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Qualifizierungsmaßnahme für die Sonderlaufbahn gehobener Auswärtiger Dienst („Quereinstieg“)

Quereinstieg in den gehobenen Auswärtigen Dienst 

„Quereinstieg“ in den gehobenen Auswärtigen Dienst, © Photothek

22.07.2024 - Artikel

Seit dem Jahr 2019 bietet das Auswärtige Amt für Beamt*innen im gehobenen nichttechnischen Dienst eine 18-monatige Qualifizierungsmaßnahme für die Sonderlaufbahn gehobener Auswärtiger Dienst an.

Zielgruppe:

Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich ausschließlich an bereits auf Lebenszeit verbeamtete Personen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Statusämter A9-A11 nach Bundes- oder Landesrecht.

Sie müssen ein verwaltungsnahes Studium absolviert haben und einschlägige Berufserfahrung im Verwaltungsbereich gesammelt haben.

Ablauf der Qualifizierungsmaßnahme:

1. Beginn: 01.06. eines Jahres (oder, falls der 01.06. auf ein Wochenende fällt, am ersten Arbeitstag im Juni)

  • Einführungstage mit Onboarding-Seminar, Grundlagen Zivilrecht

2. Mitte Juni bis Mitte November

Theoriephase an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin /Alt-Friedrichsfelde

Unterricht / Seminare in

  • Familienrecht
  • Nachlassrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Beurkundungsrecht

3. Mitte November bis Ende Juli

Theoriephase an der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin Tegel und in Seminarräumen im Ullsteinforum, Berlin Tempelhof

Unterricht / Seminare

  • Internationales Familien- und Erbrecht
  • Allg. Verwaltungsrecht
  • Konsularrecht
  • Pass- und Personalausweisrecht
  • Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
  • Asylrecht
  • Zusätzlich Seminare in u.a. Kultur- und Bildungspolitik, Humanitäre Hilfe, Außenwirtschaftsförderung, Entwicklungspolitische Zusammenarbeit, Gesprächsführung, Anti-Gewalt-Training, Schreibwerkstatt

4. Praktische Bewährungsphase von insgesamt 6 Monaten

Die Praxisphase wird in der Regel vollständig im Ausland an einer Auslandsvertretung absolviert. Die Praxisphase geht fließend über in Ihre reguläre erste Verwendung in der Sonderlaufbahn gehobener Auswärtiger Dienst, d.h. Sie verbleiben nach Ende der Praxisphase für die 3-4-jährige Standzeit am dortigen Dienstort.

Im Anschluss wechseln Sie alle 3-4 Jahre Ihren Standort und Ihre Tätigkeit.

Weitere Informationen zum Rotationsprinzip und zum Berufsbild im gehobenen Auswärtigen Dienst finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme werden Sie von Ihrer bisherigen Behörde an das Auswärtige Amt abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Die abgebende Behörde entscheidet über die Dauer der Abordnung (in der Regel entweder 3 oder 6 Monate). Vor Ablauf dieser Abordnungszeit, d.h. noch während der Qualifizierungsmaßnahme, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie dauerhaft zum Auswärtigen Amt wechseln wollen.

Für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Statusamt und Ihrer Erfahrungsstufe. Bei der Entscheidung für eine Versetzung zum Auswärtigen Amt werden Sie mit Ihrem bisherigen Statusamt/Erfahrungsstufe übernommen, es ändert sich lediglich Ihre Dienstbezeichnung. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme stehen Ihnen die weiteren Statusämter bis A13 im gehobenen Auswärtigen Dienst offen. Es finden hier die geltenden Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes für Beförderungsentscheidungen im Sinne einer Bestenauslese Anwendung.

Bewerbungsmöglichkeit:

Das Auswärtige Amt veröffentlicht einmal jährlich eine Ausschreibung für die Qualifizierungsmaßnahme. Bewerbungen können ausschließlich während des Bewerbungszeitraums über Interamt angenommen werden. Details zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

Der nächste Bewerbungszeitraum für den Einstellungstermin 01.06.2025 wird vom 22. Juli bis zum 30. August 2024 freigeschaltet. Die Ausschreibung finden Sie hier.

