Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Hilfe für Corona-Bekämpfung in humanitären Krisen

Humanitäre Hilfe im Jemen

Humanitäre Hilfe im Jemen, © MFD / Elyas Alwazir

27.04.2020 - Artikel

Deutschland unterstützt den humanitären Hilfsplan der Vereinten Nationen und der Rotkreuz-Rothalbmondbewegung

Die Bundesregierung stellt 300 Millionen Euro für Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in humanitären Notlagen bereit. Deutschland folgt damit den abgestimmten Hilfsaufrufen der VN über aktuell rund 2 Mrd. USD und der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung über rund 800 Mio. CHF für den Zeitraum März bis Dezember 2020. Die Mittel ermöglichen dringend notwendige humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Prävention, und um die potentiell verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor allem in Krisenkontexten einzudämmen. So wird Unterstützung u.a. für die pandemiebedingten logistischen Herausforderungen in der humanitären Hilfe, die Unterstützung von Flüchtlingslagern z.B. durch Testmöglichkeiten, verbesserte Gesundheitsversorgung sowie Wasser- und Sanitäranlagen ermöglicht.

Hilfe in Krisenkontexten wird dringend benötigt

Die zusätzlichen Mittel werden dringend benötigt, um den Schutz und humanitäre Hilfe für besonders gefährdete Gruppen zu sichern. Denn in humanitären Krisen, insbesondere Flucht- und Vertreibungssituationen, stellt COVID-19 eine besondere Gefahr dar. Menschen leben oft in großer Enge, leiden an Mangel- oder Unterernährung und haben nach großen körperlichen Strapazen ein ohnehin höheres Krankheitsrisiko. Vorsichtsmaßnahmen wie Social Distancing oder Hygienevorschriften können zudem kaum eingehalten werden. Hinzu kommen schwache und überlastete nationale Gesundheitssysteme. Die humanitären Hilfsorganisationen arbeiten jetzt mit aller Kraft daran, sich im Kontext der gegebenen Krisensituationen auf die Pandemie vorzubereiten.

Dabei entstehen große zusätzliche Kosten: so müssen Schutzausrüstungen beschafft, Hygienemaßnahmen eingerichtet sowie Lager für Flüchtlinge und Binnenvertriebene auf die Bewältigung der Pandemie, z.B. durch Isolationseinheiten, vorbereitet werden. Darüber hinaus stehen die Hilfsorganisationen nie dagewesenen logistischen Herausforderungen durch Grenzschließungen und unterbrochene Lieferketten gegenüber. Das krisenerprobte Welternährungsprogramm (WEP) ist das logistische Rückgrat der Vereinten Nationen. Es arbeitet auf Hochtouren, um trotz der weltweiten Einschränkungen eine Versorgung von Menschen in Not zu ermöglichen.

Internationaler Hilfsaufruf

Der erste globale humanitäre Hilfsplan der Vereinten Nationen, der von den großen VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden soll, deckt dringende humanitäre Bedarfe ab, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht werden. Einen globalen Hilfsplan dieser Art hat es noch nie gegeben und die VN gehen davon aus, dass sich die Bedarfe schon bald erhöhen. Schnelle Hilfe ist jetzt entscheidend, um in humanitären Krisen die Ausbreitung des Virus durch Hygienemaßnahmen, Sanitätsversorgung und Aufklärungsarbeit einzudämmen und humanitäre Gesundheitsversorgung für Erkrankte zu ermöglichen.

Humanitäres System muss handlungsfähig bleiben

Die langjährige strategische Stärkung des humanitären Systems und seiner Instrumente durch die Bundesregierung macht sich jetzt bezahlt. Das humanitäre System funktioniert, die humanitären Organisationen sind trotz der weltweiten Einschränkungen weiterhin handlungsfähig. Deutschland hat das VN-koordinierte internationale humanitäre System z.B. über die Kernbeiträge an humanitäre Organisationen und die herausragende Förderung von Finanzierungsmechanismen wie den VN-Nothilfefond (CERF) oder den humanitären Länderfonds (CBPFs) systematisch gestärkt.

Um die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des humanitären Systems in der Covid19-Krise unkompliziert zu sichern, haben wir vorzeitig bereits 80 % (1,4 Mrd. EUR) unserer Jahresmittel in Aussicht gestellt oder beschieden (u.a. für WFP, UNHCR, IKRK, CERF, CBPFs). Innerhalb von Regional- und Grundsatzprojekten räumen wir NROs und IOs aktuelle große Flexibilität für Aufnahme/Umwidmung von Maßnahmen zu COVID-19 ein. “Frontloading” und Flexibilisierung bedeuten für die humanitären Partner größtmöglichen Handlungsspielraum und essentielle Planungssicherheit! So können schnell auch COVID-19-Maßnahmen, wie z.B. Aufklärungskampagnen, Maßnahmen des Infektionsschutzes sowie Maßnahmen im Bereich Gesundheitsversorgung, im Bereich Logistik und im Bereich Wasser, Sanitär und Hygiene umgesetzt werden.

Mit den zusätzlichen Mitteln trägt Deutschland nun erheblich dazu bei, die Einsatzfähigkeit der humanitären Organisationen zu sichern, durch schnelle Hilfe Menschenleben zu retten und die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.

Schlagworte

nach oben