die EU-Außenbeauftragte Kallas hatte gestern Israel und die USA dazu aufgefordert, den Krieg zu beenden. Spricht sie damit auch im Namen der Bundesregierung?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, auch dazu, wie wir dazu stehen, gibt es genug Aussagen aus den letzten Tagen. Wir haben gesagt, dass wir sehr klar möchten, dass uns, sage ich einmal, eine Zeitleiste der Kriegshandlungen und das, was Israel und die USA erreichen möchten, klarer wird, und dass ‑ das hat der Außenminister auch gestern noch einmal deutlich gesagt ‑ langfristig allein eine Lösung auf dem diplomatischem Weg zu erzielen ist. Auch das wurde gestern, glaube ich, und auch heute in der Pressekonferenz noch einmal deutlich.
Zusatzfrage
Das ist ja bekannt: Es ist nicht unser Krieg. Wir werden uns nicht daran beteiligen usw. usf. ‑ Aber das, was Frau Kallas gesagt hat, quasi die Verbündeten aufzufordern, diesen Krieg zu beenden, ist ja quasi eine neue Stufe. Das habe ich von der Bundesregierung bisher noch nicht gehört. Darum wiederhole ich die Frage: Ist es mittlerweile auch die Haltung der Bundesregierung, ihre Partner aufzufordern, diesen Krieg zu beenden, Herr Meyer?
Meyer (BReg)
Ich würde mich jetzt gern unabhängig von Frau Kallas, weil ich auch das Zitat nicht kenne ‑ ‑ ‑
Zusatz
Das hat sie gestern in Brüssel gesagt.
Meyer (BReg)
Trotzdem noch einmal: Da ich es nicht kenne, kann ich mir jetzt nicht Ihre Interpretation zu eigen machen. Deshalb kann ich nur für die Bundesregierung sprechen: Wir haben deutlich gemacht ‑ der Außenminister und auch wir haben das getan, unter anderem auch hier ‑, dass wir uns natürlich dafür einsetzen, dass dieser Krieg schnellstmöglich und mit einem klaren Plan zu Ende gebracht wird. Das ist am Ende entscheidend. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Wir müssen eine Rückkehr zur Stabilität und auch zu einer langfristigen Friedensordnung finden. Dafür setzen wir uns auf politischem und diplomatischem Wege unvermindert ein.
Klage vor dem Internationalen Gerichtshof wegen eines möglichen Verstoßes Israels gegen die Völkermordkonvention
Frage
An das Auswärtige Amt zum Genozid-Verfahren gegen Israel vor dem IGH. Deutschland hatte angekündigt, Israel mit einer juristischen Stellungnahme zu unterstützen ‑ der Fachbegriff ist, glaube ich, Nebenintervention. Die Frist für die Abgabe einer solchen Nebenintervention läuft in etwa zwei Wochen ab. Wird es eine solche inhaltlich qualifizierte Nebenintervention geben oder lassen Sie die Frist verstreichen?
Hinterseher (AA)
Nein, eine solche Nebenintervention wird es nicht geben.
Zusatzfrage
Das heißt, das, was die deutsche Bundesregierung vor zwei Jahren angekündigt hat, nämlich dass es eine Nebenintervention geben werde, weil man die Vorwürfe für absurd hält, wird nicht weiterverfolgt? Gilt die damalige Stellungnahme nicht mehr, oder was ist der Grund dafür, dass es keine Nebenintervention gibt?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, Sie heben jetzt auf eine Aussage ab, die die Vorgängerregierung im Januar 2024 unmittelbar nach der Klageeinreichung Südafrikas im Dezember 2023 getroffen hatte. Sie wissen auch, dass es seitdem neue Entwicklungen gab, unter anderem die Entwicklung, dass Nicaragua kurz darauf, im Frühjahr 2024, eine Klage vor dem IGH gegen Deutschland eingereicht hat. Wir sind jetzt eben selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen und uns stattdessen auf dieses Verfahren, in dem wir eben selbst Teil sind, zu konzentrieren.
Frage
Die Vorgängerregierung sprach hier davon, dass der Genozidvorwurf jeder Grundlage entbehre. Ist auch das nicht mehr Haltung dieser Bundesregierung?
Hinterseher (AA)
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir konzentrieren uns auf ein Verfahren vor dem IGH, in dem Deutschland eben selbst eine Partei ist. Alles Weitere wird vor einem Gericht geklärt. Das heißt, der Vorwurf, den Sie gerade in den Raum stellen, wird vor dem IGH geklärt, und das möchten wir natürlich abwarten.
Zusatzfrage
Ja, genau, aber die Vorgängerregierung hat ja gesagt, weil es jeder Grundlage entbehre, dass dort Völkermord passiert, werde man sich in einer Nebenintervention Israel quasi unterstützend anhängen. Weil das jetzt nicht mehr passiert, wie Sie gerade bestätigt haben, ist doch zumindest die Frage berechtigt, ob da doch nicht mehr jegliche Grundlage fehlt.
Hinterseher (AA)
Zunächst einmal: Wir weisen die Vorwürfe, die Nicaragua Deutschland in diesem Verfahren vor dem IGH macht, entschieden zurück. Deswegen möchten wir uns aber auch auf dieses Verfahren konzentrieren. Alles Weitere ist Gegenstand einer Klärung vor einem internationalen Gericht, und insofern möchte ich das von dieser Stelle einfach nicht weiter kommentieren.
Spannungen zwischen Kuba und den USA
Frage
Gestern hat Donald Trump gesagt, er könne mit Kuba machen, was er wolle. Wie bewertet die Bundesregierung diesen öffentlichen Druck gegen Kuba?
Hinterseher (AA)
Ich kann das vielleicht beantworten.
Wir haben die Aussagen des US-Präsidenten natürlich zur Kenntnis genommen. Wenn es um unsere Haltung geht, dann möchte ich sagen, dass für uns der richtige Weg Gespräche zwischen den USA und Kuba sind, um diese aktuell entstandenen Spannungen beizulegen. Ganz grundsätzlich gilt für uns: Wir achten Kuba als souveränen Staat.
Zusatzfrage
Gibt es auch Gespräche der deutschen Seite mit der kubanischen Seite?
Hinterseher (AA)
Wir haben, wie Sie wissen, eine Botschaft in Havanna, und diese pflegt unsere diplomatischen Beziehungen zur kubanischen Seite. Insofern sind wir in einem ständigen Austausch mit Kuba.