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren ist analog zum Auswahlverfahren für das duale Studium im Auswärtigen Amt aufgebaut. Die veröffentlichten allgemeinen Informationen zum grundsätzlichen Ablauf und inhaltlichen Aufbau des Auswahlverfahren für das duale Studium gelten daher auch für die Qualifizierungsmaßnahme, mit Ausnahme der genannten Zeiten für die Auswahltests. Für die Qualifizierungsmaßnahme gibt es abweichende Zeiträume für das Auswahlverfahren; Details entnehmen Sie bitte dem Zeitplan in der jeweiligen Ausschreibung.

Ihr Weg zu uns – Bewerbungsprozess gehobener Auswärtiger Dienst

Schritt 1

Online Bewerbung absenden

Nach erfolgreicher Registrierung im Portal Interamt erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung mit Ihren Registrierungsdaten.

Achten Sie auf die Bewerbungsfrist und die Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie alle Punkte unter „Ihr Profil/Mindestvoraussetzungen“ erfüllen müssen; im öffentlichen Dienst ist das aus rechtlichen Gründen immer erforderlich. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, wenn die Bewerbung erfolgreich abgesendet wurde.

Sollten Sie technische Probleme bei der Registrierung/Erstellung Ihrer Bewerbung auf dem Portal Interamt haben, erreichen Sie die Service-Hotline von Interamt unter der Telefonnummer: 0385-4800-140 (Montag - Donnerstag von 07:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 07:00-16:00 Uhr).

Schritt 2

Prüfung der Bewerbungsunterlagen

Unser Ziel ist es, Ihnen nach Prüfung ihrer Unterlagen, möglichst zeitnah eine konkrete Rückmeldung zu geben. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann dieser Schritt unterschiedlich lange dauern (in der Regel zwei bis vier Wochen nach Bewerbungsfrist). Sie erhalten aber auf jeden Fall eine Rückmeldung von uns.

Informationen über das weitere Vorgehen, insbesondere die Einladung zum schriftlichen Auswahlverfahren, erhalten Sie über die E-Mail-Adresse, die Sie bei Ihrer Registrierung auf Interamt angegeben haben.

Schritt 3

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens (online)

Der schriftliche Abschnitt umfasst einen mehrstündigen kognitiven Leistungstest, der Ihre Eignung für den gehobenen Auswärtigen Dienst feststellt. Es werden Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens gestellt, ebenso Aufgaben zur Erfassung der eigenen Arbeitseffizienz. Zudem werden Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung erfasst sowie Allgemeinbildung, Verwaltungs- und Wirtschaftswissen überprüft.

Ferner finden schriftliche Sprachtests in Englisch und der zweiten von Ihnen gewählten Prüfungssprache (Französisch, ersatzweise Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch oder Ukrainisch) statt. Die Sprachprüfungen erfolgen in Form grammatikalisch-lexikalischer Tests. Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik und Wortschatz der beiden Fremdsprachen, z.B. anhand der Lektüre fremdsprachiger Zeitungen.

Schritt 4

Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens (in Präsenz in Berlin)

Diejenigen Bewerber*innen, die sich aufgrund der im ersten Abschnitt erzielten Ergebnisse qualifizieren, werden anschließend zum eintägigen mündlichen Teil des Verfahrens („Assessment Center“) eingeladen, der in der Regel im Februar/März in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin stattfindet. Er besteht aus strukturierten Interviews (vor der Kommission und als Einzelgespräch mit psychologischem Fachpersonal, die den Ausschuss beraten), einem Kurzvortrag und einem Rollenspiel.

In den Interviews verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von Ihrer Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis können bei dieser Prüfungsstation gestellt werden.

Der fünfminütige Kurzvortrag, den Sie individuell vorbereiten können, wird in möglichst freier Rede gehalten. Es werden Themen aus dem politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zeitgeschehen zur Wahl gestellt.

Im Rollenspiel versetzen wir Sie in eine Situation aus dem Berufsleben im gehobenen Auswärtigen Dienst.

Schritt 5

Letzte Schritte und Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im mündlichen Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.

Diese steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz einer Einstellung nicht entgegenstehen. Was unter „gesundheitlicher Eignung“ zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik „Fragen und Antworten“ ausführlich erläutert.

Wenn Gesundheitsuntersuchung und Sicherheitsüberprüfung ebenfalls positiv ausfallen, erfolgt zu Ende Juli die Einstellung und Vereidigung zu Beamt*innen auf Widerruf.

Wenn Sie noch Fragen haben:

Wenn Sie noch Fragen haben: Ellen Marxhausen

030 5000 1715

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