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Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist in Deutschland auch unter dem Begriff Atomwaffensperrvertrag bekannt.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist in Deutschland auch unter dem Begriff Atomwaffensperrvertrag bekannt., © dpa

25.02.2020 - Artikel

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verpflichtet die Kernwaffenstaaten auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. Im Gegenzug verzichten die Nichtkernwaffenstaaten auf Nuklearwaffen.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verpflichtet die Kernwaffenstaaten auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. Im Gegenzug verzichten die Nichtkernwaffenstaaten auf Nuklearwaffen.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Er verpflichtet die teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. Die Nichtkernwaffenstaaten verzichten im Gegenzug auf den Erwerb von Kernwaffen. Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) überwacht die Einhaltung der Vertragsbestimmungen.

Herausforderungen

Messung seismischer Schockwellen durch den Atomtest Nordkoreas
Messung seismischer Schockwellen durch den Atomtest© picture-alliance/dpa

Zentrale Herausforderung ist die Balance zwischen den drei Säulen des NVV – nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung und friedliche Nutzung der Kernenergie. Außerdem ist es wichtig, für die universelle Geltung des derzeit 190 Teilnehmerstaaten zählenden Vertrages zu werben und beharrlich an Indien, Pakistan, Israel und Südsudan zu appellieren, dem Vertrag beizutreten.  Der Status Nordkoreas wird seit dessen einseitigen Rücktritt vom Vertrag im Januar 2003 von der NVV-Gemeinschaft offen gehalten.

Überprüfungs­konferenzen

Die Überprüfungskonferenzen finden alle fünf Jahre statt; turnusmäßig steht sie 2020 wieder an – zum 50-jährigen Jahrestag des Vertrags. Ziel dabei ist es, Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags zu dokumentieren, weitere Schritte festzulegen und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken. Aus Sicht der Bundesregierung bleibt die Stärkung des Vertragsregimes ein unabdingbares Ziel, insbesondere durch konsequente Umsetzung des Aktionsplans, der von der Überprüfungskonferenz 2010 angenommen wurde. Die Überprüfungskonferenz 2015 konnte sich trotz intensiver Verhandlungen nicht auf ein Abschlussdokument einigen - umso wichtiger ist, den Vertrag 2020 zukunftsfest zu machen und ihn mit neuen Initiativen zu stärken. Deutschland setzt sich dabei für ein starkes EU-Profil ein, engagiert sich aber auch mit gleichgesinnten Partnern aus anderen Weltregionen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die “Non-Proliferation and Disarmament Initiative” (NPDI), der neben den Initiatoren Australien und Japan auch Deutschland, Chile, Kanada, Mexiko, die Niederlande, Polen, die Türkei, Nigeria, die Philippinen und die Vereinigten Arabischen Emirate angehören.

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