Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen

Eine Frau mit Schutzhelm und Weste sucht den Boden nach Minen und Blindgängern ab

Räumung von Minen und Blindgängern in der Ukraine © HALO Trust

21.05.2026 - Artikel

Landminen und Kampfmittelrückstände fordern weltweit jedes Jahr tausende Opfer und bedrohen Millionen Menschen – insbesondere Kinder. Deutschland setzt sich aktiv für den praktischen und völkerrechtlichen Schutz der Menschen ein und unterstützt Projekte der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung.

Beim Verlassen der Straße: Lebensgefahr

Absicherung eines Blindgängers in Syrien
Absicherung eines Blindgängers in Syrien © HALO Trust

Trotz der umfassenden Verbote der von einer großen Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten unterzeichneten Ottawa- und Oslo-Konventionen werden in vielen Konflikten weiterhin Landminen, Streumunition und improvisierte Sprengfallen eingesetzt - ohne Rücksicht auf die langfristigen humanitären Folgen. Insbesondere der Einsatz von Antipersonenminen und Streumunition hat gravierende Konsequenzen für die Zivilbevölkerung, häufig noch viele Jahre nach dem Ende eines Konflikts. Menschen in rund 60 Ländern weltweit leiden unter den explosiven Hinterlassenschaften vergangener oder noch akuter bewaffneter Konflikte.

In besonders betroffenen Gebieten wird jeder Schritt abseits gesicherter Bereiche zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die Angst vor Landminen, Sprengfallen und Blindgängern beeinträchtigt das Leben ganzer Gemeinden nachhaltig. Oft gibt es kaum verlässliche Informationen, wo genau mit Gefahr zu rechnen ist. So geben häufig leider erst Unfälle wie versehentlich ausgelöste Explosionen den Hinweis auf die im Boden lauernde Bedrohung. Ein Alltag ohne Lebensgefahr, die Nutzung von Flächen zur Selbstversorgung mit Lebensmitteln, aber auch Wiederaufbau und die Rückkehr von vertriebenen Personen sind so kaum möglich.

Zunehmende Bedrohung durch Sprengfallen

In den letzten Jahren ist zudem die Bedrohung durch Sprengfallen (“Improvised Explosive Devices/IEDs”, auch „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen/USBV“) enorm gestiegen. Insbesondere die vom sogenannten Islamischen Staat befreiten Gebiete, ob in Syrien oder Irak, sowie weite Landesteile Afghanistans sind in hohem Maße mit Sprengfallen belastet. Ob versteckt im Kühlschrank, unter Teppichen und Stühlen, selbst in Kinderspielzeug – augenscheinlich harmlose Alltagsgegenstände werden zu tödlichen Fallen.

Ein besonders perfides Vorgehen ist der gezielte Einsatz von Minen, Streumunition und „improvisierten Sprengfallen“ in Wohngebieten und gegen Zivilbevölkerung. Dies führt nicht nur zu hohen zivilen Opferzahlen, sondern gefährdet auch den Einsatz von humanitären Helferinnen und Helfern. Das verhindert häufig, dass humanitäre Hilfe ihre Bestimmungsorte erreicht. Die Räumung von Minen, Kampfmittelrückständen und Sprengfallen ist damit auch eine wichtige Vorbedingung für die Bereitstellung humanitärer Hilfe.

Völkerrecht gegen Landminen und Streumunition

Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren durch Minen und Blindgänger in Gaza
Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren durch Minen und Blindgänger in Gaza © Handicap International

Die internationale Gemeinschaft hat sich völkerrechtliche Regelungen gegeben, um dem Ziel, den Planeten endgültig von diesen grausamen Kampfmitteln zu befreien, näher zu kommen:

Bereits seit 1983 gilt das sogenannte UN-Waffenübereinkommen (Übereinkommen über das Verbot und den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken). Es hat unter anderem zum Ziel, den Einsatz von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen (geregelt im Geänderten Protokoll II) zu beschränken und den Umgang mit explosiven Kampfmittelrückständen (Protokoll V) zu regeln. Im Jahr 1999 trat zusätzlich die sogenannte Ottawa-Konvention in Kraft, welche Antipersonenminen explizit verbietet, ihre Vernichtung regelt und zur Räumung bestehender Minenfelder und Opferfürsorge verpflichtet.

Seit 2010 gilt das Übereinkommen über Streumunition (sog. Oslo-Übereinkommen), welches das Verbot von Streumunition regelt und ebenfalls Vernichtungs- wie Räumverpflichtungen beinhaltet.

