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Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens

03.11.2022 - Artikel

Hinweise rund um Inhalt und Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.

Termine für das aktuelle Auswahlverfahren

  • Bewerbungsschluss: 17.10.2022, 00 Uhr (MESZ)
  • Schriftliches Verfahren: 22. November 2022 (online)
  • Mündliches Verfahren: Februar und März 2023
  • Einstellungstermin: 28.07.2023

Die Termine stehen unter Vorbehalt.

Das Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst ist ein zweistufiges Verfahren, das aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Während das schriftliche Verfahren zum Ziel hat, Ihre intellektuellen Fähigkeiten und Sprachkenntnisse zu prüfen, dient der mündliche Teil der Feststellung, ob Sie von Ihrer Persönlichkeit her für den gehobenen Auswärtigen Dienst geeignet sind.

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Der schriftliche Abschnitt umfasst einen mehrstündigen psychologischen Eignungstest, der die Komponenten intellektuelle Fähigkeiten, Arbeitsverhalten, Kenntnisse in ausgewählten Bereichen sowie Rechtschreibung abdeckt. Ferner finden schriftliche Sprachtests in Englisch und der zweiten von Ihnen gewählten Prüfungssprache (Französisch, ersatzweise Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch) statt. Die Sprachprüfungen erfolgen in Form grammatikalisch-lexikalischer Tests. Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik und Wortschatz der beiden Fremdsprachen, z.B. anhand der Lektüre fremdsprachiger Zeitungen.

Sie können sich selbst einen Eindruck über die Anforderungen der fremdsprachigen Tests verschaffen, indem Sie sich unsere Sprachtests aus früheren Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst ansehen.

Das schriftliche Auswahlverfahren findet in diesem Jahr online über eine Plattform der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. (dgp) statt. Der in den Vorjahren angebotene sog. Auslandskombitermin findet somit nicht statt.

Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens

Diejenigen Bewerber*innen, die sich aufgrund der im ersten Abschnitt erzielten Ergebnisse für den mündlichen Verfahrensteil qualifizieren, werden anschließend zum eintägigen mündlichen Teil des Verfahrens („Assessment Center“) eingeladen, der in der Regel im Februar/März in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin stattfindet. Er besteht aus strukturierten Interviews (vor der Kommission und als Einzelgespräch mit psychologischem Fachpersonal, die den Ausschuss beraten), einem Kurzvortrag, einem Rollenspiel und einer Kooperationsaufgabe.

In den Interviews verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von Ihrer Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis können bei dieser Prüfungsstation gestellt werden. Der fünfminütige Kurzvortrag, den Sie individuell vorbereiten können, wird in möglichst freier Rede gehalten. Es werden Themen aus dem politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zeitgeschehen zur Wahl gestellt. Im Rollenspiel versetzen wir Sie in eine Situation aus dem Berufsleben im gehobenen Auswärtigen Dienst  und in der Kooperationsaufgabe bewältigen Sie gemeinsam mit Ihren Mitbewerber*innen ergebnisorientiert arbeitsteilig eine Aufgabe.

Für die Entscheidung über eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist Ihre Eignung und Leistung maßgebend. Sofern Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im mündlichen Abschnitt des Auswahlverfahrens für den Vorbereitungsdienst vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Einstellungszusage. Diese steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz einer Einstellung nicht entgegenstehen. Was unter „gesundheitlicher Eignung“ zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik Fragen und Antworten ausführlich erläutert.

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