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Die UNESCO

Regensburger Altstadt

Regensburger Altstadt, © dpa

22.08.2019 - Artikel

Die UNESCO fördert seit 1945 die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.

„Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“ - Dieser Satz ist die Leitidee der UNESCO.

Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zog sie die Lehre, dass „ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden kann. Friede muss - wenn er nicht scheitern soll - in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden“ (aus der Verfassung der UNESCO vom 16. November 1945).

Beitrag zur Friedenserhaltung

Die 1945 gegründete UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ziel der Organisation ist es, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit beizutragen. Am 11. Juli 1951 trat die Bundesrepublik Deutschland der UNESCO bei, die DDR wurde 1972 Mitglied. Generaldirektorin ist seit November 2017 die Französin Audrey Azoulay.

Hauptentscheidungsgremium ist die Generalkonferenz der 195 Mitgliedsstaaten. Sie tritt alle zwei Jahre in Paris zusammen und entscheidet über die grundsätzlichen Richtlinien sowie über Programme und Haushalt. Ihre Aufgabe ist auch die Wahl des Exekutivrates, der sich aus 58 Vertretern der Mitgliedstaten zusammensetzt und zweimal jährlich tagt. Deutschland war zuletzt von 2013 bis 2017 Mitglied des Exekutivrates. Dieser überwacht als politisches Lenkungsgremium die Durchführung des von der Generalkonferenz beschlossenen Programms. Die UNESCO finanziert sich aus den regulären Pflichtbeiträgen ihrer Mitgliedsstaaten sowie aus freiwilligen extrabudgetären Mitteln.

Ein Großteil der Mittel wird für den Bereich Bildung eingesetzt. Zwei Bildungseinrichtungen der UNESCO haben ihren Sitz in Deutschland: das Institut für lebenslanges Lernen (UIL) in Hamburg und das internationale Berufsbildungszentrum in Bonn (UNEVOC).

Daneben engagieren sich Schulen und Universitäten in Deutschland in den internationalen Netzwerken der Organisation: Derzeit gibt es 11 UNESCO-Lehrstühle und 250 UNESCO-Projektschulen in Deutschland. Die Einrichtungen arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene zusammen, um einen Beitrag für die Ziele der UNESCO zu leisten.

Weitere Informationen

UNESCO-Lehrstühle

UNESCO-Projektschulen

Institut für lebenslanges Lernen

Berufsbildungszentrum

Das UNESCO-Welterbekomitee

Das Welterbekomitee besteht aus 21 Vertretern der 191 Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972). Die Generalversammlung der Vertragsstaaten wählt in einem rollierenden System alle zwei Jahre etwa ein Drittel der Komiteemitglieder für eine sechsjährige Amtszeit, die aber in der Regel durch freiwillige Selbstverpflichtung auf vier Jahre reduziert wird.

Die Komiteemitglieder

Derzeit sind folgende Vertragsstaaten im Welterbekomitee vertreten:

Angola, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, China, Cuba, Quatemala, Ungarn, Ondonesien, Kuwait, Kirgistan, Norwegen, St. Kitts und Nevis, Spanien, Tunesien, Uganda, Tanzania, Simbabwe.

Rolle und Funktion

Das Komitee erfüllt folgende Hauptaufgaben:

  • Auf Basis von Vorschlägen der Vertragsstaaten wählt das Komitee Kultur- und Naturstätten aus, die aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Wertes durch die Konvention geschützt werden sollen. Diese werden in die „UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen.
  • Das Komitee überwacht den Erhaltungszustand von Stätten auf der Welterbeliste. Es fasst Beschlüsse zu gefährdeten Welterbestätten und entscheidet außerdem über die Eintragung in die „Liste des Welterbes in Gefahr“ sowie über die Aberkennung des Welterbetitels.
  • Das Komitee bearbeitet außerdem Anträge von Welterbestätten, die sich um finanzielle Unterstützung aus dem Welterbe-Fonds bewerben.

 Die damalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt Maria Böhmer fungierte 2015 als Präsidentin des Welterbekomitees und leitete die 39. Sitzung des Komitees in Bonn.

Deutsche Vertretung bei der UNESCO in Paris

Die deutsche Ständige Vertretung bei der UNESCO in Paris unterhält den laufenden Arbeitskontakt zum UNESCO-Sekretariat und ist für die Pflege der Beziehungen zu der Organisation zuständig.

Deutsche Vertretung bei der UNESCO

Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

Die UNESCO-Nationalkommissionen bilden ein im System der Vereinten Nationen einzigartiges Netzwerk. Ihre Aufgabe ist es, die Ziele der UNESCO in ihren Mitgliedstaaten zu fördern und in die Praxis umzusetzen. Sie beziehen die mit Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation befassten Organisationen und Institutionen des jeweiligen Landes in die Planung, Verwirklichung und Evaluierung des UNESCO-Programms ein.

Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) wirkt als nationale Verbindungsstelle in allen Arbeitsbereichen der UNESCO. Als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik wird die Deutsche UNESCO-Kommission vom Auswärtigen Amt institutionell gefördert. Ihr gehören bis zu 114 Mitglieder an, darunter Beauftragte der Bundesregierung und der Länder (Kultusministerkonferenz) sowie von der Hauptversammlung gewählte Experten und Vertreter von Institutionen. Die Kommission hat ihren Sitz in Bonn.


Weitere Informationen

Die Hamburger Speicherstadt: Weltkulturerbe seit 2015.
Die Hamburger Speicherstadt: Weltkulturerbe seit 2015.© dpa/picture-alliance

1972 hat die UNESCO die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verabschiedet. 41 Welterbestätten befinden sich in Deutschland.

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