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Mit Humanitärer Hilfe gegen Corona: Syrien und Gaza

Ein Mitarbeiter versprüht außerhalb einer UNRWA-Schule Desinfektionsmittel.

Ein Mitarbeiter versprüht außerhalb einer UNRWA-Schule in Gaza-Stadt Desinfektionsmittel., © APA Images via ZUMA Wire

09.04.2020 - Artikel

Für den Gaza-Streifen und palästinensische Flüchtlinge in Syrien birgt die Corona-Pandemie
katastrophale Folgen. Deutschland trägt mit humanitärer Hilfe dazu bei, die Ausbreitung von Covid-19 zu bekämpfen und so eine weitere Destabilisierung der Region zu verhindern.

Schwaches Gesundheitssystem in Gaza

In Gaza war die Situation schon vor der Corona-Pandemie mehr als prekär: das Gesundheitssystem ist strukturell überfordert. Es fehlt an Medikamenten, ausgebildetem Personal und gut ausgerüsteten Krankenhäusern. Der Gaza-Streifen ist eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Welt, effektive Quarantänemaßnahmen sind deshalb kaum möglich. Ein Ausbruch von Covid-19 hätte unabsehbare Folgen.

Ohne Gesundheitssystem in Syrien

In Syrien ist im Zuge des anhaltenden Bürgerkriegs das Gesundheitssystem fast vollständig zum Zusammenbruch gekommen. Das gilt umso mehr für palästinensische Flüchtlinge, die bereits vor dem Ausbruch des Kriegs in prekären Verhältnissen lebten. Das Wiederaufflammen der Konflikte im Nordosten des Landes führt zu einer weiteren Verschlechterung der humanitären Lage. Das VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge UNRWA schätzt, das sich etwa 438.000 bei UNRWA registrierte Flüchtlinge noch im Land aufhalten. Über die Hälfte von ihnen wurden mindestens einmal innerhalb des Landes vertrieben. Nach Schätzungen von UNRWA leben etwa 90 Prozent unterhalb der absoluten Armutsgrenze von 2 US-Dollar pro Person und Tag. Sie sind durch die Verbreitung des Coronavirus in Syrien besonders gefährdet.

UNRWA als humanitäre Stütze

Für viele Menschen in Gaza und Syrien ist UNRWA die einzige Möglichkeit humanitäre Unterstützung und medizinische Versorgung zu erhalten. Um UNRWA’s wichtige Arbeit in Gaza und Syrien zu unterstützen und damit einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus zu leisten, hat das Auswärtige Amt deshalb seine Beiträge in verschiedenen Bereichen aufgestockt bzw. bereits vorgesehene Beitragszahlungen früher geleistet:

In Gaza leistet UNRWA wichtige Gesundheitsdienstleistungen, auch an Menschen ohne
Flüchtlingsstatus, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Über Lebensmittelhilfen in Gaza trägt UNRWA zudem zur Grundversorgung der Bevölkerung bei. Deutschland unterstützt dies mit humanitärer Hilfe in Höhe von 31 Millionen Euro in 2020.

In Syrien trägt UNRWA mit Geldleistungen an besonders schutzbedürftige Gruppen wie von
alleinerziehenden Müttern oder von Minderjährigen geführte Haushalte dazu bei, die
Lebensbedingungen der Palästina-Flüchtlinge zu verbessern. Die Bundesregierung unterstützt das Programm in 2020 mit 22 Millionen Euro.

Zudem unterstützt das Auswärtige Amt UNRWA im Rahmen der Initiative „Gute humanitäre
Geberschaft“ bereits seit vielen Jahren mit einem freiwilligen ungebundenen Beitrag – das bedeutet, das so Mittel für dringende Projekte und Notsituationen flexibel eingesetzt werden können. Um UNRWA die Möglichkeit zu geben, auf die neuen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie zu reagieren, hat Deutschland in 2020 die zweite Rate des freiwilligen Beitrages bereits im März und nicht wie sonst üblich erst im Juli ausbezahlt.

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