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Praktikumsprogramm Inland
Auswärtiges Amt, Kurstraße, Mitte, Berlin, Deutschland, Europa © imageBROKER
Das Auswärtige Amt bietet Studierenden die Möglichkeit, studienbegleitende Pflichtpraktika in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin zu absolvieren und so die Aufgaben und Arbeitsweisen des Auswärtigen Dienstes kennen zu lernen. Erfahren Sie mehr!
Voraussetzungen
Mit seinen Praktikumsangeboten möchte das Auswärtige Amt Studierenden, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, seine Aufgaben und Arbeitsweisen aus erster Hand kennen zu lernen.
Nach § 7 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz können sich für eine Beamtenlaufbahn im Auswärtigen Amt nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) bewerben. Hauptzielgruppe des Praktikumsprogramms sind daher Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Das Praktikantenprogramm steht grundsätzlich Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Die Ableistung von Schülerpraktika ist leider nicht möglich.
Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikumsprogramm des Auswärtigen Amts ist, dass ein studienbegleitendes Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikum in der Studienordnung der Universität bzw. Hochschule verpflichtend vorgeschrieben ist. Das Praktikum darf noch nicht anderweitig abgeleistet worden sein und das Studium darf noch nicht abgeschlossen sein. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Universität.
Einsatz, Dauer und Vergütung des Praktikums
Arbeitseinheiten in nahezu allen Aufgabenbereichen der Zentrale in Berlin bieten Hospitationen an. Die teilnehmenden Arbeitseinheiten sind nach Registrierung im Praktikumsportal einsehbar.
Hospitierende werden während des Praktikums einer Arbeitseinheit zugeteilt und erhalten eine Tutorin oder einen Tutor aus dem Fachbereich als Ansprechperson. Sie werden weitgehend in die Arbeitsabläufe der Referate eingebunden und sollten die Aufgaben größtenteils selbständig bearbeiten.
Die Dauer des Praktikums sollte sechs Wochen nicht unter- und drei Monate nicht überschreiten. Praktika können ausschließlich in Vollzeit absolviert werden. Das Auswärtige Amt zahlt Hospitierenden eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro pro Monat.
Nach Beendigung des Praktikums erhalten die Teilnehmenden ein Praktikumszeugnis.