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Außenministerin Baerbock zur Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik

08.06.2023 - Pressemitteilung

Anlässlich der heutigen EU-Ratsbefassung mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erklärte Außenministerin Annalena Baerbock heute (08.06.):

Nach zähen Verhandlungen und nach Jahren erbitterten Ringens haben wir uns im Rat der Europäischen Union auf die Grundzüge eines neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geeinigt. Diese Entscheidung war seit Jahren überfällig, um zu verhindern, dass es wieder zu Zuständen an den EU-Außengrenzen wie in Moria kommt und dass Europa auseinanderfliegt. Sie schafft eine Perspektive, das unsägliche Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden.

Mit der heutigen Einigung soll es nun erstmalig eine Registrierung aller Geflüchteten und eine auf Dauer angelegte, verbindliche Lösung für einen Solidaritäts- und Verteilmechanismus geben. Damit werden die Außengrenzstaaten spürbar entlastet und Geflüchtete aus Syrien, Irak, Afghanistan endlich stärker in andere Mitgliedsstaaten verteilt, wozu bisher nur ganz wenige Mitgliedsstaaten bereit waren.

Der Kompromiss ist ganz und gar kein einfacher. Zur Ehrlichkeit gehört: Wenn wir die Reform als Bundesregierung alleine hätten beschließen können, dann sähe sie anders aus. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch: Wer meint, dieser Kompromiss ist nicht akzeptabel, der nimmt für die Zukunft in Kauf, dass niemand mehr verteilt wird. Dass Familien und Kinder aus Syrien oder aus Afghanistan, die vor Krieg, Folter und schwersten Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, ewig und ohne Perspektive an der Außengrenze festhängen. Ein Nein oder eine Enthaltung Deutschlands zu der Reform hätte mehr Leid, nicht weniger bedeutet.

Der bittere Teil des Kompromisses sind die Grenzverfahren an der Außengrenze für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote. Ohne diese Grenzverfahren hätte sich aber niemand außer Deutschland an dem Verteilmechanismus beteiligt. Gemeinsam mit der Kommission hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Grenzverfahren nur für einen kleinen Teil der Geflüchteten gelten – nämlich für jene, die kaum darauf hoffen können, dass ihr Asylantrag positiv entschieden wird. Für den Großteil der Geflüchteten, die an der Außengrenze ankommen – also Syrer, Afghaninnen, Iraker – gelten diese nicht. Und wir haben hart dafür gekämpft, Kinder und ihre Familien auszunehmen, leider ziemlich alleine. Gut ist, dass unbegleitete Minderjährige von Grenzverfahren ausgenommen sind. Nicht gut ist, dass es keine pauschalen Ausnahmen von Familien gibt. Aber es greifen besondere Schutzregeln – insbesondere nach der Kinderrechtskonvention.

Hätte Deutschland heute unter anderem mit Ungarn und Polen gegen den Kompromiss gestimmt, wäre eine gemeinsame europäische solidarische Asylpolitik auf Jahre tot. Und stattdessen hätten all jene, die ohnehin nationale Mauern in Europa wieder hochziehen wollen, einen Freifahrtschein. Auch um unser Europa ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zu erhalten, war dieser Kompromiss nötig.

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