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Wirtschaft und Menschenrechte
Ein genauer Blick auf Unternehmensprozesse, © Liesa Johannssen/photothek.net
In einer globalen vernetzten Wirtschaft tragen Unternehmen eine große Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten. Entlang ihrer Lieferketten müssen sie dafür Sorge tragen, dass Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden.
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, existenzsichernde Löhne, das Recht auf Gewerkschafts- und Vereinigungsfreiheit oder das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, der Schutz von Rechten indigener Völker und der Schutz der Umwelt – all das sind Beispiele für menschenrechtliche Standards, die überall auf Welt umgesetzt werden sollten. Der Staat ist gefragt, aber auch Unternehmen entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten.
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (“UN Guiding Principles on Business and Human Rights”) gibt es ein unverbindliches internationales Rahmenwerk, das diesbezüglich Anforderungen an Politik und Wirtschaft formuliert. Sie beruhen auf bestehenden Menschenrechtsverpflichtungen wie der Internationalen Menschenrechtscharta oder den Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation ILO. Die UN-Leitprinzipien haben sich inzwischen als Referenz in der Arbeit vieler internationaler Organisationen zu Wirtschaft und Menschenrechten fest etabliert. Daneben sind insbesondere auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und ihre „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln (“OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct”) ein zentraler internationaler Standard. Deutschland bekennt sich zu diesem wichtigen OECD-Instrument: Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze fördert deren Umsetzung und ermöglicht ein außergerichtliches Beschwerdeverfahren.
Nationaler Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte
2016 wurde in Deutschland der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet.
Im Aktionsplan formuliert die Bundesregierung ihre Erwartung, dass Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Darüber hinaus beschreibt der Aktionsplan einen breiten Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um der Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, gerade auch im wirtschaftlichen Kontext, besser gerecht zu werden. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung, u.a. in Form einer Erstberatung, durch Schulungen, Leitfäden und online-Angeboten. Ein Interministerieller Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte unter Federführung des Auswärtigen Amtes hat die Aufgabe, die Umsetzung der auf Basis des Nationalen Aktionsplans ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen und die Weiterentwicklung voranzutreiben. Die Arbeitsgruppe “Wirtschaft und Menschenrechte„ des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung begleitet die Aktivitäten des Ausschusses und legt ihm Handlungsempfehlungen vor.
Ein neuer Nationaler Aktionsplan, bei dessen Erstellung erneut Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft einbezogen werden, befindet sich in Erarbeitung. Die Überarbeitung bietet die Gelegenheit, wichtige gesellschaftliche und legislative Entwicklungen der vergangenen Jahre aufzugreifen. Diese betreffen u.a. die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Wirtschaftsprozessen, die Veränderung der ökologischen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens und einen weltweiten Trend hin zur Verrechtlichung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.
Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom Juli 2021 hat sich Deutschland endlich verbindliche Regeln gegeben, die die von Unternehmen entlang der Lieferketten einzuhaltenden Sorgfaltspflichten festschreiben. Das Gesetz ist seit dem 1.1.2023 in Kraft. Es soll die Einhaltung von Menschenrechten wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und Umweltstandards in globalen Lieferketten stärken. Unternehmen müssen nun ermitteln und nachweisen, ob ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen oder bestimmten Umweltrisiken führen kann. Möglichen Verletzungen muss vorgebeugt werden, sie müssen abgemildert bzw. beendet werden. Ein Beschwerdemechanismus für potenziell Betroffene ist einzurichten.
Das Gesetz schafft keine neuen Menschenrechte oder Umweltstandards, sondern dient dazu, die Einhaltung bestehender, internationaler Vereinbarungen zu gewährleisten, um die Lebens- und Arbeitssituation der Menschen vor Ort sowie den Schutz der Umwelt zu verbessern.
Es richtet sich an Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder hier eine Zweigniederlassung haben mit mindestens 1.000 in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Regelungen auf EU-Ebene
Analog zum deutschen Gesetz wurde in den letzten Jahren in der Europäischen Union eine Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtline (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verhandelt. Diese befindet sich in der Endabstimmung und wird perspektivisch bestehende nationale Regelungen ersetzen und damit für alle Unternehmen in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Parallel dazu sind auch die Arbeiten an einer Verordnung zum Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, weit vorangeschritten.
Weiterführende Informationen:
- Die zentrale Informationsplattform der Bundesregierung zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte ist die Webseite www.csr-in-deutschland.de.
- Weitere Informationen bzgl. der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte finden sich auf der Webseite der UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte (Working Group on Business and Human Rights).
- Darüber hinaus bietet der von der Bundesregierung unterstützte UN Global Compact und sein deutsches Netzwerk als Initiative der Vereinten Nationen einen einzigartigen Rahmen, um über Branchen und Grenzen hinweg über eine gerechtere Ausgestaltung der Globalisierung mit menschenrechtlichem Fokus zu diskutieren und diese Vision mit geeigneten Strategien und Aktivitäten zu verwirklichen.