Die einfache Sicherheitsüberprüfung („SÜ1“)
Die einfache Sicherheitsüberprüfung wird durchgeführt, wenn Ihre angestrebte Tätigkeit der geringsten Stufe der Sicherheitsempfindlichkeit im Auswärtigen Amt zugeordnet ist.
Das erwartet Sie bei der SÜ1
Werden Sie nach dem Muster der SÜ1 geprüft, so erfolgen die allgemeinen Schritte, die auf allen Stufen der Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG notwendig sind:
- Die Sicherheitserklärung - Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
- Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
- Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
- Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
- Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
- Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
- Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
- In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen