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Internationale Atomenergie Organisation(IAEO)

Logo der IAEA am UN-Hauptquartier in Wien., © picture alliance / Daniel Kalker
Die IAEO ist die wichtigste internationale Organisation für die Zusammenarbeit in Fragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Sie setzt sich zum Ziel, den Beitrag der Kernenergie und ziviler nuklearer Technologien zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der Welt zu erhöhen (“Atoms for Peace“).
Die IAEO ist ein tragendes Element des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages. Durch Inspektionen auf Basis von sogenannten „Safeguards“-Abkommen soll die IAEO sicherstellen, dass Nuklearmaterial nicht entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen für militärische Zwecke missbraucht wird. Die IAEO ist zudem die wichtigste internationale Organisation für die Zusammenarbeit in Fragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Sie setzt sich zum Ziel, den Beitrag der Kernenergie und ziviler nuklearer Technologien zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der Welt zu erhöhen. Dazu fördert sie Maßnahmen zur Erhöhung der (Betriebs-)Sicherheit und des Schutzes kerntechnischer Anlagen und Materialien sowie Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit.
Die IAEO wurde 1957 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Ihr gehören 171 Mitgliedsstaaten an. Oberste beschlussfassende Organe sind die Generalkonferenz und der Gouverneursrat mit 35 Staaten. Generaldirektor ist seit dem 1. Dezember 2009 der Japaner Yukiya Amano. Für ihre wichtige, politisch nicht einfache Arbeit wurden die IAEO und ihr damaliger Generaldirektor Mohammed El-Baradei im Dezember 2005 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der Organisation 1957 beigetreten. Seit 1972 ist Deutschland zudem ununterbrochen im Gouverneursrat vertreten. Die Bundesrepublik ist mit 6,1 Prozent nach den USA, Japan und China viertgrößter Beitragszahler. Zusätzlich entrichtet Deutschland freiwillige Beiträge, vor allem zur Unterstützung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit mit der IAEO auf dem Gebiet der nuklearen Sicherung.
Umfassende Sicherungsabkommen und Zusatzprotokoll
Die Aufgabe der IAEO ist es, - gemäß Artikel III des Vertrages von 1968 über die nukleare Nichtverbreitung (NVV) - Sicherungsmaßnahmen mit allen Nichtkernwaffenstaaten durchzuführen. Damit soll die IAEO sicherstellen, dass aus deklarierten Nuklearaktivitäten kein spaltbares Material für die Herstellung von Atomwaffen abgezweigt wird. Diese Überprüfung eingegangener Verpflichtungen ist wesentlicher Bestandteil des NVV.
Durch diese Sicherungsabkommen wird der gesamte deklarierte Spaltstofffluss (der Prozess von der Einfuhr oder Gewinnung bis zur Entsorgung nuklearen Materials) in einem Staat Kontrollen unterworfen. Dieser Ansatz erwies sich spätestens mit der Entdeckung nicht deklarierter Nuklearaktivitäten in Irak als ergänzungsbedürftig. Die IAEO entwickelte daher ein Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen, das 1997 vom IAEO-Gouverneursrat verabschiedet wurde. Es ermöglicht der IAEO, eine Versicherung darüber abzugeben, dass es in einem Mitgliedsland keine Hinweise auf nicht deklarierte Aktivitäten in dem Nuklearsektor gibt und somit das gesamte Nuklearmaterial ausschließlich friedlichen Zwecken dient.
Bis Mai 2018 haben 148 Staaten dieses Protokoll gezeichnet, in 132 Staaten (darunter Deutschland und alle EU-Mitgliedsstaaten) ist es in Kraft. Deutschland setzt sich wie die EU insgesamt dafür ein, dass das Zusatzprotokoll im Nichtverbreitungsregime als Standard akzeptiert wird.
Weitere Informationen
Informationen der Internationalen Atomenergie Organisation (englisch):
Das iranische Nuklearprogramm beschäftigt die internationale Gemeinschaft seit 2002. Neben der IAEO und dem UN-Sicherheitsrat ist Deutschland hier im Rahmen der E3/EU+3-Gruppe beteiligt.