Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Stand der Umsetzung des Nationalen Plans für Wirtschaft und Menschenrechte

Containerhafen in der Hamburger Hafenstadt

Containerhafen in der Hamburger Hafenstadt, © picture alliance / Winfried Rothermel

13.08.2021 - Artikel

2016 verabschiedete die Bundesregierung den ersten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Nun wurde erstmals Bilanz gezogen zu seiner Umsetzung. Ein wesentlicher Schritt: die Einführung eines nationalen Gesetzes zur Lieferkettensorgfaltspflicht.

Am 21. Dezember 2016 verabschiedete das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auf der Grundlage der 2011 verabschiedeten VN-Leitprinzipien. Damit wurde erstmals der grundlegende Rahmen definiert, welche menschenrechtliche Verpflichtungen Unternehmen in ihren weltweiten Lieferketten beachten müssen. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten ist es Zeit für eine Bilanz: Dafür legt die Bundesregierung einen Statusbericht vor. Dieser gibt einen Überlick über die Schritte, die die Bundesregierung zur Implementierung des NAP ergriffen hat. Ein zentraler Schritt zur Verbesserung der Achtung von Menschenrechten in der Lieferketten ist das Lieferkettenssorgfaltspflichtengesetz, das im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieses baut auch auf den Ergebnissen des NAP-Monitorings auf. Mit diesem überprüfte das Auswärtige Amt die Verankerung der Menschenrechte in deutschen Unternehmen. Der Statusbericht legt die Grundlage für die anstehende Aktualisierung des NAP. Dabei müssen auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie und Entwicklungen auf der europäischen Ebene berücksichtigt werden.

10 Jahre VN-Leitprinzipien: Ein Meilenstein zum Schutz der Menschenrechte

Am 16. Juni 2011 verabschiedete der VN-Menschenrechtsrat einstimmig die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten. Damit schufen die VN erstmals einen globalen Rahmen für unternehmerische Sorgfaltspflicht. In den Leitlinien werden sowohl die Anforderungen an Staaten zum Schutz der Menschenrechte definiert als auch die Verantwortung der Unternehmen für ihre globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten festgelegt. Außenminister Heiko Maas betonte anlässlich des 10. Jubiläums der Leitlinien:

Ihre Verabschiedung vor zehn Jahren kam einer Revolution gleich. Endlich erkannte die internationale Gemeinschaft die Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte an. Und zum ersten Mal schuf ein Gremium der Vereinten Nationen einen internationalen Rahmen, der sich auf drei Grundpfeiler stützt: „Schutz, Achtung und Abhilfe“.

Seitdem ist viel passiert. Die Leitprinzipien haben die Politik auf der ganzen Welt maßgeblich beeinflusst. Sie sind zur Referenz für viele nationale Aktionspläne, auch unseren NAP, geworden.

Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Leitlinien bestehen weiterhin große Herausforderungen: die Ausbeutung von Zwangsarbeitern oder Kindern, Raubbau an der Natur oder die Vertreibung von Menschen sind nur einige Beispiele für Verletzung der Menschenrechte. Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, dass – nach Verabschiedung des nationalen Gesetzes – auch auf europäischer Ebene Regelungen zum Schutz von Menschenrechten in Lieferketten geschaffen werden.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben