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Null Toleranz für Missbrauch

Schutz von Frauen in Krisen sicherstellen – Missbrauch verhindern

Schutz von Frauen in Krisen sicherstellen – Missbrauch verhindern, © Ben Curtis/AP/dpa

29.10.2019 - Artikel

Deutschland setzt sich international dafür ein, dass im Rahmen von Krisenbewältigung und humanitärer Hilfe Missbrauch vorgebeugt wird.

Schutz von Frauen in Krisen sicherstellen – Missbrauch verhindern

Frauen und Mädchen sind von den Folgen von Krisen häufig stärker betroffen und werden beispielsweise häufiger als Männer Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft und vieler Organisation in Krisen weltweit. Leider kommt es immer wieder auch im Rahmen von Hilfs- und Kriseneinsätzen zu Missbrauch und sexueller Ausbeutung. Wenn diejenigen, die schützen sollen, an Vergehen selbst beteiligt sind, ist das ein untragbarer Zustand. Solcher Machtmissbrauch verstößt nicht nur gegen fundamentale Menschenrechte, sondern zerstört auch das Vertrauen der Menschen, die auf internationale Unterstützung angewiesen sind.

Aufgaben für Organisationen wie Geldgeber

Nicht nur Partnerorganisationen vor Ort, sondern auch die Geldgeber sind deshalb in der Pflicht, die Mechanismen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu stärken. Nur so können weitere Fälle verhindert und sichergestellt werden, dass Betroffene notwendige Unterstützung erlangen. Das Auswärtige Amt hat sich vor diesem Hintergrund verstärkt in die Debatte eingebracht und verschiedene internationale Initiativen unterstützt. Das Engagement ist in die Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten im Rahmen des thematischen Schwerpunkts Frauen, Frieden und Sicherheit der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft 2019/2020 eingebettet.

Internationale Verpflichtungen und Abstimmung mit anderen Gebern

Die Bundesregierung arbeitet eng mit anderen Gebern zusammen, um den Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch in Krisenkontexten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat Deutschland eine Reihe internationaler Erklärungen und Verpflichtungen unterzeichnet. Dazu zählen die Whistler Erklärung zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch in der internationalen Hilfe (G7), das Tidewater Statement zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe (OECD) sowie die gemeinsamen Geberverpflichtungen, zu denen sich Deutschland zusammen mit 21 weiteren Staaten auf dem Safeguarding Summit in London im Oktober 2018 bekannt hat.

Vorgaben für Partnerorganisationen der humanitären Hilfe

Deutschland erwartet von seinen Partnern der humanitären Hilfe präventive Strukturen, Mechanismen und strenge ethische Verhaltensgrundsätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Fehlverhalten und Missbrauch vorzubeugen. Dort, wo Fälle dennoch auftreten, müssen diese lückenlos und transparent aufgearbeitet und konsequent geahndet werden. Es müssen Möglichkeiten vorgesehen sein, die eine Meldung von Verstößen ohne Nachteile für Informanten und Informantinnen erlauben. Diese Vorgaben müssen ohne Abstriche auch für Partnerorganisationen vor Ort gelten. Ferner erwartet das Auswärtige Amt eine eigenverantwortliche und transparente Berichterstattung bei Verdachtsfällen.

Die Vorgaben orientieren sich dabei an den international anerkannten operativen Mindeststandards des Inter-Agency Standing Committee (IASC).

Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen

Auch im Rahmen der Vereinten Nationen nimmt sich Deutschland dieser Thematik an. VN-Generalsekretär Guterres hat die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zur Priorität erklärt und verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, um die VN-weite „Zero-Tolerance-Policy“ erfolgreich umzusetzen. So wurde u.a. die Stelle eines „Victims Advocate“ geschaffen und eine umfassende – auf Prävention, Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen – beruhende Strategie erarbeitet.

Deutschland unterstützt den Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinen Bemühungen: Im September 2017 hat die Bundesregierung den Voluntary Compact, eine von den Vereinten Nationen erarbeitete Übereinkunft zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch im Rahmen von Friedensmissionen, unterzeichnet. Darin verpflichtet sich Deutschland u.a., Vorfällen nachzugehen, in denen deutsches Personal verdächtigt wird sowie präventive Maßnahmen zu ergreifen. So wird auf nationaler Ebene im VN-Rahmen eingesetztes ziviles und militärisches Personal in Einsatzvorbereitungsprogrammen für das Thema sensibilisiert.

Zudem ist Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitglied im Circle of Leadership des VN-Generalsekretärs, dem 74 Staats- und Regierungschefs angehören und von dem ein starkes politisches Signal des Engagements gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch auf höchster Ebene der VN-Mitgliedsstaaten ausgeht.

Weiterführende Informationen:

Whistler Erklärung

Tidewater Joint Statement on Combating Sexual Exploitation and Abuse in the Development and Humanitarian Sectors

Donor Commitments Safeguarding Summit 2018

Überblick der einschlägigen UN Initiativen

IASC Minimum Operating Standards

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