So engagiert sich Deutschland

Gewöhnung an eine Prothese in einem Rehabilitationszentrum in Gaza
Gewöhnung an eine Prothese in einem Rehabilitationszentrum in Gaza © Handicap International

Deutschland ist Unterzeichnerstaat dieser Abkommen und setzt sich seit langem für ein globales Verbot von Antipersonenminen sowie die weltweite Implementierung und universelle Geltung der Abkommen ein. So hat der frühe Verzicht Deutschlands auf den Einsatz von Landminen im Jahr 1996 dem weltweiten Verbot von Antipersonenminen weiteren Auftrieb verschafft. Im November 2015 wurden die letzten deutschen Streumunitionsbestände zerstört.

Deutschland hatte außerdem von November 2022 bis November 2023 für ein Jahr die Präsidentschaft des Ottawa-Antipersonenminen-Übereinkommens übernommen.

Um die Menschen, die in dicht besiedelten Gebieten leben, in Konfliktsituationen besser zu schützen, unterstützt Deutschland maßgeblich die EWIPA-Erklärung (Political Declaration on Strengthening the Protection of Civilians from the Humanitarian Consequences arising from the use of Explosive Weapons in Populated Areas). Am 18. November 2022 nahmen 83 Staaten, darunter Deutschland, in Dublin die Erklärung an. Mittlerweile hat sie 90 Unterstützer.

Konkrete Unterstützung für Minen- und Kampfmittelräumung

Aufklärungsunterricht über Gefahren durch Minen und Blindgänger an einer Schule in der Ukraine
Aufklärungsunterricht über Gefahren durch Minen und Blindgänger an einer Schule in der Ukraine © MAG Ukraine

Ihr Engagement auf politischer Ebene für ein Verbot dieser unterschiedslos wirkenden Waffen verknüpft die Bundesregierung bereits seit 1992 mit der finanziellen Förderung von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge. Durch Räumung und Gefahrenaufklärung unterstützt sie das Überleben von betroffenen Menschen.

Zudem bietet Deutschland betroffenen Staaten Unterstützung an, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen insbesondere zur Räumung kontaminierter Flächen aus dem Antipersonenminen-Übereinkommen (Ottawa-Konvention), dem Streumunition-Übereinkommen (Oslo-Übereinkommen) und dem UN-Waffenübereinkommen zu erfüllen.

In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen und Regierungen hat das Auswärtige Amt bereits in mehr als 50 mit Minen und Kampfmitteln kontaminierten Ländern in Afrika, Asien, dem Nahen und Mittleren Osten, Europa und Südamerika Hilfe geleistet.

Schwerpunktländer des deutschen Engagements sind aktuell die Ukraine, Libanon, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Äthiopien und Sudan. 2025 unterstützte das Auswärtige Amt Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge in über 10 Ländern und Regionen mit insgesamt rund 50 Millionen Euro. Zusätzlich wurden Stabilisierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung der Konventionen Projekte gefördert. Deutschland gehört damit zu den wichtigsten Gebern in diesem Bereich.

In der Ukraine etwa hat die Kontaminierung mit Minen und Kampfmittelrückständen in Folge des russischen Angriffskriegs massiv zugenommen. Das Auswärtige Amt hat dafür seit dem Beginn des vollumfänglichen russischen Angriffskrieges 2022 fast 50 Millionen Euro bereitgestellt, um dort Projekte des humanitäres Minen- und Kampfmittelräumens, der Aufklärungsarbeit und der Opferfürsorge zu fördern.

Kooperationspartner im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens sind Nicht-Regierungsorganisationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die Organisationen der Vereinten Nationen, insbesondere der Dienst der Vereinten Nationen für Antiminenprogramme (UNMAS), dem eine koordinierende Funktion innerhalb der Vereinten Nationen übertragen wurde. Neben der Förderung bilateraler Projekte zur Räumung, Gefahrenaufklärung und Opferfürsorge arbeitet das Auswärtige Amt auch mit relevanten internationalen Akteuren zur Stärkung der Transparenz über die weltweite Kontaminierungslage zusammen. Hierzu zählen als wichtigste Partner die Internationale Kampagne zum Verbot von Landminen (International Campaign to Ban Landmines – ICBL), die Cluster Munition Coalition (CMC), die Mine Action Review und das Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining – GICHD).

Die Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung ist die Basis für das deutsche Engagement.

Schlagworte

nach oben