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Fragen und Antworten zur Karriere in der Europäischen Union
Antworten auf Fragen, die von Bewerber*innen für den EU-Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen häufig gestellt werden
FAQ
Antwort: Es gibt mehrere Kategorien von EU-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern und unterschiedliche Karrierewege:
- Laufbahnbeamte („Officials“): Unbefristete Anstellung bei den Institutionen. Um diese zu erreichen, muss zwingend ein Auswahlverfahren („Concours“) absolviert werden.
- Bedienstete auf Zeit („Temporary Agents“): Befristete Stellen, für die externer Sachverstand benötigt wird (in der Regel mehrjährige Berufserfahrung). Die Besoldung ist ähnlich der von Beamtinnen und Beamten. Die Vertragsdauer beträgt in der Regel vier Jahre; unter Umständen kann der Vertrag verlängert werden. Eine Entfristung ist in den meisten Institutionen nicht möglich.
- Vertragsbedienstete („Contract Agents“): Befristete Stellen, die in verschiedene Funktionsgruppen eingeteilt werden. Die Funktionsgruppe IV entspricht dem höheren Dienst. Das Gehalt ist allerdings niedriger als bei Bediensteten auf Zeit oder Beamten. Die Vertragsdauer beträgt maximal sechs Jahre; eine Entfristung ist in den meisten Institutionen nicht möglich.
- Abgeordnete Nationale Sachverständige (ANS, auch „Seconded National Experts, SNE“): Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im deutschen öffentlichen Dienst kommt u.U. eine Entsendung als ANS infrage. Hier bezahlt der deutsche Dienstherr eine zeitlich befristete Tätigkeit in den Institutionen, wenn dafür ein dienstliches Interesse besteht.
- Trainees: Die meisten Institutionen und Einrichtungen bieten zwei Mal jährlich oder auf laufender Basis Praktika an. Genauere Informationen finden Sie hier .
Antwort: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Interessenten müssen dazu ihren Lebenslauf in eine Datenbank einstellen, das sog. CAST - „Contract Agent Selection Tool“. Anhand von Filtern ermitteln die Institutionen passende Bewerberinnen und Bewerber für die zu besetzenden Posten aus der Datenbank, die dann eingeladen werden, Onlinetests zu absolvieren (u.a. Logiktests wie im Auswahlverfahren für Beamte und Beamtinnen). Anschließend ist eine befristete Einstellung möglich.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich direkt auf einzeln ausgeschriebene Contract Agent-Stellen zu bewerben.
Antwort: Ja, allerdings nur für befristete Stellen, die einzeln ausgeschrieben sind. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite der jeweiligen Institution. Wenn Sie Beamter bzw. Beamtin werden wollen, absolvieren Sie zunächst einen Concours und können später von verschiedenen Institutionen eingestellt werden.
Antwort: Ja, dies ist ein häufiger Karriereweg. Wenn Sie mit einem befristeten Vertrag in den Institutionen tätig sind, können Sie ein internes Auswahlverfahren absolvieren und damit den Aufstieg in eine unbefristete Beamtenbeschäftigung schaffen.
Antwort: Ja, die meisten Institutionen bieten Praktika bzw. Traineeships an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier .
Antwort: Die Institutionen decken inhaltlich nahezu alle Politikfelder ab und suchen daher auch Fachpersonal aus allen Disziplinen.
Der „große“ Concours ist für Absolventinnen und Absolventen aller Studiengänge offen. Für bestimmte Fachgebiete gibt es auch regelmäßig Spezialisten-Concours (z.B. IT, Verdolmetschung, Steuerrecht, Wissenschaft, Architektur). Hier ist für die Bewerbung ein einschlägiger Studienabschluss bzw. Berufserfahrung nötig. Zusätzlich gibt es über 30 EU-Agenturen, die zu den verschiedensten Fachthemen arbeiten und ebenfalls qualifizierte Expertinnen und Experten suchen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Antwort: Ja. Eine Bewerbung für die Assistenten-Verwaltungslaufbahn (AST) ist möglich. Die Voraussetzungen sind hier in der Regel das Abitur und eine postsekundäre Ausbildung. Es gibt regelmäßig AST-Auswahlverfahren. Mehr Infos dazu finden Sie auf der EPSO-Seite.
Antwort: Nein. Die Institutionen haben unterschiedliche Arbeitssprachen, in der Kommission z.B. Englisch, Französisch und Deutsch. In der Praxis ist der Großteil der Arbeit auf Englisch, rund 90% der internen Dokumente werden auf Englisch verfasst. Die Ausnahme ist der Europäische Gerichtshof, dort ist die Arbeitssprache Französisch.
Wer in den Institutionen Karriere machen will, muss allerdings für eine Beförderung neben der Muttersprache zwei EU-Amtssprachen auf Niveau B2 können. Die Institutionen bieten teilweise kostenlose Sprachkurse an.
Antwort: Die große Mehrheit der EU-Jobs ist in Brüssel, aber viele Institutionen haben auch große Standorte in Luxemburg und Straßburg. Zusätzlich gibt es über ganz Europa verteilt mehr als 30 EU-Agenturen – von Lissabon bis Tallinn. Jenseits von Europa gibt es 144 EU-Delegationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes.
Auch in Deutschland gibt es EU-Jobs, z.B. bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt, oder den EU-Agenturen für Flugsicherheit (EASA) in Köln, der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) und der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) in Frankfurt am Main. Ebenso gibt es Vertretungen der Europäischen Kommission in Deutschland sowie das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments, die als Schnittstelle zwischen den EU-Institutionen und dem jeweiligen Mitgliedstaat fungieren.