Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Bewerbung und Auswahlverfahren

Höherer Dienst, © Thomas Trutschel/photothek.de
Ob als Sportwissenschaftlerin, als Opernsänger, Volkswirt oder Juristin: Kommen Sie in unser weltweites Team! Wir suchen neue Kolleg*innen für den höheren Auswärtigen Dienst.
Das Berufsfeld unserer Mitarbeiter*innen im höheren Dienst ist so vielfältig, dass Bewerber*innen aller Fachrichtungen und Hintergründe bei uns ihr Wissen und ihre Erfahrungen gewinnbringend einsetzen können.
- Sie sind weltoffen, politisch denkend, mit dem Wunsch, Deutschland in der Welt zu vertreten?
- Sie verfügen über besonders ausgeprägte Teamfähigkeit und soziale Kompetenz – für komplexe Fragen finden Sie im Team passende Lösungen?
- Gleichstellungs- und Diversitätskompetenz sind bei Ihnen stark ausgeprägt?
- Bei Ihnen besteht eine fortgesetzte Neugier auf fremde Länder und Kulturen?
- Sie bringen Anpassungsfähigkeit, Resilienz und Bereitschaft zur lebenslangen weltweiten Rotation mit?
- Führungsaufgaben und die Zusammenarbeit in einer großen Behörde motivieren Sie? Sie behalten Ziele im Blick und vertreten Ihre Position?
- Sie kommunizieren klar und empathisch, nach innen wie nach außen?
- Sie haben Freude an öffentlichem Auftreten?
- Serviceorientierung ist für Sie selbstverständlich?
Dann bewerben Sie sich für den Höheren Dienst! Wir freuen uns auf Ihre Verstärkung!
Voraussetzungen
der höhere Auswärtige Dienst setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertigem Abschluss) voraus, besonderer Bedarf besteht an Volljurist*innen sowie Wirtschaftswissenschaftler*innen.
die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist Voraussetzung für die Einstellung (der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen stellt in der Regel kein Hindernis dar).
Sie benötigen sehr gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau C1+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch oder Ukrainisch (jeweils entsprechend dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Für den Fall, dass Sie Ihr Auswahlverfahren mit einer der anderen genannten Zweitsprachen erfolgreich abschließen, ist vor Ihrer Einstellung ein Französischtest (Grundlagentest ca. A2) in der Akademie Auswärtiger Dienst zum Nachweis von Grundkenntnissen verpflichtend.
der Einstellung ist eine Feststellung Ihrer gesundheitlichen Eignung („Tropentauglichkeit“) durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts vorgeschaltet.
vor Beginn des Vorbereitungsdienstes wird eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt. Diese schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in mit ein.
Das Auswärtige Amt hat über 200 Auslandsvertretungen weltweit. Sie – und ihre Familie - sollten daher bereit sein, weltweit eingesetzt zu werden.
Unsere Vorteile als Arbeitgeber:
- Sicherer Job im öffentlichen Dienst nach den Regelungen des Bundesbeamtenrechts mit attraktiven Auslandszuschlägen
- Abwechslungsreiche, sinnstiftende Tätigkeit in einem weltweiten Team
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf- das AA trägt seit 2015 das Hertie-Siegel für Familienfreundlichkeit und hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
- Wir leben Diversität, auch mit Beschäftigteninitiativen wie Inklusiv, Rainbow, Diplomats of Colour, frauen@diplo
- Gleitzeit, Home-Office-Möglichkeiten, Sabbaticals
- Lebenslange Fortbildungsmöglichkeiten (Sprachkurse, Fachseminare etc.)
- Zuschuss zum Firmenticket/Deutschlandticket
Informationen für schwerbehinderte Bewerber*innen
Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerber*innen. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen, nicht-behinderten Bewerber*innen.
Schwerbehinderte Bewerber*innen lädt das Auswärtige Amt gemäß § 165 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht ihre offensichtliche Nichteignung für den höheren Auswärtigen Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien „überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit“ und „gute Sprachkenntnisse“ sind die Kenntnistests (Fachprüfungen in den Bereichen Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft, Geschichte und Politik), der psychologische Eignungstest, der Test zum situationsbezogenen Urteilsvermögen (TsU) sowie zwei Sprachtests. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn im psychologischen Eignungstest der erforderliche Mindestwert nicht erreicht oder in den Kenntnistests oder in einem der beiden Sprachtests kein besseres Ergebnis als „ungenügend“ oder in der politischen Analyse kein besseres Ergebnis als „mangelhaft “erzielt wird.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Die Tätigkeit im Auswärtigen Amt hat neben vielen Vorteilen auch einige Herausforderungen – insbesondere für Familien. Wir sind bemüht, den persönlichen Wünschen sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen, können dem aber nicht immer gerecht werden. Bei der Entscheidung, im Auswärtigen Dienst zu arbeiten, handelt es sich daher um eine Berufs- und Lebensentscheidung, die auch an Dienstorte mit schwierigen Lebensbedingungen führen kann. Diese Entscheidung muss von den Familien der Beschäftigten mitgetragen werden. Deshalb: Nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie sich die verschiedenen Beiträge auf dieser Webseite in aller Ruhe an.
Wir vertreten die Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Unser Ziel ist es daher, dass auch wir als Team die Vielfalt der deutschen Gesellschaft abbilden.
Wir freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund. Zudem sind wir fest entschlossen, den Anteil von Frauen in den Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Wir ermutigen daher ausdrücklich Frauen, sich bei uns zu bewerben. Sie werden bei gleicher Qualifikation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Wir berücksichtigen schwerbehinderte Bewerber*innen bei gleicher Eignung vorrangig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des SGB IX.