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Fragen und Antworten zur Karriere in der Europäischen Union

28.01.2026 - FAQ

Antworten auf Fragen, die von Bewerber*innen für den EU-Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen häufig gestellt werden

FAQ

Antwort: Es gibt mehrere Kategorien von EU-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern und unterschiedliche Karrierewege:

  • Laufbahnbeamte („Officials“): Unbefristete Anstellung bei den Institutionen. Um diese zu erreichen, muss zwingend ein Auswahlverfahren („Concours“) absolviert werden.
  • Bedienstete auf Zeit („Temporary Agents“): Befristete Stellen, für die externer Sachverstand benötigt wird (in der Regel mehrjährige Berufserfahrung). Die Besoldung ist ähnlich der von Beamtinnen und Beamten. Die Vertragsdauer beträgt in der Regel vier Jahre; unter Umständen kann der Vertrag verlängert werden. Eine Entfristung ist in den meisten Institutionen nicht möglich.
  • Vertragsbedienstete („Contract Agents“): Befristete Stellen, die in verschiedene Funktionsgruppen eingeteilt werden. Die Funktionsgruppe IV entspricht dem höheren Dienst. Das Gehalt ist allerdings niedriger als bei Bediensteten auf Zeit oder Beamten. Die Vertragsdauer beträgt maximal sechs Jahre; eine Entfristung ist in den meisten Institutionen nicht möglich.
  • Abgeordnete Nationale Sachverständige (ANS, auch „Seconded National Experts, SNE“): Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im deutschen öffentlichen Dienst kommt u.U. eine Entsendung als ANS infrage. Hier bezahlt der deutsche Dienstherr eine zeitlich befristete Tätigkeit in den Institutionen, wenn dafür ein dienstliches Interesse besteht.
  • Trainees: Die meisten Institutionen und Einrichtungen bieten zwei Mal jährlich oder auf laufender Basis Praktika an. Genauere Informationen finden Sie hier .

Antwort: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Interessenten müssen dazu ihren Lebenslauf in eine Datenbank einstellen, das sog. CAST - „Contract Agent Selection Tool“. Anhand von Filtern ermitteln die Institutionen passende Bewerberinnen und Bewerber für die zu besetzenden Posten aus der Datenbank, die dann eingeladen werden, Onlinetests zu absolvieren (u.a. Logiktests wie im Auswahlverfahren für Beamte und Beamtinnen). Anschließend ist eine befristete Einstellung möglich.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich direkt auf einzeln ausgeschriebene Contract Agent-Stellen zu bewerben.

Antwort: Ja, allerdings nur für befristete Stellen, die einzeln ausgeschrieben sind. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite der jeweiligen Institution. Wenn Sie Beamter bzw. Beamtin werden wollen, absolvieren Sie zunächst einen Concours und können später von verschiedenen Institutionen eingestellt werden.

Antwort: Ja, dies ist ein häufiger Karriereweg. Wenn Sie mit einem befristeten Vertrag in den Institutionen tätig sind, können Sie ein internes Auswahlverfahren absolvieren und damit den Aufstieg in eine unbefristete Beamtenbeschäftigung schaffen.

Antwort: Ja, die meisten Institutionen bieten Praktika bzw. Traineeships an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier .

Antwort: Die Institutionen decken inhaltlich nahezu alle Politikfelder ab und suchen daher auch Fachpersonal aus allen Disziplinen.

Der „große“ Concours ist für Absolventinnen und Absolventen aller Studiengänge offen. Für bestimmte Fachgebiete gibt es auch regelmäßig Spezialisten-Concours (z.B. IT, Verdolmetschung, Steuerrecht, Wissenschaft, Architektur). Hier ist für die Bewerbung ein einschlägiger Studienabschluss bzw. Berufserfahrung nötig. Zusätzlich gibt es über 30 EU-Agenturen, die zu den verschiedensten Fachthemen arbeiten und ebenfalls qualifizierte Expertinnen und Experten suchen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Antwort: Ja. Eine Bewerbung für die Assistenten-Verwaltungslaufbahn (AST) ist möglich. Die Voraussetzungen sind hier in der Regel das Abitur und eine postsekundäre Ausbildung. Es gibt regelmäßig AST-Auswahlverfahren. Mehr Infos dazu finden Sie auf der EPSO-Seite.

