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Bewerbung und Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren, © Thomas Trutschel/photothek.de
Sie wollen studieren und gleichzeitig die Welt entdecken? Administrative Tätigkeiten und Abenteuerlust sind für Sie kein Widerspruch? Wir suchen neue Kolleg*innen für den gehobenen Auswärtigen Dienst!
Sie haben Freude an abwechslungsreichen administrativen Tätigkeiten, sind kontaktfreudig, umstellungsfähig, belastbar und ausgeglichen?
Sie haben Sinn für Teamarbeit, besitzen Initiative, Organisationsvermögen, Entscheidungsbereitschaft und Spaß am lebenslangen Lernen?
Sie möchten die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennen lernen und können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit Partner*in und Familie alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln?
Dann könnte der gehobene Dienst das Richtige für Sie sein!
Voraussetzungen:
- mindestens Abitur oder Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes (der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen stellt in der Regel kein Hindernis dar)
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau Muttersprache, C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- mindestens gute Kenntnisse in Englisch (in etwa auf dem Niveau B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und gute Grundkenntnisse in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch oder Ukrainisch (jeweils entsprechend dem Niveau B1/B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- gute Allgemeinbildung
- widerstandsfähige Gesundheit („Tropentauglichkeit“), festgestellt durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts (nach Einstellungszusage)
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und Annahme des Einstellungsangebots und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes (schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in mit ein)
- uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn als auch an jeder deutschen Auslandsvertretung eingesetzt zu werden
Unsere Vorteile als Arbeitgeber
- sicherer Job im öffentlichen Dienst nach den Regelungen des Bundesbeamtenrechts mit attraktiven Auslandszuschlägen,
- abwechslungsreiche, sinnstiftende Tätigkeit in einem weltweiten Team,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das AA trägt seit 2015 das Hertie-Siegel für Familienfreundlichkeit und hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet,
- Wir leben Diversität, auch mit Beschäftigteninitiativen wie z.B. Inklusiv, Rainbow, Diplomats of Colour und frauen@diplo,
- Gleitzeit, Home-Office-Möglichkeiten, Sabbaticals,
- lebenslange Fortbildungsmöglichkeiten (Sprachkurse, Fachseminare etc.),
- Zuschuss zum Firmenticket/Deutschlandticket.
Informationen für schwerbehinderte Bewerber*innen
Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerber*innen. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit nicht-behinderten Bewerber*innen.
Schwerbehinderte Bewerber*innen lädt das Auswärtige Amt gemäß § 165 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht ihre offensichtliche Nichteignung für den gehobenen Auswärtigen Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien „überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit“ und „gute Sprachkenntnisse“ sind der psychologische Eignungstest und zwei Sprachtests. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn im psychologischen Eignungstest der erforderliche Mindestwert nicht erreicht oder in einem der beiden Sprachtests kein besseres Ergebnis als „mangelhaft“ erzielt wird.
Was Sie sonst noch wissen sollten…
Vielleicht werden Sie im Laufe Ihres Berufslebens in New York, Rio oder Tokio tätig sein. Vielleicht werden Sie auch einige Jahre in Aschgabat, Managua oder Libreville verbringen. Sie müssen damit rechnen, in ein Krisengebiet oder an einen Dienstort entsandt zu werden, der Ihnen aufgrund schwieriger Lebens- und Arbeitsbedingungen zunächst weniger attraktiv erscheint. Der ständige Postenwechsel stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter*innen und ihre Angehörigen.
Sie sollten die Vor- und Nachteile für sich und Ihre Familie daher sorgfältig gegeneinander abwägen. Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt den Wechsel unterschiedlichster Posten akzeptieren, der das gesamte Berufsleben bestimmen wird.
Das Auswärtige Amt ist immer bemüht, den dienstlichen und persönlichen Wünschen seiner Beschäftigten sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen; vorrangiges Ziel jeder Versetzungsplanung ist jedoch die Besetzung aller vakanten Dienstposten und damit die Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes.
Bitte schauen Sie sich die verschiedenen Beiträge auf dieser Website an. Wenn Sie nach der Lektüre noch Fragen haben, stehen die Kolleg*innen der Akademie Auswärtiger Dienst zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!