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Ächtung von Antipersonenminen
Minenräumer in Afghanistan, Parwan-Provinz © dpa
Die Ottawa-Konvention ist das zentrale Vertragswerk zum weltweiten Verbot von Antipersonenminen. Es baut auf das entsprechende Zusatzprotokoll des VN-Waffenübereinkommens auf und hat entscheidend zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts beigetragen.
Das Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, auch bekannt als „Ottawa-Konvention“, ist das zentrale Vertragswerk zum weltweiten Verbot von Antipersonenminen. Es trat am 1. März 1999 in Kraft und hat entscheidend zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts beigetragen. Die Bundesrepublik Deutschland trat der Konvention 1998 bei.
Das Übereinkommen verbietet Einsatz, Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen. Zudem sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Lagerbestände zu zerstören, belastete Flächen zu räumen, Aufklärung zu leisten, Opfer zu unterstützen und hierüber in jährlich zu berichten.
Umsetzung
Seit Inkrafttreten der „Ottawa-Konvention“ ist die Zahl der Herstellerländer und die Neuverlegung von Antipersonenminen erheblich zurückgegangen. Allerdings sind eine Reihe von militärisch und politisch gewichtigen Staaten der Konvention nicht beigetreten.
Infolge des russischen Angriffskrieges haben sich zudem die baltischen Staaten, Polen und Finnland zum Austritt entschieden, zudem hat die Ukraine erklärt, die Konvention zu suspendieren. Gemeinsam mit unseren Partnern wird Deutschland sich weiterhin dafür einsetzen, die Konvention zu stärken und weitere Staaten für einen Beitritt zu gewinnen.
Zur innerstaatlichen Umsetzung der Konvention hat Deutschland ein Ausführungsgesetz erlassen, das am 10. Juli 1998 in Kraft getreten ist. Dieses stellt unter anderem Herstellung, Einsatz, Handel und Lagerung von Antipersonenminen unter Strafe.
Überprüfungs- und Vertragsstaatenkonferenzen
Die „Ottawa-Konvention“ sieht jährliche Vertragsstaatentreffen sowie alle fünf Jahre Überprüfungskonferenzen vor. Außerdem finden informelle Halbjahrestreffen (“Intersessionals”) statt. Im Jahr 2023/2024 hatte Deutschland die Präsidentschaft inne. Auf der fünften Überprüfungskonferenz der Konvention im November 2024 in Kambodscha wurde zur Stärkung der Konvention der Siem Reap-Angkor Aktionsplan 2025-2029 beschlossen.
Deutschland – einer der weltweit größten Geber beim humanitären Minenräumen
Ziel Deutschlands und der EU-Mitgliedstaaten ist die weltweite Geltung der „Ottawa-Konvention“ (Universalisierung) und ihre konsequente Umsetzung. Dazu wird das Gespräch mit den Staaten gesucht, die der Konvention noch nicht beigetreten sind.
Als Teil ihres Einsatzes für die weltweite Ächtung der Antipersonenminen leistet die Bundesregierung Hilfe bei der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung.
Im Zeitraum zwischen 2022 -2024 hat Deutschland rund 185 Millionen Euro für Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge bereitgestellt. Damit gehört Deutschland zu den wichtigsten Gebern in diesem Bereich.