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Zusammenarbeit in Grenzräumen

Tram-Verbindung zwischen dem elsässischen Straßburg und dem badischen Kehl. Durch die schnelle Anbindung wachsen die Regionen auf beiden Rheinseiten wirtschaftlich und kulturell zusammen. Gleichzeitig wird der Autoverkehr über den Rhein entlastet. Die Entwurfsplanung und der Bau der Brücke über den Rhein wurden mit EU-Geldern aus dem Interreg-Programm kofinanziert. Die übrigen Kosten für den Bau der Brücke teilten sich Deutschland und Frankreich.

Tram-Verbindung zwischen dem elsässischen Straßburg und dem badischen Kehl. Durch die schnelle Anbindung wachsen die Regionen auf beiden Rheinseiten wirtschaftlich und kulturell zusammen. Gleichzeitig wird der Autoverkehr über den Rhein entlastet. Die Entwurfsplanung und der Bau der Brücke über den Rhein wurden mit EU-Geldern aus dem Interreg-Programm kofinanziert. Die übrigen Kosten für den Bau der Brücke teilten sich Deutschland und Frankreich., © picture alliance

13.03.2025 - Artikel

Das Zusammenwachsen Europas zeigt sich besonders in den Grenzregionen – auf politischer, wirtschaftlicher, aber auch auf der gesellschaftlichen und kulturellen Ebene. Lesen Sie hier, wie Deutschland das Zusammenwachsen unserer Grenzregionen fördert.

Mehr als ein Drittel der EU-Bevölkerung lebt in Grenzregionen. Allein Deutschland teilt seine Grenzen mit neun Nachbarstaaten. Für viele Menschen ist es Alltag, beidseits der beiderseits der Grenze zu leben, zu arbeiten und zu lernen. Durch den grundsätzlichen Wegfall von Grenzkontrollen ist das im sogenannten Schengen-Raum besonders einfach. Trotzdem liegen im Leben und Arbeiten über die Landesgrenzen hinweg auch heute noch einige Herausforderungen, die sich z.B. aus rechtlichen oder verwaltungstechnischen Unterschieden ergeben.

Wie unter einem Brennglas legte die Covid-19 Pandemie die Verwundbarkeit, aber auch den Wert von langjährigen, guten nachbarschaftlichen Beziehungen offen. Die Grenzschließungen zu Beginn der Pandemie zeigten, wie schmerzhaft Beeinträchtigungen des freien Personen- und Warenverkehrs für das Zusammenleben in Grenzräumen sind – und welche Chancen in schneller, pragmatischer Nachbarschaftshilfe liegen. So wurden Patientinnen und Patienten über Grenzen hinweg dorthin verlegt, wo Betten frei waren, knappes medizinisches Material wurde zur Verfügung gestellt, es trat eine bemerkenswerte Solidarität trat zum Vorschein.

Europa wächst zusammen: Grenzregionen sind die Nahtstellen Europas

Bahnbrücke über die Oder
Bahnbrücke über die Oder © picture alliance/ZB

Europa wächst immer weiter zusammen. Das zeigt sich besonders in den Grenzregionen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann und muss immer noch weiter ausgebaut werden. Denn noch immer gibt es an den Binnengrenzen der EU viel zu tun. Damit das Leben entlang der Grenzen möglichst reibungslos ablaufen kann, braucht es nicht nur offene Grenzen, sondern es müssen auch verschiedene Verwaltungstraditionen miteinander in Einklang gebracht werden und bürokratische Hürden abgebaut werden. Denn je enger die Verflechtungen in den Grenzregionen sind, desto stärker ist die Europäische Union als Ganze. Mit unseren größten Nachbarn Frankreich und Polen, aber auch mit Dänemark, Tschechien, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg arbeiten wir kontinuierlich daran, die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg immer weiter zu vereinfachen und zu intensivieren. Dabei geht es nicht nur um den Schengenraum und die Koordinierung von lokaler Verwaltung, sondern auch um wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Austausch.

Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2022 drei Studien in Auftrag gegeben, um die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verbessern:

Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Prof. Dr. Michael Frey und Rahel Alia Müller, Hochschule für Verwaltung Kehl PDF / 978 KB

Bestandsaufnahme und Potentialanalyse von Regionalräten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Prof. Dr. Tobias Chilla und Markus Lambracht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg PDF / 5 MB

Bestandsaufnahme und Potentialanalyse von Grenzscouts im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Dr. Norbert Cyrus, Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) PDF / 553 KB

Auf Grundlage der drei Studien hat die Bundesregierung mehrere Initiativen auf den Weg gebracht:

Regionalräte - Etablierung des „Deutsch-tschechischen Regionalforums“ und der „Deutsch-dänischen Arbeitsgruppe für verstärkte Zusammenarbeit in der Grenzregion“

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann in sehr unterschiedlichen Strukturen organisiert werden. Je nachdem, welche Akteure beteiligt sind, sind diese stärker oder schwächer institutionalisiert. Das Auswärtige Amt hat 2022 eine Studie zur Bestandsaufnahme und Potentialanalyse von Regionalräten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Auftrag gegeben. Der Begriff „Regionalräte“ wurde dabei bewusst offen interpretiert, so dass möglichst viele unterschiedliche Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit berücksichtigt werden konnten. Die zentralen Erkenntnisse aus dieser Studie sind, dass strukturierte Prozesse wichtig sind, um den lokalen und regionalen Akteuren eine Plattform zu bieten, und dass solche regionalen Foren umso besser Lösungen entwickeln können, je mehr politische Ebenen beteiligt sind, d.h. insbesondere, dass neben den lokalen und regionalen Akteuren auch nationale und gegebenenfalls europäische Akteure einbezogen werden. In den letzten zwei Jahren wurden unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse zwei neue Kooperationsformate etabliert:

  • Deutsch-tschechisches Regionalforum
  • Deutsch-dänische Arbeitsgruppe für verstärkte Zusammenarbeit in der Grenzregion: Die „Deutsch-dänische Arbeitsgruppe für verstärkte Zusammenarbeit in der Grenzregion“ trat 2023 auf der Grundlage des im August 2022 von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihrem dänischen Amtskollegen vereinbarten „Gemeinsamen Aktionsplans für die Zukunft der deutschdänischen Zusammenarbeit“ zusammen. Auch hier war die besondere Neuerung, dass erstmals alle politischen Ebenen auf beiden Seiten der Grenze gleichzeitig an einem Prozess zur verstärkten Zusammenarbeit in der Grenzregion beteiligt waren. Die Arbeitsgruppe hat 54 konkrete Mobilitätshindernisse in den Bereichen „Bildung und Kultur“, „Soziale Sicherheit und Digitalisierung“ und. „Steuern und Unternehmertum“ identifiziert und diese zusammen mit weiteren Handlungsempfehlungen in ihrem Abschlussbericht zusammengefasst. Im Rahmen der Arbeitsgruppe konnten bereits einige Hindernisse beseitigt werden, Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde zudem im Anschluss an ihre Arbeit das „Danish-German Cross-Border Panel“ eingerichtet, dessen erste Sitzung am 9. Dezember 2024 stattfand und in dessen Rahmen Dänemark, Schleswig-Holstein. und die Bundesregierung die erfolgreiche Arbeit der Arbeitsgruppe fortführen werden.

„Grenzscouts“ - Einrichtung der „Förderrichtline Grenzscouts“ mit einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von 200.000 € für die Jahre 2024 bis 2026

Eine allgegenwärtige Herausforderung in Grenzregionen ist die mangelnde Kenntnis der Gegebenheiten auf der anderen Seite der Grenze. Öffentliche Stellen, die Unternehmen, Privatpersonen und Behörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten unterstützen und maßgeschneiderte Lösungen für grenzbedingte Hindernisse anbieten, spielen deshalb eine bedeutende Rolle. Diese „Grenzscouts“ helfen in vielfältigen Bereichen, den Weg über die Grenze zu finden.

Das Auswärtige Amt hat 2022 eine Studie zur Bestandsaufnahme und Potentialanalyse von Grenzscouts im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Auftrag gegeben. Sie belegte den Nutzen solcher „Grenzscouts“ und warb angesichts der großen Unterschiede in Leistungsfähigkeit und Aufbau der existierenden Strukturen für Best-Practice Austausch und Ausbau der existierenden Strukturen. Auf Grundlage dieser Studienergebnisse hat das Bundesinnenministerium 2024 die „Förderrichtlinie Grenzscouts“ veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie werden Beratungsstrukturen in Grenzräumen bei der Ausweitung oder Verbesserung ihres Informations- und Unterstützungsangebots gefördert.