Antwort: Nein. Die Institutionen haben unterschiedliche Arbeitssprachen, in der Kommission z.B. Englisch, Französisch und Deutsch. In der Praxis ist der Großteil der Arbeit auf Englisch, rund 90% der internen Dokumente werden auf Englisch verfasst. Die Ausnahme ist der Europäische Gerichtshof, dort ist die Arbeitssprache Französisch.

Wer in den Institutionen Karriere machen will, muss allerdings für eine Beförderung neben der Muttersprache zwei EU-Amtssprachen auf Niveau B2 können. Die Institutionen bieten teilweise kostenlose Sprachkurse an.

Antwort: Die große Mehrheit der EU-Jobs ist in Brüssel, aber viele Institutionen haben auch große Standorte in Luxemburg und Straßburg. Zusätzlich gibt es über ganz Europa verteilt mehr als 30 EU-Agenturen – von Lissabon bis Tallinn. Jenseits von Europa gibt es 144 EU-Delegationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

Auch in Deutschland gibt es EU-Jobs, z.B. bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt, oder den EU-Agenturen für Flugsicherheit (EASA) in Köln, der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) und der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) in Frankfurt am Main. Ebenso gibt es Vertretungen der Europäischen Kommission in Deutschland sowie das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments, die als Schnittstelle zwischen den EU-Institutionen und dem jeweiligen Mitgliedstaat fungieren.

Concours und Einstellung

FAQ

Antwort: Als Concours wird das Verfahren zur Personalgewinnung der EU-Institutionen und Einrichtungen bezeichnet. Grundsätzlich lässt sich ein Concours in zwei Phasen aufteilen: Zuerst müssen Bewerberinnen und Bewerber verschiedene Auswahltests erfolgreich absolvieren. Art und Anzahl der Tests unterscheiden sich je nach Auswahlverfahren, wobei die Details in der jeweiligen Concours-Bekanntmachung („Notice of Competition“) veröffentlicht werden. Anschließend folgt die zweite Phase: die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber („Laureatinnen und Laureaten“) werden auf einer Reserveliste platziert. Auf diese Liste greifen die verschiedenen EU-Institutionen zurück, wenn eine Stelle zu besetzen ist und laden Kandidatinnen und Kandidaten ein. In der Regel findet dann nochmal ein Interview oder Assessment Center statt, um die Eignung für die konkrete Position zu prüfen.

Antwort: Es gibt keinen festen zeitlichen Rhythmus, wann bestimmte Auswahlverfahren stattfinden. Die „großen“ Concours für Absolventinnen und Absolventen ohne Berufserfahrung fanden bis 2019 jährlich statt. Es ist aktuell nicht bekannt, ob die Institutionen wieder zu diesem Rhythmus zurückkehren werden. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) veröffentlicht auf seiner Webseite eine Vorschau mit den Terminen für die in den nächsten Monaten geplanten Verfahren.

Antwort: Ein Concours beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU sowie auf der Webseite von EPSO. Ab diesem Zeitraum haben Interessierte in der Regel zwischen vier und sechs Wochen Zeit, um ihre Bewerbung im Single Candidate Portal von EPSO hochzuladen. Kandidatinnen und Kandidaten, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, werden anschließend zu den Auswahltests eingeladen, die meist drei bis vier Monate nach der Veröffentlichung stattfinden. Die Bewerberinnen und Bewerber welche die Tests erfolgreiche bestanden haben, müssen dann ihre Unterlagen (z.B. Hochschuldiplom o.ä.) im Portal hochladen; diese werden dann von EPSO geprüft. Die Reserveliste wird ca. ein Jahr nach der Veröffentlichung bekanntgegeben. Wer auf der Reserveliste steht, kann ab diesem Zeitpunkt von einer EU-Institution eingestellt werden. Üblicherweise findet dann noch ein Assessment Center statt. Insgesamt dauert es also ca. ein Jahr bis zur Veröffentlichung der Reserveliste, die Dauer der anschließenden Bewerbungsphase kann stark variieren.

Antwort: Ja. Die Verfahren sind unabhängig voneinander, d.h. es hat keine Vor- oder Nachteile, es mehrfach zu versuchen. Eine Bewerbung, die nicht erfolgreich war, führt nicht zur Disqualifikation für die Zukunft.

Antwort: Nein, es besteht keine Altersgrenze für die Teilnahme an einem EU-Auswahlverfahren.

Antwort: Ja. Ein erster Hochschulabschluss ist lediglich die Mindestvoraussetzung für die Teilnahme. Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt. Wer schon mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, sollte sich allerdings in jedem Fall auch die Spezialisten-Concours für verschiedene Fachbereiche ansehen.

Antwort: Nein. Die Teilnahme am Concours ist offen für alle, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Allerdings ist eine vorhergehende Tätigkeit mit EU-Bezug oder Erfahrung in den Themengebieten für eine spätere Einstellung natürlich von Vorteil.

Antwort: Der Concours wird in zwei Sprachen durchgeführt. Jede Kandidatin und jeder Kandidat kann die zwei Sprachen frei aus allen 24 EU-Amtssprachen wählen. Grundsätzlich sollten Sie die Sprachkombination wählen, in der Sie sprachlich am sichersten sind, z.B. Deutsch und Englisch. In der Bekanntmachung des Concours wird festgelegt, welche Testteile in welcher Sprache zu absolvieren sind.

Antwort: Alle Auswahlverfahren von EPSO werden seit Juli 2023 nach einem neuen Testmodell durchgeführt.

Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Test eingeladen, der ausschließlich online stattfindet sowie von einem externen Anbieter durchgeführt und fernbeaufsichtigt wird (sog. “Remote Proctoring”).

Die Prüfungen bestehen aus drei Modulen:

  • Logiktests (Multiple-Choice) zu den Bereichen Zahlenverständnis, Sprachenlogik und abstraktes Denken
  • eine schriftliche Prüfung zum Bewerten der redaktionellen Fähigkeiten
  • ein Wissenstest (Multiple-Choice) zu den spezifischen Fachkenntnissen (Spezialisten-Concours) oder der Arbeitsweise der EU-Institutionen (Absolventinnen und Absolventen).

Alle Details zur Bewertung der einzelnen Module sind in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu finden.

Antwort: Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Bekanntmachung detailliert festgelegt.

Für den Absolventen-Concours (AD5) wird ein mindestens sechssemestriges akademisches Hochschulstudium vorausgesetzt (Bachelor oder vergleichbar). Bewerben können sich Studierende bereits im letzten Studienjahr.

Bei Ausschreibungen für Stellen jenseits des Einstiegsamts werden ein einschlägiger Studienabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung verlangt.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über sehr gute Kenntnisse in einer Amtssprache der EU sowie ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache – abhängig vom Sprachenregime des Auswahlverfahrens – verfügen.

Antwort: Nein - ein Platz auf der Reserveliste ist weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie dazu. Wenn Sie es auf die Reserveliste geschafft haben, haben Sie aber gute Chancen, auch eingestellt zu werden.

Antwort: Von der Aufnahme auf die Reserveliste bis zur tatsächlichen Einstellung können einige Monate bis hin zu einigen Jahren vergehen. Eine Reserveliste hat in der Regel 2 bis 3 Jahre Gültigkeit, welche im Regelfall verlängert wird.

Antwort: Wer einen Platz auf der Reserveliste erhalten hat, sollte sich proaktiv um eine Stelle bewerben und gezielt passende Dienststellen in den Institutionen kontaktieren. Kontakte und ein Netzwerk in Brüssel können helfen, schneller von möglichen freien Stellen zu erfahren.

Das Auswärtige Amt unterstützt Laureatinnen und Laureaten bei der Stellensuche, u.a. durch Coachingangebote des Seminarbüros euphorum sowie durch allgemeine Beratung, Netzwerktreffen und Kontakte der Ständigen Vertretung bei der EU.

Antwort: Das Seminarbüro euphorum führt im Auftrag des Auswärtigen Amtes regelmäßig Online-Schulungen zur Vorbereitung auf die unterschiedlichen Testarten durch. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.euphorum.org .

Antwort: Ja. EPSO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern. Falls Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung Sie an der Teilnahme an den Prüfungen hindern könnte, müssen Sie dies im Bewerbungsformular angeben. EPSO wird dann entsprechende Maßnahmen treffen.

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