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Internationaler Seegerichtshof Hamburg (ISGH)

13.12.2019 - Artikel

Der ISGH ist zentraler Bestandteil eines umfassenden Beilegungssystems für alle Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des VN-Seerechtsübereinkommens.

Zusammensetzung und Zuständigkeiten

Flaggen der Mitgliedsstaaten des Internationalen Seegerichtshofs
Internationaler Seegerichtshof© dpa

Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) mit Sitz in Hamburg wurde auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 (in Kraft getreten am 16.11.1994) geschaffen. Dem Gericht gehören 21 Richter an. Sie werden auf neun Jahre gewählt. Ihr Mandat ist erneuerbar. Alle drei Jahre wird ein Drittel des Richtergremiums neu gewählt. Bei der Zusammensetzung des Gerichtshofs sind eine Vertretung der hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt und eine gerechte geographische Verteilung zu gewährleisten. Am 01.08.1996 fand in New York die erstmalige Wahl der Richter des Gerichtshofs durch die Vertragsstaaten statt.

Der ISGH ist zentraler Bestandteil eines umfassenden Streitbeilegungssystems, dem sich die Vertragsstaaten für alle zwischen ihnen entstehenden Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des SRÜ unterworfen haben. Er besitzt in einigen Fällen ausschließliche Zuständigkeiten, etwa bei bestimmten Streitigkeiten im Meeresbodenbergbau, für welche eine eigene „Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten“ vorgesehen ist. Parteien am Verfahren können hier nicht nur Staaten oder internationale Organisationen, sondern auch natürliche und juristische Personen sein. Auch bei Dringlichkeitsverfahren zur sofortigen Freigabe eines von einem anderen Staat zurückgehaltenen Schiffes besteht, falls die beteiligten Staaten sich nicht binnen zehn Tagen einigen können, eine ausschließliche und bindende Gerichtsbarkeit.

Das „Statut des Internationalen Seegerichtshofs“ ist Teil des SRÜ (Anlage VI).

Sitz des ISGH

Am 21.08.1981 bestimmte die III. VN-Seerechtskonferenz Hamburg zum Sitz des ISGH. Art. 1 Abs. 2 der Anlage VI SRÜ lautet: „Der Gerichtshof hat seinen Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg in der Bundesrepublik Deutschland“. Das Bundeskabinett beschloss 1986, für den ISGH ein Dienstgebäude auf einem bundeseigenen Grundstück in Hamburg zu errichten und einschließlich Inneneinrichtung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Am 18.10.1996 erfolgte die Grundsteinlegung des Neubaus, der am 03.07.2000 im Beisein des Generalsekretärs der VN dem ISGH übergeben wurde. Am 18.10.2000 wurde ein Liegenschaftsabkommen abgeschlossen. Im November 2000 hat der ISGH das neue Gebäude bezogen. Am 14.12.2004 wurde das Sitzstaatabkommen mit dem ISGH unterzeichnet. Das Sitzstaatabkommen stellt die Ansiedlung des Internationalen Seegerichtshofs auf eine gesicherte rechtliche Grundlage und regelt die Rechte und Befugnisse des ISGH sowie seiner Richter und Bediensteten in Deutschland. Mit dem ISGH hat erstmals eine bedeutende Rechtsinstitution aus dem weiteren VN-Bereich ihren Sitz auf deutschem Boden erhalten. Deutschland bringt mit seinem Engagement für den ISGH seine Bereitschaft zum Ausdruck, internationale Verantwortung zu übernehmen und zeigt sein starkes Interesse an einer erfolgreichen Arbeit der VN und am Ausbau des Systems friedlicher Streitbeilegung.

Entscheidungen

Der ISGH hat in zahlreichen seerechtlichen Streitfällen Entscheidungen getroffen. Dabei ging es um ein breites Spektrum von Rechtsfragen, überwiegend im Zusammenhang mit der sofortigen Freigabe von Schiffen, die wegen des Vorwurfs der illegalen Fischerei festgehalten wurden.

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