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Hintergrund: Beiträge zum Haushalt der Vereinten Nationen

19.07.2022 - Artikel

Genereller Beitragsschlüssel

Artikel 17 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt, dass die Ausgaben der Organisation von den Mitgliedstaaten nach einem von der Generalversammlung festzulegenden Verteilungsschlüssel zu tragen sind.

Die derzeit geltende Beitragsskala für die Jahre 2022 bis 2024 wurde im Dezember 2021 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Die vier größten Beitragszahler der Vereinten Nationen, USA (22 Prozent), China (15,25 Prozent), Japan (8,03 Prozent) und Deutschland (6,11 Prozent) tragen zusammen rund 51 Prozent zum gesamten Haushalt der Vereinten Nationen bei.

Pflichtbeiträge

Der Beitragsschlüssel für die Pflichtbeiträge zum regulären Haushalt orientiert sich an der relativen Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Als Maßstab hierfür wird das Bruttonationaleinkommen in Ansatz gebracht, wobei die Werte der letzten 6 Jahre in die Berechnung einfließen. Für Länder mit hoher Außenverschuldung und/oder niedrigem Pro-Kopf-Einkommen errechnen sich zum Teil hohe Abschläge auf den Beitragssatz, die bei den Industrieländern zu entsprechenden Zuschlägen auf den Beitragssatz führen. Für den Beitragssatz der USA wurde aus politischen Gründen eine Kappungsgrenze bei 22 Prozent Beitragsanteil am Gesamthaushalt der UN eingeführt. Der minimale Beitragssatz für die ärmsten oder kleinsten Länder liegt bei 0,001 Prozent.

Finanzierung der Friedensmissionen

Zusätzlich zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen leisten die Mitgliedsstaaten Pflichtbeiträge zur Finanzierung der Friedensmissionen. Für diese gilt ein modifizierter Verteilungsschlüssel, der die Mitgliedstaaten in zehn verschiedene Ländergruppen einteilt und Entwicklungsländern mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen zusätzliche Abschläge einräumt. Die Summe dieser Abschläge wird von den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats als Zuschlag auf deren Basisbeitragssätze getragen.

Darin kommt auch die besondere politische Verantwortung der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates für die Erhaltung von Frieden und Sicherheit zum Ausdruck. Da Anzahl und Dauer der Friedenseinsätze schwanken, variieren die Beiträge hierzu von Jahr zu Jahr stärker als diejenigen des regulären UN-Haushalts.

Die Haushalte der einzelnen Friedensmissionen werden gesondert jeweils für ein Jahr von Juli bis zum darauffolgenden Juni verabschiedet. Für den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 beläuft sich der für die 11 Friedensmissionen durch die Generalversammlung beschlossene Betrag auf rund 6,442 Milliarden US-Dollar; Deutschland trägt hiervon derzeit 6,11 Prozent.

Budget der Vereinten Nationen für das Jahr 2022

Der von der 76. Generalversammlung am 24. Dezember 2021 beschlossene reguläre Haushalt der Vereinten Nationen für 2022 beläuft sich auf 3,25 Milliarden US-Dollar. 2019 wurde der Haushalt nach über 45 Jahren erstmalig von einem Bienniumshaushalt auf einen Einjahreshaushalt umgestellt. Damit finden in Umsetzung der Reformresolution A/RES/72/266 nunmehr jedes Jahr Haushaltsverhandlungen statt. Im Jahr 2022 soll dann bewertet werden, ob sich dieser Übergang zu einem Jahreshaushalt bewährt hat.

Über einen eigenen regulären Haushalt verfügt der dazugehörige Internationale Residualmechanismus (IRMCT, für 2022 89,69Millionen US-Dollar), welcher für die Abwicklung der beendeten Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ITCR) zuständig ist. Für den IRMCT-Haushalt wird der Beitrag je zur Hälfte nach der regulären Beitragsskala und derjenigen für Friedensmissionen erhoben.

Die zahlreichen Programme und Fonds der Vereinten Nationen (UNDP, UNFPA, UNEP usw.) werden darüber hinaus aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert.

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