Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen

Humanitäres Minenräumen auf einem Gebirgspfad in der Provinz Parwan, Afghanistan, © HALO Trust
Landminen und Kampfmittelrückstände fordern weltweit jedes Jahr viele Opfer. Deutschland setzt sich aktiv gegen den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Anti-Personenminen und Streumunition ein und unterstützt Projekte der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung.
Beim Verlassen der Straße: Lebensgefahr

Trotz der weitverbreiteten Ächtung von Anti-Personenminen und Streumunition werden in vielen Konflikten weiterhin Landminen und improvisierte Sprengfallen eingesetzt, ohne die langfristigen humanitären Folgen in Betracht zu ziehen. Die Anwendung von Streumunition nimmt in jüngster Vergangenheit wieder zu. Zudem leiden Menschen in rund 60 Ländern weltweit unter den explosiven Hinterlassenschaften vergangener oder noch akuter bewaffneter Konflikte.
In besonders betroffenen Gebieten wird jeder Schritt abseits gesicherter Bereiche zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die Angst vor Landminen, Sprengfallen und Kampfmittelrückständen beeinträchtigt das Leben ganzer Gemeinden nachhaltig. Oft gibt es kaum verlässliche Informationen, wo genau mit Gefahr zu rechnen ist. So geben häufig leider erst Unfälle den Hinweis auf die im Boden lauernde Gefahr. Die wirtschaftliche Nutzung von Flächen, aber auch Wiederaufbau und die Rückkehr von vertriebenen Personen sind so kaum möglich.
Zunehmende Bedrohung durch Sprengfallen
In den letzten Jahren ist zudem die Bedrohung durch Sprengfallen (“Improvised Explosive Devices/IEDs”, auch „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen/USBV“) enorm gestiegen. Insbesondere die vom sogenannten Islamischen Staat befreiten Gebiete, ob in Syrien oder Irak, sowie weite Landesteile Afghanistans sind in hohem Maße mit Sprengfallen belastet. Ob versteckt im Kühlschrank, unter Teppichen und Stühlen, selbst in Kinderspielzeug – augenscheinlich harmlose Alltagsgegenstände werden zu tödlichen Fallen.
Eine besonders perfides Vorgehen ist der zunehmende gezielte Einsatz von Minen, Streumunition und „improvisierten Sprengfallen“ in Wohngebieten und gegen Zivilbevölkerung. Dies führt nicht nur zu hohen zivilen Opferzahlen sondern gefährdet auch den Einsatz von humanitären Helferinnen und Helfern und verhindert so häufig, , dass humanitäre Hilfeihre Bestimmungsorte erreicht. Die Räumung von Minen, Kampfmittelrückständen und Sprengfallen ist damit auch eine wichtige Vorbedingung für die Bereitstellung lebensrettender humanitärer Hilfe.
Völkerrecht gegen Landminen und Streumunition

Die internationale Gemeinschaft hat sich völkerrechtliche Regelungen gegeben, um dem Ziel, den Planeten endgültig von diesen grausamen Kampfmitteln zu befreien, näher zu kommen:
Bereits seit 1983 gilt das sogenannte VN-Waffenübereinkommen (Übereinkommen über das Verbot und den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken). Es hat unter anderem zum Ziel, den Einsatz von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen (geregelt im geänderten Protokoll II) sowie explosiven Kampfmittelrückständen (Protokoll V) zu beschränken. Im Jahr 1999 trat zusätzlich die sogenannte Ottawa-Konvention in Kraft, welche Anti-Personenminen explizit ächtet, ihre Vernichtung regelt und zur Räumung bestehender Minenfelder verpflichtet.
Seit 2010 gilt das Übereinkommen über Streumunition (sog. Oslo-Übereinkommen), welches das Verbot von Streumunition regelt und ebenfalls Vernichtungs- wie Räumverpflichtungen beinhaltet.
Deutschland ist nicht nur Unterzeichnerstaat dieser Abkommen, sondern hat bereits während der Ausarbeitung eine aktive Rolle gespielt. So hat der frühe Verzicht Deutschlands auf den Einsatz von Landminen im Jahr 1996 dem weltweiten Verbot von Anti-Personenminen weiteren Auftrieb verschafft. Auch beim „Oslo-Prozess“ zur Ächtung von Streumunition spielte Deutschland eine Vorreiterrolle. Im November 2015, d.h. vor Ablauf der entsprechenden Fristen, wurden die letzten deutschen Streumunitionsbestände zerstört. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für die weltweite Implementierung und universelle Geltung der Abkommen ein.
Engagement der Bundesregierung

Ihr Engagement auf politischer Ebene für eine Ächtung dieser unterschiedslos wirkenden Waffen verknüpft die Bundesregierung bereits seit 1992 mit der finanziellen Förderung von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge. Sie unterstützt das Überleben von betroffenen Menschen konkret durch die Räumung und Gefahrenaufklärung.
Zudem unterstützt Deutschland betroffene Staaten dabei,, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen insbesondere zur Räumung kontaminierter Flächen aus dem Anti-Personenminen-Übereinkommen (Ottawa-Konvention), dem Streumunition-Übereinkommen (Oslo-Übereinkommen) und dem VN-Waffenübereinkommen zu erfüllen.
Hilfsprojekte des Auswärtigen Amts
In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen und Regierungen hat das Auswärtige Amt bereits in 56 mit Minen und Kampfmitteln kontaminierten Ländern in Afrika, Asien, dem Nahen und Mittleren Osten, Europa und Südamerika Hilfe geleistet.
Schwerpunktländer des deutschen Engagements sind aktuell Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kambodscha, Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan, Syrien und die Ukraine. 2021 unterstützte das Auswärtige Amt Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge in 12 Ländern und Regionen mit insgesamt rund 44 Mio. Euro. Zusätzlich wurden im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen sowie Beratungs-- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Konventionen Projekte in weiteren Staaten umgesetzt. Mit einem Mitteleinsatz von rund 52 Mio. Euro gehört Deutschland damit zu den wichtigsten Gebern in diesem Bereich.
Kooperationspartner im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens sind Nicht-Regierungsorganisationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die Organisationen der Vereinten Nationen, insbesondere der Dienst der Vereinten Nationen für Antiminenprogramme (UNMAS), dem eine koordinierende Funktion innerhalb der Vereinten Nationen übertragen wurde. Neben der Förderung bilateraler Projekte zur Räumung, Gefahrenaufklärung und Opferfürsorge arbeitet das Auswärtige Amt auch mit relevanten internationalen Akteuren zur Stärkung der sogenannten Advocacy (politische Überzeugungsarbeit) im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens zusammen. Hierzu zählen als wichtigste Partner die Internationale Kampagne zum Verbot von Landminen (ICBL), die Cluster Munition Coalition (CMC) und das Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD).
Zum Weiterlesen
Mehr zum UN-Waffenübereinkommen
Mehr zum Ottawa-Übereinkommen zur Ächtung von Antipersonenminen
Mehr zum Oslo-Übereinkommen zur Ächtung von Streumunition
ICBL (Internationale Kampagne zur Beseitigung von Landminen)
GICHD (Geneva International Centre for Humanitarian Demining)
UN Mine Action Service „E-MINE“ - Elektronisches Minen-Informationsnetzwerk