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Der Concours: Das Auswahlverfahren für einen EU-Job

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Ob Kommission, Parlament oder Rat, ob Gerichtshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss oder Rechnungshof – ein Auswahlverfahren öffnet Ihnen die Tür für eine Karriere in fast allen europäischen Institutionen.

Der Ablauf eines EU-Concours (Grafik)
Der Ablauf eines EU-Concours © AA

Die Auswahlverfahren („Concours“) sind das Instrument zur Personalgewinnung für die Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union. Sie werden zentral durchgeführt vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO), welches als Dienstleister für alle Institutionen fungiert.

Je nach Art der ausgeschriebenen Stelle unterscheiden sich die Bewerbungsvoraussetzungen. Für die Auswahlverfahren für Assistentinnen und Assistenten (AST) ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung nach dem Schulabschluss notwendig.

Für Administratorinnen und Administratoren (AD) ist ein Hochschulabschluss die Voraussetzung.

Die konkreten Anforderungen finden sich in der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (sog.Notice of Competition“), welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

Das größte und bekannteste Auswahlverfahren ist der Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen („Graduates“, früher Generalisten), welcher sich an Berufseinsteiger aus allen Fachrichtungen richtet. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber beginnen ihre EU-Beamtenlaufbahn als Administrator bzw. Administratorin (AD) in der Einstiegsbesoldung AD5. Mehr Informationen hier.

Voraussetzungen für die Teilnahme an EPSO-Concours

Als allgemeine Zulassungsvoraussetzungen müssen alle Bewerberinnen und Bewerber

  • als Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein,
  • den Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
  • den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

Zudem benötigen Sie Kenntnisse in mindestens zwei EU-Amtssprachen. Die konkreten Anforderungen zu Sprachkenntnissen variieren und können der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens entnommen werden.

Für die Concours der Administrator-Laufbahn (AD) müssen Bewerberinnen und Bewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens drei Jahre) vorweisen. Für die Assistenten (AST)-Laufbahn genügt eine abgeschlossene Sekundarschulausbildung (z.B. Abitur)

Vorherige Berufserfahrung ist nur für sog. Spezialisten-Concours für spezifische Disziplinen erforderlich.

Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Genaueres zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der EPSO-Website.

Ablauf des EU-Concours

Schritt 1

Start des Concours

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens („Notice of Competition“) wird im EU-Amtsblatt formell veröffentlicht. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen zum Verfahren, darunter die Details zu den Bewerbungsvoraussetzungen, welche Tests durchgeführt werden und wie groß die Reserveliste sein wird. Dieses Dokument sollten Sie intensiv lesen.

Schritt 2

Bewerbungsdaten hochladen

Im „Single Candidate Portal“ erstellen Sie ein Benutzerkonto und laden Ihre Daten hoch. Die erforderlichen Informationen und Dokumente für die Bewerbung müssen fristgerecht im Portal eingestellt werden.

Schritt 3

Vorbereitung auf die Tests

  • Im Auswahlverfahren müssen Sie eine Reihe von Tests absolvieren: Drei Logiktests prüfen das sprachlogische Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken. Im AD-Concours für Hochschulabsolventen und -absolventinnen zielt ein EU-Wissenstest auf Fragen zu den Institutionen, der Geschichte und den Sachpolitiken der EU ab. In Auswahlverfahren für Spezialistinnen und Spezialisten wird dagegen Fachwissen aus dem Spezialbereich geprüft. In einer schriftlichen Prüfung muss ein Aufsatz zu einem Thema mit EU-Bezug verfasst werden.
  • Auf die Tests sollten Sie sich gut und systematisch vorbereiten! Das Auswärtige Amt unterstützt dabei mit den Vorbereitungsseminaren und Schulungen des Seminarbüros euphorum. Sie sollten aber in jedem Fall ausreichend Zeit investieren, um in den EU-Themen am Testtermin sattelfest zu sein. Nähere Informationen zu den Seminarangeboten finden Sie unter www.eu-karriere.org.
Schritt 4

Test absolvieren

Die Tests finden ausschließlich virtuell statt, d.h. Sie sitzen am eigenen Computer und absolvieren die Tests. Dabei wird die Testumgebung überwacht (sog.Remote Proctoring“).

Schritt 5

Erfolgreich geschafft?

Bewerberinnen und Bewerber, die die erforderliche Gesamtpunktzahl erreichen, werden auf eine Reserveliste aufgenommen und werden Laureatinnen bzw. Laureaten genannt. Von dort können Sie sich auf offene Stellen in den EU-Institutionen bewerben oder angefragt werden. Vor einer konkreten Einstellung werden die Laureatinnen und Laureaten noch einmal zu einem Assessment Center eingeladen, welches je nach Institution unterschiedlich abläuft.

Schritt 6

Einstellung – Herzlichen Glückwunsch!

Nach der erfolgreichen Einstellung beginnt Ihre Karriere in Europa als EU-Beamter/Beamtin. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute auf Ihrem weiteren Weg!

Aktuelle Ausschreibungen

Für das Jahr 2026 hat EPSO insgesamt 15 Auswahlverfahren angekündigt, darunter einen Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (AD5), neun Concours für Spezialistinnen und Spezialisten (AD), vier Concours für Assistentinnen und Assistenten (AST) und einen für Sekretariats- und Büroangestellte (AST/SC). Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, eine Karriere bei der EU zu beginnen!

Aktuelle Informationen zu diesen Auswahlverfahren finden Sie auf der Website von EPSO: anstehende und weitere geplante Auswahlverfahren.

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