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Vertrag über das umfassende Verbot von Atomtests
Über 2.000 Atomwaffentests wurden bislang weltweit durchgeführt. Umso dringlicher ist es, dass der Umfassende Atomteststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) schnellstmöglich in Kraft tritt. Dafür setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft ein.
Über 2.000 Atomwaffentests wurden bislang weltweit durchgeführt. Zuletzt hat Nordkorea am 3. September 2017 einen Atomtest durchgeführt. Umso dringlicher ist es, dass der Umfassende Atomteststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) schnellstmöglich in Kraft tritt. Dafür setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft ein.

Jeder Atomtest ist einer zu viel - seit 1945 hat es weltweit über 2.000 davon gegeben. Durch die Vielzahl der Tests schritt die Entwicklung dieser Waffentechnologie in rasantem Ausmaß voran, so dass die Sprengkraft einer einzelnen Bombe im Laufe der Jahrzehnte um ein Vielfaches gesteigert wurde. Die sowjetische „Tsar-Bombe“ von 1961 war beispielsweise etwa 4000-mal stärker als die beiden Atombomben, die im August 1945 auf Japan abgeworfen wurden. Diese Atombomben kosteten viele tausend Menschen das Leben und machten ganze Landstriche unbewohnbar. Die Bundesregierung setzt sich deswegen dafür ein, dass Atomtests weltweit verboten werden und die von Nordkorea seit 2006 durchgeführten Tests die letzten ihrer Art bleiben. Dies ist auch das Ziel des Umfassenden Atomteststoppvertrages (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT).
Stand der Ratifikationen
Das CTBT-Vertragswerk wurde am 10. September 1996 durch UN-Resolution 50/245 angenommen und am 24. September 1996 für alle Staaten zur Zeichnung aufgelegt. Der CTBT wurde inzwischen von 183 Staaten gezeichnet, 166 haben ihn ratifiziert. Im „Annex 2“ legt der Vertrag namentlich 44 wichtige Staaten fest, die ratifiziert haben müssen, bevor der CTBT in Kraft treten kann. Diese Staaten verfügten zur Zeit der Vertragsverhandlungen über ein gewisses Maß an Nukleartechnologie. Noch fehlen acht dieser sogenannten „Annex-2“-Staaten, nämlich Iran, Israel, Ägypten, China, USA, Indien, Pakistan und Nordkorea. Die drei letztgenannten Staaten haben den Vertrag bisher nicht unterzeichnet. Sie sind zugleich die einzigen drei Staaten, die nach Auflegung des CTBT zur Zeichnung 1996 noch Atomtests durchgeführt haben.
Deutschland gehört zusammen mit Australien, Finnland, Kanada, den Niederlanden und Japan zur „Gruppe der Freunde des CTBT“, die sich besonders für das Inkrafttreten des Vertrags einsetzt.
Weltweites Überwachungssystem - mit zivilem Nutzen
Die zur Umsetzung des Vertrages gegründete CTBTO (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization) mit Sitz in Wien arbeitet bis zum Inkrafttreten des Vertrages auf provisorischer Basis. Der CTBT sieht für die Überprüfung des Testverbots ein weltweites internationales Überwachungssystem vor. Dank eines internationalen Überwachungssystems mit über 300 Messstationen (einschließlich 16 Laboratorien) zur Erfassung von Seismik, Infra- und Wasserschall sowie Radionukliden verfügt die CTBTO schon heute über die Fähigkeit, selbst kleine unterirdische Nukleardetonationen weltweit nachzuweisen. Deutschland beteiligt sich an diesem Überwachungssystem mit insgesamt fünf Messstationen: zwei seismischen und zwei Infraschall-Stationen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie eine Radionuklidstation des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Mit rund 6,3 Millionen Euro (2018) ist Deutschland nach den USA, Japan und China der viertgrößte Pflichtbeitragszahler zum Haushalt der CTBTO.
Nach dem Tsunami am 26. Dezember 2004 hat die CTBTO begonnen, Daten der Messstationen auch für zivile und wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die CTBTO übermittelt daher auch routinemäßig Messdaten an Katastrophen-Frühwarnorganisationen, z.B. während der Erdbeben- und Tsunami-Katastrophe in Japan im März 2011.