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Die Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer multilateraler völkerrechtlicher Verträge

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Deutschland ist Verwahrer von mehr als 20 multilateralen völkerrechtlichen Verträgen. Sie können die Texte dieser Verträge und die Statuslisten, die ggf. auch die von den Vertragsparteien abgegebenen Vorbehalte und Erklärungen enthalten, auf unserer Internetseite einsehen

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Deutschland-Vertrag © AA

Die Bundesrepublik Deutschland ist Verwahrer der unten aufgeführten multilateralen völkerrechtlichen Verträge.

Bei multilateralen völkerrechtlichen Verträgen ist es üblich, dass im Vertragstext ein Verwahrer festgelegt wird, dem besondere Aufgaben zukommen.

Der Verwahrer bewahrt die Urschrift des Vertrags auf und teilt den anderen Vertragsparteien u.a. das Inkrafttreten sowie ggf. Vertragsänderungen mit. Der Verwahrer übermittelt insbesondere auch Informationen zu Ratifikationen, Beitritten, Annahmen, Erklärungen und Vorbehalten der Vertragsparteien. Hierdurch erfahren alle Vertragsparteien den aktuellen Stand des Vertrags.

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