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Internationale Arbeitnehmerrechte
Deutschland macht sich rund um den Globus für faire Arbeitsbedingungen stark.
Bis sie im Schaufenster oder Supermarkt landen, haben die meisten Produkte zahlreiche Grenzen überquert. In einer weltweit vernetzten Wirtschaft werden auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu einer internationalen Frage.
Arbeitnehmerrechte: eine globale Frage
Das Auswärtige Amt analysiert die sozialen Folgen der Globalisierung. Dabei arbeitet es eng vernetzt unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Zu den Aufgaben des Auswärtigen Amts gehört es auch, deutsche Unternehmen im Ausland darin zu unterstützen, dass sie eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zu fairen Arbeitsbedingungen vor Ort wahrnehmen können.
Veränderte Anforderungen an Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit
Weltweit steigt die Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Parallel gewinnt der informelle Sektor zahlenmäßig an Bedeutung.
Die Digitalisierung schafft neue Arbeitsplätze und -formen. Gleichzeitig stellt sie das Konzept der Mitbestimmung auf eine Probe. Bisher auf traditionelle Arbeitsverhältnisse zugeschnittene Schutzmechanismen und – gesetze müssen überprüft und ggf. auf neue schutzwürdige Betätigungsformen ausgeweitet werden. Notwendig werden darüber hinaus – auch in Deutschland - permanente Weiterbildungs- und Qualifikationsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auch über das ursprünglich erlernte Berufsfeld hinausreichen. Nur so werden Beschäftigte künftige Herausforderungen aktiv mitgestalten können.
Fortschritte nur durch internationale Zusammenarbeit
Für Deutschland ist klar, dass es nachhaltige Fortschritte bei Arbeitnehmerrechten in Zeiten globalen Wirtschaftens nur in multilateraler Zusammenarbeit geben kann. Den Schutz von Arbeitnehmerrechten hat die Bundesregierung darum zu einem Kernthema der deutschen G7- und G20-Präsidentschaft gemacht. Die wichtigste Richtschnur dabei sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Auf sie nimmt auch der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) Bezug. Die Kernarbeitsnormen bestehen aus internationalen Übereinkommen, die menschenwürdige Arbeits- und Sozialstandards in den Bereichen Vereinigungsfreiheit und Mitbestimmung, Gleichberechtigung, sowie dem Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit etablieren.
Das deutsche Sozialmodell vor neuen Herausforderungen
Die deutsche Wirtschaft gewinnt ihre Kraft auch aus der guten Kooperation zwischen den Sozialpartnern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen). Diese beruht zu großen Teilen auf dem Erfolgsmodell der Mitbestimmung: Auf allen Ebenen eines Unternehmens und Betriebs werden alle Beteiligten an wichtigen Entscheidungen beteiligt. Doch die weltweite Vernetzung von Arbeit und Produktion stellt das deutsche Modell vor neue Herausforderungen. Mitbestimmung findet mittlerweile immer mehr auch in europäischen und internationalen Strukturen statt. Es gilt hier, neue Formen des sozialen Dialogs auszuprobieren, Traditionen der Teilhabe anderer Länder zu integrieren und mit dem Export des deutschen Mitbestimmungsmodells zu harmonisieren. Funktionierende Sozialpartnerschaft schafft Stabilität und hat sich in Deutschland auch gerade in Krisenzeiten bewährt.
Weltweites Experten-Netzwerk
An zahlreichen deutschen Botschaften sind spezialisierte Sozialreferentinnen und –referenten im Einsatz. Sie vernetzen die Bundesregierung rund um den Globus mit der globalen Zivilgesellschaft, ausländischen Arbeits- Sozial- und Gesundheitsministerien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ihre Berichterstattung fließt in die Arbeit des Amtes ein.