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Solidarität mit der Türkei, konkrete Hilfe für Flüchtlinge vor Ort

Flüchtlingslager an der türkisch-syrischen Grenze

Flüchtlingslager an der türkisch-syrischen Grenze, © dpa

02.03.2020 - Artikel

Mit sechs Milliarden Euro unterstützt die EU die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingsbewegungen in das Land. Die Hilfen kommen vor allem den Menschen vor Ort zu Gute. Investiert wird auch in den langfristigen Aufbau von Kapazitäten und kommunaler Infrastruktur.

Türkei weiter Hauptaufnahmeland für Flüchtlinge aus Syrien

Seit 2016 unterstützt die Europäische Union die Türkei im Rahmen der sogenannten EU-Türkei-Erklärung bei Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen und Migranten. Gefordert ist die Türkei vor allem durch die unverändert hohe Zahl von Menschen, die vor dem Krieg in Syrien geflohen sind. Bis Ende 2018 haben 6,7 Millionen Menschen Syrien verlassen, von ihnen haben 3,7 Millionen in der Türkei Aufnahme gefunden – eine Zahl, die das Land vor große Herausforderungen stellt.

Sechs Milliarden Euro Hilfen seit 2016

Im Zuge der sogenannten EU-Türkei-Erklärung von 2016 hat sich die Europäische Union bereit erklärt, die Türkei bei der Bewältigung dieser gewaltigen Herausforderung zu unterstützen. Dazu haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten im Jahr 2016/17 und im Jahr 2018/19 jeweils drei Milliarden Euro bereitgestellt. Verwaltet und verteilt werden die Mittel über Hilfsorganisationen und Projektpartner vor Ort. Die Gelder sind bereits vollständig für konkrete Projekte verplant, für 4,7 Milliarden Euro sind Verträge abgeschlossen, 3,2 Milliarden Euro wurden bereits ausbezahlt.

Direkte Hilfe für täglichen Bedarf, Investitionen in Bildung, Gesundheit und Infrastruktur

Ein großer Teil der Mittel kommt den Geflüchteten vor Ort unmittelbar zu Gute. So erhalten derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in der Türkei monatliche Zahlungen des World Food Programms zur Deckung ihres täglichen, elementaren Bedarfs. Ab März 2020 übernehmen Rotes Kreuz und Roter Halbmond die Verwaltung der Auszahlungen. Gefördert wird außerdem die Schulbildung von Flüchtlingskindern sowie Investitionen in kommunale Infrastruktur wie Gesundheitseinrichtungen oder Abfallentsorgung.

Abkommen in beiderseitigem Interesse

Weiterer Bestandteil des Abkommens ist die Bereitschaft der Europäischen Union, besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen. Die Türkei hat sich im Gegenzug bereit erklärt, dazu beizutragen, dass ungeregelte Grenzübertritte in die Europäische Union unterbleiben und die vorgesehen Verfahren eingehalten werden. Auf dieser Grundlage haben die EU-Mitgliedstaaten seit 2016 insgesamt über 26.000 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen, Deutschland davon 9600. An ihren Zusagen hält die Europäische Union weiter fest und fordert von der Türkei ebenfalls, ihren freiwillig eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.

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