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27. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit
Am 02. und 03. Juni 2016 fand in Potsdam die 27. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit statt. Das Land Brandenburg war Gastgeber der diesjährigen Jubiläumssitzung.
Im Rahmen unseres Nachbarschaftsvertrages hat die Regierungskommission schon in den vergangenen 25 Jahren viel für die guten Beziehungen unserer beiden Länder erreicht. Ausgestattet mit dem Mandat der hohen Politik setzt sie unter aktiver Beteiligung aller relevanten Akteure wichtige Akzente und entwickelt Lösungen für konkrete Herausforderungen in den verschiedensten Lebensbereichen. Diese wichtige und verantwortungsvolle Arbeit fortzuführen, ist mir gerade im Jubiläumsjahr ein besonderes Anliegen.
Feierlich eröffnet wurde die Sitzung mit Grußworten des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit, Ministerpräsident Dietmar Woidke, sowie des Koordinators für die polnisch-deutsche grenznahe und regionale Zusammenarbeit, Staatssekretär Jakub Skiba.
Anschließend führten Botschafter Bleicker und die polnische Ko-Vorsitzende, Anna Tulej, Abteilungsleiterin im polnischen Innenministerium, gemeinsam durch die Sitzung in der brandenburgischen Staatskanzlei.
Konkret begrüßte die Kommission u.a. die Mittelerhöhung des polnischen Bildungsministeriums für das Deutsch-Polnische Jugendwerk um 250.000 Euro pro Jahr sowie die Arbeiten zur Einrichtung einer gemeinsamen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Sie betonte darüber hinaus die besondere Bedeutung des Inkrafttretens des Deutsch-Polnischen Eisenbahnverkehrsabkommens am 27.04.2016 und sprach sich für einen weiteren Ausbau des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs aus. Zudem wurde das Internetportal www.kooperation-ohne-grenzen.de mit Informationen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit u.a. im Bereich der Raumordnung vorgestellt.
Die Deutsch-Polnische Regierungskommission trat im April 1991 erstmals in Görlitz zusammen. Die Kommission hat seither drei Hauptaufgaben, die auch nach 25 Jahren unverändert fortbestehen: a) die Förderung der Zusammenarbeit regionaler, kommunaler und sonstiger Institutionen, Vereinigungen und Einrichtungen; b) das Ergreifen von Initiativen durch Empfehlungen; c) die gegenseitige Vermittlung von Informationen.