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Berufsbild: Fremdsprachenassistent*in

13.06.2024 - Artikel

Die Fremdsprachenassistent*innen im Auswärtigen Dienst unterstützen unsere weltweite Kommunikation: mündlich und schriftlich, deutsch und fremdsprachig, mit dem Gastland und mit Deutschland, innerhalb der Zentrale und mit den Auslandsvertretungen.

Sie haben Interesse an Büro- und Sekretariatsmanagement sowie Informationstechnik? Sie möchten die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennen lernen? Sie können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit der Familie oder der Partnerin bzw. dem Partner etwa alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln?

Dann könnte eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in im Auswärtigen Dienst für Sie von Interesse sein.

Die Fremdsprachenassistent*innen im Auswärtigen Dienst unterstützen unsere weltweite Kommunikation: mündlich und schriftlich, deutsch und fremdsprachig, mit dem Gastland und in Deutschland, innerhalb der Zentrale und mit den Auslandsvertretungen. Insbesondere innerhalb des ersten Jahres finden berufsbegleitende verpflichtende Fortbildungsseminare (Blockseminare) statt. Beachten Sie jedoch: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in ist kein eigenständiger Ausbildungsgang. Sie haben Ihre Ausbildung außerhalb des Auswärtigen Amts absolviert.

Die Tätigkeit der Fremdsprachenassistent*innen umfasst in erster Linie klassisches Büro- und Sekretariatsmanagement, in der Zentrale vor allem in deutscher Sprache, im Ausland zusätzlich in einer oder mehreren Fremdsprachen. Neben der Sekretariats- und Vorzimmertätigkeit kann der Aufgabenbereich die Büro- und IT-Organisation, protokollarische Tätigkeiten sowie Bürosachbearbeitung z.B. im Rechts- und Konsularbereich, der Verwaltung oder auch in einem Kultur- oder Pressereferat einer Auslandsvertretung beinhalten.

Der Einsatz erfolgt zunächst maximal drei Jahre in einer Arbeitseinheit in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin, gegebenenfalls auch ein Kurzzeiteinsatz im Ausland.

Anschließend folgen im Wechsel Verwendungen an den über 230 deutschen Auslandsvertretungen in der ganzen Welt, unterbrochen durch regelmäßige Inlandseinsätze in Berlin. Dabei ist bei den ersten Auslandsversetzungen in der Regel zunächst ein einsprachiger Einsatz vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt des beruflichen Werdegangs können herausgehobene und mehrsprachige Posten wahrgenommen werden, wie zum Beispiel ein Einsatz im Vorzimmer eines Behördenleiters. Die Auslandseinsätze dauern in der Regel drei bis vier Jahre. Nach zwei Dienstposten, also ungefähr nach acht Jahren, ist ein Aufenthalt in der Zentrale in Berlin vorgesehen, anschließend erfolgt abermals die Versetzung ins Ausland.

Nach entsprechender Fortbildung im Bereich Informationstechnik (IT) unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen an den Auslandsvertretungen auch bei der optimalen Nutzung der sich ständig weiterentwickelnden PC-Hard- und Software. Hierzu kann auch die Mitgestaltung und Pflege des Internetauftritts der Auslandsvertretungen gehören.

Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen in der Text- und Datenverarbeitung sowie an weiteren Fachseminaren und Sprachfortbildungen teil.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Büro- und Sekretariatsmanagement
  • Geschäftskorrespondenz und Kommunikation, auch in der Fremdsprache
  • Bearbeiten des Mailverkehrs
  • Eigenständiges Verfassen von Routineschreiben
  • Telefonate, auch in der Fremdsprache
  • Pflege des Internetauftritts
  • Adressenverwaltung
  • Reise- und Terminplanung
  • IT-Betreuung
  • Fertigen von einfachen Übersetzungen
  • Protokollarische Tätigkeiten
  • Bürosachbearbeitung (Verwaltung, etc.)

Kommt ein solcher Arbeitsplatz für Sie in Frage?

Vielleicht wird Ihr Dienstort einmal New York, Rio oder Tokyo sein. Aber Sie müssen auch damit rechnen, in klimatisch und gesundheitlich schwierige Länder oder in Krisen- und Kriegsgebiete entsandt zu werden. Der ständige Postenwechsel stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter*innen und ihre Angehörigen.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich und Ihre Familie sorgfältig gegeneinander ab. Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt den das gesamte Berufsleben bestimmenden Wechsel unterschiedlichster Posten akzeptieren. Das Auswärtige Amt ist zwar bemüht, den dienstlichen Neigungen und persönlichen Wünschen sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen; vorrangiges Ziel jeder Versetzungsplanung ist jedoch die bestmögliche Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes. Bei der Entscheidung, im Auswärtigen Dienst zu arbeiten, handelt es sich daher um eine Berufs- und Lebensentscheidung. Diese Entscheidung muss von den Familien der Beschäftigten mitgetragen werden.


Wenn Sie noch Fragen haben: Susanne Hüsgen

030 5000 7419

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