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Energiepartnerschaften
Um eine globale Energiewende und die internationalen Klimaziele zu erreichen, ist eine enge internationale Zusammenarbeit notwendig.
Die Bundesregierung ist daher in den letzten Jahren verstärkt bilaterale Energiepartnerschaften mit wichtigen Energieerzeuger-, Energietransit- und Energieverbraucherländern eingegangen.

Die Energiepartnerschaften basieren oftmals auf einer Gemeinsamen Absichtserklärung, die auf hoher politischer Ebene unterzeichnet wurde. Hochrangig ist üblicherweise auch die Steuerungsgruppe, die die politische Flankierung sowohl auf Seiten der Partner wie auch auf Seiten der Bundesregierung gewährleistet. Die praktische Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen formalisierter Gremien z.B. in bilateralen Arbeitsgruppen unter Einbeziehung von Unternehmen, Forschungsinstituten, Vertretern der Außenhandelskammern und teilweise auch weiteren Partnern aus der Zivilgesellschaft.
Primäres Ziel der Energiepartnerschaften ist die Unterstützung des jeweiligen Partnerlandes beim Ausbau erneuerbarer Energien, bei der Förderung von Energieeffizienz und bei der Verbreitung moderner Energietechnologien. So soll im Partnerland eine nachhaltige Energieversorgung sichergestellt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Energiepartnerschaften tragen gleichzeitig zur Schaffung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und zur Gestaltung offener Märkte bei. Sie eröffnen deutschen Unternehmen Exportchancen und leisten einen Beitrag zur Verbreitung und auch zur gemeinsamen Entwicklung innovativer Technologien. Energiepartnerschaften mit einem Potenzial für den Handel von synthetischen Energieträgern oder Strom aus erneuerbaren Energien erhöhen perspektivisch auch die Versorgungssicherheit Deutschlands.
Deutschland unterhält Energiepartnerschaften zu:
Angola
Australien
Chile
China
Indien
Iran
Japan
Jordanien
Kasachstan
Mexiko
Norwegen
Russland
Südkorea
Ukraine
Vereinigte Staaten von Amerika
Vereinigte Arabische Emirate