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Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist in Deutschland auch unter dem Begriff Atomwaffensperrvertrag bekannt.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist in Deutschland auch unter dem Begriff Atomwaffensperrvertrag bekannt., © dpa

11.12.2023 - Artikel

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verpflichtet die Kernwaffenstaaten auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. Im Gegenzug verzichten die Nichtkernwaffenstaaten auf Nuklearwaffen.

Hintergrund

Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag („Non-Proliferation Treaty“, NVV), in Deutschland oft als Atomwaffensperrvertrag bezeichnet, ist das Fundament der globalen nuklearen Ordnung. Der NVV wurde 1968 abgeschlossen, trat 1970 in Kraft und ist quasi universell gültig. Lediglich Indien, Israel, Pakistan und Südsudan sind keine Vertragsparteien. Der Status von Nordkorea, das 2003 seinen Rückzug erklärte, ist umstritten. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 2. Mai 1975 bei.

Der NVV wirkt der Verbreitung von Nuklearwaffen entgegen, indem er die Nichtnuklearwaffenstaaten zum Verzicht auf Nuklearwaffen und zur Unterstellung ihrer kerntechnischen Anlagen unter internationale Kontrolle verpflichtet. Gleichzeitig verpflichten sich alle am Vertrag teilnehmenden Nuklearwaffenstaaten (China, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Russland, Vereinigte Staaten (USA)) zur Nichtweitergabe von Nuklearwaffen und zur nuklearen Abrüstung. Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie, zu der der NVV alle Vertragsparteien berechtigt.

Alle fünf Jahre wird im Rahmen einer Überprüfungskonferenz die Umsetzung des NVV durch seine Mitglieder bilanziert.

Nukleare Abrüstung zu Zeiten des Krieges in der Ukraine

Das Jahr 2022 hatte für die nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung zunächst unter guten Vorzeichen begonnen: Am 3. Januar 2022 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der fünf Nuklearwaffenstaaten, dass ein Atomkrieg niemals geführt werden darf und nicht gewonnen werden kann. Damit bestätigten sie die sogenannte „Reagan-Gorbatschow-Formel“ zur Nichtdurchführbarkeit eines Atomkriegs. Die positiven Impulse, die von einer solchen Erklärung hätten ausgehen können, wurden durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine konterkariert.

Nach pandemiebedingter Verschiebung fand die ursprünglich für 2020 geplante zehnte Überprüfungskonferenz des NVV vom 1. - 26. August 2022 in New York statt. Die Bundesregierung hat unter der Leitung von Bundesministerin Baerbock an der Überprüfungskonferenz teilgenommen und sich nachdrücklich für die Stärkung und vollständige Implementierung des Nichtverbreitungsvertrags eingesetzt, u.a. als Ko-Vorsitzende der Stockholm-Initiative sowie als Mitglied der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative (NPDI) für den NVV.

Das deutsche Engagement für Nichtverbreitung, nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle im Sinne konkreter, realistischer Schritte, die sich am aktuellen Sicherheitsumfeld orientieren und einen Sicherheitsgewinn für alle Staaten darstellen, bleibt auch nach der Überprüfungskonferenz wichtiger Bestandteil einer umfassenden Sicherheitspolitik.

Neben dem russischen Angriffskrieg und seinen sicherheitspolitischen und nuklearen Dimensionen für die Abrüstung und Nichtverbreitung belasteten zahlreiche weitere Herausforderungen die Konferenz. Dazu gehörten nicht zuletzt die weiter ungelösten Proliferationskrisen mit Iran und Nordkorea. Auch der beschleunigte Aufwuchs des chinesischen Nukleararsenals läuft den Bemühungen um nukleare Abrüstung, wie sie Art. VI des NVV festschreibt, zuwider.

Trotz intensiver Verhandlungen und Bemühungen konnte sich die Überprüfungskonferenz am Ende nicht auf ein gemeinsames Abschlussdokument einigen und ging damit nach 2015 zum zweiten Mal in Folge ohne inhaltliche Agenda für den nachfolgenden Überprüfungszyklus auseinander. Diesen Rückschlag für die nukleare Nichtverbreitung und die globale Abrüstungsagenda hat in erster Linie Russland zu verantworten, das sich dem Kompromisstext des Vorsitzes als einziger Staat aufgrund der im Text enthaltenen Sprache zum völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verweigerte. Der russische Angriffskrieg als Verletzung des Budapester Memorandums von 1994 hat die Polarisierung unter den NVV-Mitgliedstaaten weiter verstärkt. Dies betraf insbesondere die Verurteilung des russischen Angriffskriegs und der russischen nuklearen Rhetorik sowie die Frage, welche konkreten Schritte in Richtung nuklearer Abrüstung angesichts des schwierigen sicherheitspolitischen Umfelds möglich und realistisch sind.

Trotzdem zeigten die intensiven Diskussionen und die aktive Mitarbeit zahlreicher Staaten im Verlauf der Konferenz, dass die gemeinsame Arbeit für Nichtverbreitung auch in schwierigen Zeiten weitergehen kann. Den 191 Mitgliedstaaten gelang eine Verständigung über den prozeduralen Zeitrahmen für den kommenden Überprüfungszyklus. Die nächste Überprüfungskonferenz wird 2026 stattfinden, davor tagt in jedem Jahr die Vorbereitungskommission (2023 in Wien, 2024 in Genf und 2025 in New York). Wichtig war auch die Entscheidung der Überprüfungskonferenz, eine Arbeitsgruppe zur Stärkung des Überprüfungsprozesses einzusetzen. Seit der unbefristeten Verlängerung des Vertrags im Jahr 1995 haben sich die Vertragsstaaten nicht mehr mit den Strukturen des Überprüfungsprozesses befasst. Die neue Arbeitsgruppe bietet deshalb die Gelegenheit für prozedurale und strukturelle Anpassungen, die die Vertragsumsetzung erleichtern können.

Das deutsche Engagement für Nichtverbreitung, nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle im Sinne konkreter, realistischer Schritte, die sich am aktuellen Sicherheitsumfeld orientieren und einen Sicherheitsgewinn für alle Staaten darstellen, bleibt auch nach der Überprüfungskonferenz wichtiger Bestandteil einer umfassenden Sicherheitspolitik.

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