Die Auswahlverfahren („Concours“) sind das Instrument zur Personalgewinnung für die Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union. Sie werden zentral durchgeführt vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO), welches als Dienstleister für alle Institutionen fungiert.
Je nach Art der ausgeschriebenen Stelle unterscheiden sich die Bewerbungsvoraussetzungen. Für die Auswahlverfahren für Assistentinnen und Assistenten (AST) ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung nach dem Schulabschluss notwendig.
Für Administratorinnen und Administratoren (AD) ist ein Hochschulabschluss die Voraussetzung.
Die konkreten Anforderungen finden sich in der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (sog. „Notice of Competition“), welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.
Das größte und bekannteste Auswahlverfahren ist der Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen („Graduates“, früher Generalisten), welcher sich an Berufseinsteiger aus allen Fachrichtungen richtet. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber beginnen ihre EU-Beamtenlaufbahn als Administrator bzw. Administratorin (AD) in der Einstiegsbesoldung AD5. Mehr Informationen hier.
Als allgemeine Zulassungsvoraussetzungen müssen alle Bewerberinnen und Bewerber
- als Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein,
- den Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
- den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.
Zudem benötigen Sie Kenntnisse in mindestens zwei EU-Amtssprachen. Die konkreten Anforderungen zu Sprachkenntnissen variieren und können der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens entnommen werden.
Für die Concours der Administrator-Laufbahn (AD) müssen Bewerberinnen und Bewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens drei Jahre) vorweisen. Für die Assistenten (AST)-Laufbahn genügt eine abgeschlossene Sekundarschulausbildung (z.B. Abitur)
Vorherige Berufserfahrung ist nur für sog. Spezialisten-Concours für spezifische Disziplinen erforderlich.
Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Genaueres zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der EPSO-Website.