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Menschenrechte in den Vereinten Nationen

11.10.2022 - Artikel

Die Vereinten Nationen sind die wichtigste internationale Organisation, um die Wahrung der Menschenrechte weltweit durchzusetzen.

Deutschland macht sich stark für die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen© Thomas Trutschel/ photothek.net

In Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen ist der Schutz der Menschenrechte als eines ihrer wichtigsten Ziele festgelegt Was der internationale Menschenrechtsschutz umfasst, wurde zunächst 1948 von der Generalversammlung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etabliert. Die 1966 verabschiedeten und 1976 in Kraft getretenen Internationalen Pakte über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“) und über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“) waren weitere Meilensteine für den völkerrechtlich verbindlichen Schutz der Menschenrechte.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Der Menschenrechtsrat in Genf ist das zentrale Forum der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Er unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, die Menschenrechte einzuhalten, behandelt Menschenrechtsverletzungen und erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte.

Der Menschenrechtsrat besteht aus 47 gewählten Mitgliedstaaten und hat verschiedene Instrumente zur Verfügung, um sich für die weltweite Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. Beispielsweise kann der Menschenrechtsrat Sonderberichterstatter oder unabhängige Expertengruppen einsetzen, die zu einer Menschenrechtssituation in einem Land oder zu internationalen Menschenrechtsthemen arbeiten. Im Rahmen des „Universellen Staatenüberprüfungsverfahren“ sprechen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich alle fünf Jahre gegenseitig Empfehlungen zur Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen aus.

Deutschland war Gründungsmitglied im Menschenrechtsrat im Jahr 2006 und war turnusgemäß immer wieder Mitglied des Rats. Nach Ende der aktuellen Amtszeit im Menschenrechtsrat wird Deutschland auch in den Jahren 2023-25 dem Menschenrechtsrat angehören. Deutschland setzt sich dafür ein, den Menschenrechtsrat als zentrales Gremium und Frühwarnmechanismus des internationalen Menschenrechtsschutzes weiter zu stärken. Der Menschenrechtsrat muss konsequent kritische Menschenrechtssituationen ansprechen und dazu alle ihm verfügbaren Instrumente souverän nutzen und sich auch mit anderen Teilen des VN-Systems vernetzen.

Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Das Amt des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (UN High Commissioner for Human Rights – UNHCHR) wurde 1993 durch die Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte eingerichtet und trägt seither im System der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für Menschenrechtsfragen. Der Österreicher Volker Türk wird im Oktober 2022 das Amt von Michelle Bachelet übernehmen. Der Hochkommissar kann Menschenrechtsverletzungen weltweit thematisieren. Er koordiniert und vernetzt alle Menschenrechtsaktivitäten der UN.


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