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Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCoC)

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Der „Haager Verhaltenskodex“, der 2002 von einer eigens einberufenen Zeichnungskonferenz verabschiedet wurde, ist ein zentraler multilateraler Ansatz, um die Verbreitung ballistischer Trägerraketen für Massenvernichtungswaffen einzudämmen

Start einer Mittelstreckenrakete
Start einer Mittelstreckenrakete© picture alliance / Photoshot

Die Verbreitung von ballistischen Trägerraketen, mit denen Massenvernichtungswaffen ins Ziel gebracht werden können, gefährdet die Stabilität einzelner Regionen und bedroht zunehmend die globale Sicherheit. Entwicklung, Erwerb, Besitz und Weitergabe derartiger militärischer Technologie sind bisher nicht völkerrechtlich geregelt. Daher, erlangen immer mehr Staaten die Fähigkeit zur Entwicklung derartiger Trägersysteme.

Der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (“The Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation”, HCoC) ist ein wichtiger multilateraler Ansatz, um die Verbreitung ballistischer Trägerraketen für Massenvernichtungswaffen einzudämmen. Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, sowohl die (Weiter-)Entwicklung von Trägerraketen als auch die Weitergabe von Raketentechnologie zwischen Staaten zu verhindern. Er wurde 2002 in Den Haag zur Unterzeichnung aufgelegt. Seither sind 140 Staaten, darunter Deutschland, beigetreten. Bisher konnte der HCoC noch nicht seine volle Wirksamkeit entfalten, denn wichtige, über Trägertechnologie verfügende Staaten (wie z.B. Ägypten, Brasilien, China, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und Saudi-Arabien) haben ihn nicht gezeichnet. Hinzu kommt, dass seine vertrauensbildenden Maßnahmen unvollständig implementiert werden, etwa weil unter den Zeichnerstaaten kein einheitliches Verständnis der Meldekriterien besteht.

Der politisch bindende HCoC verbietet oder beschränkt zwar nicht den Besitz militärischer Trägerraketentechnologie, stellt jedoch Grundsätze für den Umgang damit auf und legt vertrauensbildende Maßnahmen der Zeichnerstaaten untereinander fest. Zur Förderung des HCoC finden jährlich Treffen aller Zeichnerstaaten in Wien statt. Eine von der EU geförderte interne HCoC-Webseite („e-ICC“) ermöglicht eine sichere und gleichzeitig effiziente Kommunikation zwischen den Zeichnerstaaten. Das österreichische Außenministerium nimmt seit 2002 die Funktion der Zentralen Kontaktstelle für den HCoC wahr und fungiert so als Schnittstelle für den gesamten Informationsaustausch im Rahmen des HCoC.

Mehr Informationen: www.hcoc.at


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