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Entschädigung für NS-Unrecht

Holocaust-Mahnmal

Holocaust-Mahnmal, © picture alliance / dpa

26.01.2023 - Artikel

Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat die Bundesregierung von Anfang an eine besondere Priorität eingeräumt.

Deutsche historische Verantwortung

Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat die Bundesrepublik Deutschland seit jeher besondere Priorität beigemessen. Auch heute noch hat diese Aufgabe für die Bundesregierung einen unverändert hohen Stellenwert. Die Bundesrepublik Deutschland leistet in hohem Umfang Zahlungen, die nach dem erklärten Willen der Bundesregierung den Verfolgten des NS-Regimes lebenslang zugutekommen sollen. Die Bundesregierung stellt sich der Aufgabe, den Überlebenden der Verfolgung und des Horrors in den Konzentrationslagern und Ghettos weiterhin Beistand zu leisten und ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Bereits am 27. September 1951 bekannte sich Bundeskanzler Konrad Adenauer vor dem Deutschen Bundestag eindeutig zur historischen Verantwortung Deutschlands für die Wiedergutmachung: „Die Bundesregierung und mit ihr die große Mehrheit des deutschen Volkes sind sich des unermesslichen Leides bewusst, das in der Zeit des Nationalsozialismus über die Juden in Deutschland und den besetzten Gebieten gebracht wurde. [...] Im Namen des deutschen Volkes sind unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten [...].“ Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekräftigte anlässlich eines Besuchs in Jerusalem im April 2007: „Nur indem mein Land, nur indem Deutschland seine immerwährende Verantwortung für diese schrecklichste Zeit und für die grausamsten Verbrechen in seiner Geschichte voll und ganz annimmt, können wir die Zukunft gestalten – nur so und nicht anders.“

Die durch nationalsozialistisches Unrecht verursachten Schäden erforderten bereits unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Regelungen zur Wiedergutmachung. Besonders betroffen waren Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse*, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen Schäden erlitten hatten. Für diese Personen wurden deshalb frühzeitig von den Besatzungsmächten, den Gemeinden und seit ihrer Entstehung von den Ländern Regelungen zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts getroffen. Diese ersten Maßnahmen wurden nach Gründung der Bundesrepublik und werden auch heute noch fortlaufend angepasst und weiterentwickelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen:

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