Experimentierklauseln - Mehr Spielraum für grenzregionale Anpassungen dank eines allgemeinen „Reallabore-Gesetzes“

In Grenzregionen sind bei grenzüberschreitenden Projekten regelmäßig gesetzliche Vorgaben aus mindestens zwei Staaten zu berücksichtigen. Zur Überwindung dieser zusätzlichen Komplexität könnten rechtliche Ausnahmeregelung oder Öffnungsklauseln beitragen. Sie würden bei grenzüberschreitenden Vorhaben in klar definiertem, begrenzten Umfang Abweichungen von der gesetzlichen Regelung eines der beiden Staaten an der Grenze ermöglichen. Um sicher zu stellen, dass solche Ausnahmeregelungen keine ungewollten negativen Auswirkungen haben, sollten sie zunächst zeitlich begrenzt mit sogenannten „Experimentierklauseln“ ausprobiert und anschließend ausgewertet werden. Das Potenzial solcher Experimentier- und Öffnungsklauseln für Grenzregionen wurde in einer Studie für das Auswärtige Amt 2022 bestätigt. Auch im Bereich der Innovationsförderung sind solche „Experimentierklauseln“ wichtig. Bislang werden diese insbesondere aufgrund der damit verbundenen rechtlichen Risiken aber nur selten genutzt. Die Bundesregierung hat deshalb am 13.11.2024 einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima vorbereiteten Entwurf für das „Reallabore-Gesetz“ angenommen. Mit diesem Gesetz würden allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen zur Nutzung von Experimentierklauseln erstmalig definieren würde. Das Auswärtige Amt hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium dafür gesorgt, dass dieses Gesetz auch für Grenzregionen die Voraussetzungen zur Nutzung von Experimentierklauseln verbessern würde. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen konnte der Gesetzgebungsprozess nicht in der 20. Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Es bleibt ist derzeit ungewiss, ob ein entsprechendes Gesetz in der nächsten Legislaturperiode erneut eingebracht wird.

Das Auswärtige Amt hat in Ergänzung zu dem Reallabore-Gesetz eine vertiefende Studie des Euro-Instituts und der Hochschule Kehl gefördert, die mit Akteuren aus den Grenzregionen konkrete Anwendungsfälle für Öffnungs- bzw. Experimentierklauseln identifiziert, die im Rahmen des Reallabore-Gesetzes bzw. auf dessen Grundlage umgesetzt werden könnten.

Gründung der „Interministeriellen Arbeitsgruppe zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“

Zur weiteren Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hat das Auswärtige Amt zusammen mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesministerium für Wohnen, Städteentwicklung und Raumwesen im Sommer 2024 die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ ins Leben gerufen. Ziel der interministeriellen Arbeitsgruppe ist eine bessere Berücksichtigung der Anliegen der Grenzregionen sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch die Bundesebene. In einem zweimonatlichen Rhythmus kommen hier die relevanten Bundesressorts zusammen, um sich ressortübergreifend zu aktuellen grenzüberschreitenden Sachverhalten auszutauschen und abzustimmen.

„Grenzraum-Check“ - Erprobung einer Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzräume in den deutschfranzösischen Grenzregionen

Mit dem Vertrag von Aachen haben die Bundesregierung und die französische Regierung 2019 vereinbart, „in Grenzregionen die Beseitigung von Hindernissen zu erleichtern, um grenzüberschreitende Vorhaben umzusetzen und den Alltag der Menschen, die in Grenzregionen leben, zu erleichtern“ (Art. 13 Abs. 1). Zur Erreichung dieses Ziels weist der Vertrag dem neu gegründeten deutsch-französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) die Aufgabe zu, Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Grenzregionen zu analysieren (Art. 14). In einem ersten Schritt hat das Auswärtige Amt im September 2022 eine Studie zu dieser Aufgabenstellung in Auftrag gegeben. Die Studie untersucht, wie Gesetzesvorhaben auf deutscher und französischer Seite frühzeitig, also noch vor deren Beschluss, auf negative Auswirkungen für die Grenzregionen geprüft werden können („Grenzraum-Check“). Diese ex-ante Prüfung soll ermöglichen, potentielle Negativauswirkungen von vornherein zu verhindern. Die Niederlande setzen ein solches Instrument bereits seit 2021 um.

Auf den Studienergebnissen aufbauend hat der AGZ zunächst die Arbeitsgruppe Grenzraum-Check unter Vorsitz des Auswärtigen Amts und des französischen Außenministeriums zur Ausarbeitung von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten ins Leben gerufen. Auf der Basis ihrer Empfehlungen ist jetzt die Erprobung eines Grenzraum-Checks geplant.

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