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Außenminister Maas anlässlich des 50. Jahrestags des Inkraftretens des Nuklearen Nicht-Verbreitungsvertrags

05.03.2020 - Pressemitteilung

Anlässlich des 50. Jahrestags des Inkraftretens des Nuklearen Nicht-Verbreitungsvertrags (NVV) am 5.3.1970 sagte Außenminister Heiko Maas heute (05.03.):

Heute vor 50 Jahren, auf dem Höhepunkt des kalten Kriegs, hat die internationale Gemeinschaft die Kraft gefunden, ein Regelwerk gegen ein unkontrolliertes nukleares Wettrüsten zu schaffen. Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag ist bis heute das Herzstück der nuklearen Rüstungskontrolle. Mit mittlerweile 190 Unterzeichner-Staaten hat er unsere Welt sicherer und friedlicher gemacht.

Heute ist dieser Vertrag zunehmend unter Druck. Proliferationskrisen wie in Nordkorea, der Rückzug der USA und Irans aus der Wiener Nuklearvereinbarung und das Ende des INF-Vertrags aufgrund der russischen Vertragsbrüche sind symptomatisch für die zunehmende Erosion der nuklearen Ordnung.

Nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle sind aber keine Frage des Zeitgeists, sondern gerade für uns in Europa eine ganz zentrale Frage gemeinsamer Sicherheit. Wir müssen den Stillstand in der nuklearen Abrüstung überwinden und für die Überprüfungskonferenz im April ein klares Signal für die Bewahrung und Stärkung des Vertrags setzen. Letzte Woche haben wir im Rahmen der Stockholm-Initiative mit 14 anderen Staaten hierzu konkrete Vorschläge vorgelegt und den VN-Sicherheitsrat befasst. Wir wollen mit allen NVV-Staaten daran arbeiten, den Nichtverbreitungsvertrag zukunftsfest zu machen.

Hintergrund:

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), auch Atomwaffensperrvertrag genannt, wurde am 01.07.1968 unterschrieben und trat am 05.03.1970 in Kraft. Ihm gehören heute 190 Staaten an. Er verpflichtet die teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) zur nuklearen Abrüstung. Die Nichtkernwaffenstaaten verzichten im Gegenzug auf den Erwerb von Kernwaffen. Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dieses Jahr im April steht der NVV zur fünfjährigen Überprüfung an, um Fortschritte zu dokumentieren und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)


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