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Praktikantenprogramm Inland
Allgemeines
Das Auswärtige Amt bietet Studierenden die Möglichkeit, studienbegleitende Pflichtpraktika in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin zu absolvieren. Pflichtpraktika sind dabei in ca. 70 Arbeitseinheiten in den folgenden Bereichen möglich:
- Leitungsebene
- Zentralabteilung
- Politische Abteilungen Nr. 2 und Nr. 3
- Europaabteilung
- Abteilung für Asien und Pazifik
- Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe
- Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle
- Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung
- Rechtsabteilung
- Abteilung für Kultur und Kommunikation
- Protokoll
Während des Praktikums werden Sie einer Arbeitseinheit zugeteilt und in die Arbeit weitgehend eingebunden. Die zugewiesenen Aufgaben sollten Sie weitgehend selbständig bearbeiten. Dabei betreut Sie jedoch eine Tutorin oder ein Tutor aus diesem Fachbereich. Mit einem Praktikum in der Zentrale haben Sie Gelegenheit, die Arbeitsweise des Auswärtigen Amts kennen zu lernen und sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld frühzeitig zu orientieren. Die teilnehmenden Arbeitseinheiten finden Sie im Praktikantenportal.
Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikantenprogramm des Auswärtigen Amts ist, dass ein studienbegleitendes Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikum in der Studienordnung Ihrer Universität bzw. Hochschule verpflichtend vorgeschrieben ist.
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Universität. Geben Sie bitte unbedingt im Bewerbungsbogen an, ob Ihre Universität formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (etwa an die Qualifikation der Ausbildenden). Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Ausbildungs- oder Studienordnungen übernehmen.
Nach Beendigung des Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis.
Neben dem Berufsbild des höheren Auswärtigen Dienstes können Sie hierbei auch sehr gute Eindrücke über weitere Berufsprofile im Auswärtigen Dienst gewinnen, zum Beispiel
- den gehobenen Auswärtigen Dienst (Vorbereitung in Form eines dreijährigen dualen Studiums an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung in Berlin mit Abschluss „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“) oder
- den mittleren Auswärtigen Dienst (Vorbereitung in Form einer zweijährigen Ausbildung an der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin).
FAQ
Wer kann sich für das Praktikantenprogramm bewerben?
Das Praktikantenprogramm richtet sich an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1 GG), die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang (z.B. Masterstudiengang) - eingeschrieben sind und im Zeitpunkt des Beginns des Praktikums das dritte Semester abgeschlossen haben. Dies gilt nicht für Zweit- oder Aufbaustudiengänge (z.B. Masterstudiengänge). Mit dem Praktikantenprogramm möchte das Auswärtige Amt denjenigen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses aus erster Hand kennen zu lernen. Nach § 7 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz können sich für eine Beamtenlaufbahn im Auswärtigen Amt nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) bewerben. Hauptzielgruppe des Praktikantenprogramms sind daher ebenfalls Studierende deutscher Staatsangehörigkeit.
In Ausnahmefällen können auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten oder EFTA-Mitgliedsstaaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) an dem Praktikantenprogramm teilnehmen.
Sie können nicht an dem Praktikantenprogramm teilnehmen, wenn Sie
- ein freiwilliges Praktikum machen möchten, da wir nur studienbegleitende Pflichtpraktika anbieten können
- noch die Sekundarschule besuchen oder noch kein Studium begonnen haben (keine Schülerpraktika)
- sich in einer Ausbildung in Betrieben oder anderen Behörden befinden, dies gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter in Behördenausbildungen oder dualen Studien
- bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht mehr an der Universität oder der Hochschule immatrikuliert sind
- das Praktikum im Rahmen Ihrer Promotion ableisten möchten.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Fragen zu diesen Praktika beantworten.
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
Nein. Studierende, die sich für ein Praktikum im Auswärtigen Amt bewerben, kommen überwiegend aus den Bereichen Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Jura, Kulturwissenschaften, etc. Es existiert jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen.
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
Die Praktikumsdauer sollte nicht weniger als 6 Wochen und darf grundsätzlich nicht mehr als 3 Monate betragen.
Wenn die Studienordnung einen längeren Zeitraum als Mindestdauer für das Pflichtpraktikum vorschreibt, kann dieses bis zu max. 6 Monate dauern.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Praktika im Auswärtigen Amt sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen (40 Stunden pro Woche).
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
Die Praktikant*innen bekommen einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt.
Erhalte ich eine Vergütung?
Sie erhalten eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 EUR monatlich (bei einem Vollzeitpraktikum). Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie darüber hinaus über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit in Berlin zu tragen.
Kann ich mich gleichzeitig für das Praktikantenportal Inland und das Praktikantenportal Ausland bewerben?
Ja. Bitte schicken Sie nach Erhalt einer definitiven Zusage für ein Praktikum bei einer anderen Institution oder in dem jeweils anderen Praktikantenportal des Auswärtigen Amts eine Mail mit Bitte um Löschung der Bewerbung unter Angabe Ihres Benutzernamens an 1-Ak-P-301@diplo.de.
Online-Bewerbungsformular
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das auf der Webseite eingestellte online-Bewerbungsformular. Das online-Bewerbungsformular mit Hinweisen zum Hochladen der Anlagen finden Sie hier:
Eingabemaske für Ihre Online-Bewerbung
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte vor der elektronischen Absendung als Anlage folgende Dokumente zusammengefügt als ein PDF-Dokument in folgender Reihenfolge (abweichend vom Portal, die untenstehende Reihenfolge ist die aktuelle) bei:
- Bestätigung der Universität bzw. Hochschule oder des zuständigen Justizprüfungsamts, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt mit Angabe der Mindestdauer
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Notenübersicht)
- Nachweise über die im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und Kenntnisse (Sprachkenntnisse können z.B. anhand von Abiturzeugnissen, Auslandsstudiengängen, Universitätszertifikaten, Sprachkursbescheinigungen, etc. nachgewiesen werden).
Bitte stellen Sie die Bestätigung darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und wie lange dieses mindestens dauern muss, unbedingt als erstes Dokument in das PDF-Dokument ein!
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen, insbesondere ohne die erforderlichen Nachweise im PDF-Format, nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung daher erst dann ab, wenn Sie alle aus Ihrer Sicht erforderlichen PDF-Nachweise beigefügt haben. NACH ERFOLGTER ABSENDUNG DER BEWERBUNG KANN NICHTS MEHR GEÄNDERT ODER NACHGEREICHT WERDEN.
Achtung Jurastudierende: Bitte geben Sie in dem Freitextfeld „Anmerkungen und zusätzliche Information“ (max. 1000 Zeichen) an, ob Sie ein/e Volljurist*in mit der Befähigung zum Richteramt als Ausbilder*in während des studienbegleitenden Pflichtpraktikums im Rahmen der praktischen Studienzeit benötigen!
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Bewerbungsfrist
Die online-Bewerbung muss spätestens sechs (6) Monate vor Beginn des Praktikums abgesandt werden. Bitte bewerben Sie sich nicht früher als zwei Jahre vor Praktikumsbeginn. Über Ihr elektronisches Bewerberkonto können Sie den aktuellen Status Ihrer Bewerbung jederzeit verfolgen.
Vergabe der Praktikumsplätze
Sie können sich insgesamt für maximal neun Arbeitseinheiten in der Zentrale bewerben. Ihre Einsatzpräferenzen werden dabei gleichberechtigt behandelt.
Mehrfachbewerbungen im Portal sind aus Gründen der Fairness nicht zulässig, daher behalten wir uns vor Mehrfachbewerbungen ohne Benachrichtigung zu löschen.
Spätestens einen Tag nach der elektronischen Absendung steht Ihre Bewerbung der für Praktikumsfragen zuständigen Akademie Auswärtiger Dienst (Referat 1-Ak) zur Verfügung.
Wir berücksichtigen bei der Praktikumsvergabe insbesondere Ihre Studienleistungen, Ihre Abiturnote, Auslandsaufenthalte nichttouristischer Art, praktische und berufliche Erfahrungen sowie Ihre Sprachkenntnisse. Wir prüfen außerdem, inwieweit Ihr persönliches Profil zu den jeweiligen Aufgabenprofilen der Arbeitseinheiten passt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ausschließlich solche Bewerbungen bearbeitet werden können, die über das vorgesehene online-Verfahren eingereicht werden.
Angesichts des hohen Bewerberaufkommens (besonders für die Zeit der Semesterferien) können während des laufenden Verfahrens keine Einzelfragen zum Stand der Bewerbung beantwortet werden.
Die am Praktikantenprogramm teilnehmenden Arbeitseinheiten in der Zentrale verfügen nicht zwangsläufig zu jedem Zeitpunkt über die erforderliche Betreuungs- und Ausbildungskapazität. Arbeitseinheiten, die in der online-Bewerbungsmaske nicht aufgeführt sind, bieten derzeit keine Praktikumsplätze an.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn wir Ihre Bewerbung möglicherweise nicht berücksichtigen können.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen im Zusammenhang mit dem Praktikantenprogramm nicht an die jeweiligen Arbeitseinheiten, sondern ausschließlich an die hierfür zuständige Akademie Auswärtiger Dienst.
Allgemeine Hinweise im Falle einer Zusage
Das Auswärtige Amt unterliegt besonderen Sicherheitsbestimmungen. Im Falle einer Zusage übersenden Sie uns bitte ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG), das Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, online auf der Website des Bundesamts für Justiz oder einer deutschen Auslandsvertretung beantragen können. Bitte bedenken Sie, dieses Führungszeugnis rechtzeitig (spätestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn) zu beantragen, da Sie ohne dieses Zeugnis Ihre Arbeit im Auswärtigen Amt nicht aufnehmen können.
Ein Muster für den zu schließenden Praktikumsvertrag finden Sie hier:
Vertrag für das Praktikum PDF / 312 KB
Bitte laden Sie das Dokument nach Erhalt eines Angebots für einen Praktikumsplatz herunter und füllen es vollständig, sorgfältig und leserlich aus. Bitte lassen Sie das Datum am Ende des Vertrages offen!
Die organisatorischen und inhaltlichen Einzelheiten Ihres Praktikums (z.B. etwaige Fehlzeiten, Urlaub, etc.) klären Sie bitte zu Beginn Ihres Einsatzes mit der Arbeitseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren. Sie erhalten hierzu nach Ihrer Praktikumszusage zusätzliches Informationsmaterial von Seiten des Auswärtigen Amts (Ansprechpersonen, praktische Hinweise).
Falls Sie sich für eine Tätigkeit im AA interessieren, ist ein Praktikum eine Möglichkeit, sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld frühzeitig zu orientieren.
Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum im Auswärtigen Amt keinen Anspruch auf ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis begründet.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich nach einem Praktikum bei uns dazu entschließen würden, an einem der Auswahlverfahren für den Auswärtigen Dienst teilzunehmen!
Weitere Informationen
Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem Praktikant*innenprogramm an:
Auswärtiges Amt
Referat 1-Ak-P-3 (Zentrale)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Tel: (030)-1817 2682
Bitte beachten Sie: Aufgrund technischer Probleme können derzeit nur Bewerbungen mit einem Geburtsjahr ab 1973 im System erfasst werden. Ältere Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, sich vor der Bewerbung mit Referat 1-Ak-P-3 in Verbindung zu setzen.