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Eine gemeinsame europäische Flucht- und Migrationspolitik

Zelteingang, Flüchtlingscamp in der Bekaa-Ebene, Libanon, © Thomas Trutschel / photothek.net
Weltweite Flucht- und Migrationsbewegungen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Für eine nachhaltige Flucht- und Migrationspolitik sind europäische Lösungsansätze notwendig.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem

In der Dublin-Verordnung wird die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Asylverfahren geregelt. Die Ankunft einer großen Zahl von Schutzsuchenden in den vergangenen Jahren hat die Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und entsprechenden Reformbedarf offengelegt. Die Bundesregierung setzt sich für eine Reform auf Basis von geteilter Verantwortung und Solidarität ein. Ziel ist ein effizienteres, krisenfestes und solidarisches europäisches Asylsystem.
Im September 2020 legte die Europäische Kommission umfassende Vorschläge in einem neuen Paket für Migration und Asyl vor, das teils angepasste teils neue Rechtsakte unter anderem in Nachfolge der Dublin-Verordnung enthält. Dieses Reformpaket wird derzeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission verhandelt. Zentrale Frage bleibt dabei, wie das Verhältnis zwischen Verantwortung der Ersteinreisestaaten, etwa mit Blick auf Verfahren und Registrierung an den Außengrenzen sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, etwa durch Verteilung von Schutzsuchenden, ausbalanciert wird.
Weitere Informationen über die Entwicklung der europäischen Asylpolitik finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten
Die Bewältigung und Steuerung weltweiter Flucht- und Migrationsbewegungen kann nur in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern gelingen. Dazu fand im November 2015 im maltesischen Valletta ein wegweisendes Gipfeltreffen zwischen der EU, den Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und 34 afrikanischer Staaten statt, auf dem sich die Teilnehmenden auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Migration einigten. Der dort beschlossene „Joint Valletta Action Plan“ ist auch heute wichtige Richtschnur und umfasst fünf Schwerpunktbereiche:
- Minderung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung;
- Förderung legaler Migrationswege;
- Schutz für Migranten und Flüchtlinge;
- Verhinderung irregulärer Migration und Bekämpfung von Menschenhandel;
- Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückkehr bzw. Rückübernahme und Reintegration.
Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt im Rahmen des Rabat- und des Khartum-Prozesses – den beiden zentralen Dialogplattformen zwischen der EU und Afrika im Migrationsbereich. Deutschland beteiligt sich aktiv an beiden Prozessen. Im Jahr 2023 übernimmt Deutschland den Vorsitz im Lenkungsausschuss des Khartum-Prozesses, der für die operative Steuerung verantwortlich ist.
Auch die externe Dimension der europäischen Flucht- und Migrationspolitik ist zentraler Bestandteil der Vorschläge der EU-Kommission für ein neues Paket für Migration und Asyl von 2020. Die EU-Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten soll durch ausgewogene, maßgeschneiderte Partnerschaften intensiviert werden. Hierzu gehört Konfliktprävention und Stabilisierung, Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Good Governance, Stärkung wirtschaftlicher Perspektiven, der Schutz von Geflüchteten entlang der Routen, der Aufbau von Asylsystemen, Schleuserbekämpfung, die Förderung von Programmen für freiwillige Rückkehr und Reintegration sowie der Ausbau und die bessere Nutzung legaler Migrationswege.
Im Rahmen des EU-Resettlement-Programms beteiligt sich Deutschland substantiell an der Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Menschen aus Drittstaaten. 2023 stellt Deutschland in diesem Rahmen insgesamt bis zu 6.500 Aufnahmeplätze für Resettlement, einschließlich der Resettlement-Programme der Länder, und das Humanitäre Aufnahmeprogramm Türkei zur Verfügung.
Über das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit“ (NDICI – Global Europe) leistet die Europäische Union im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 finanzielle Unterstützung im Bereich Flucht und Migration. Nach derzeitigen Planungen stehen rund 10 Prozent des NDICI-Gesamtbudgets von insgesamt 79, 5 Mrd. Euro für migrationsbezogene Projekte zur Verfügung. Damit sollen unter anderem die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie gewaltsame Vertreibung, die Herstellung der Bedingungen für legale Migration und Mobilität, Ausweitung des Grenzmanagements und Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt adressiert werden.
Zu einer funktionsfähigen Asyl- und Flüchtlingspolitik gehört neben der notwendigen Schutzgewährung auch die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Deutschland unterstützt die Europäische Union dabei, die Kooperation der Herkunfts- und Transitländer im Bereich Rückkehr zu verbessern. Die Europäische Union schließt dazu unter anderem Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten ab. Diese verpflichten Drittstaaten dazu, Personen, die aus ihrem Territorium irregulär in die EU eingereist sind und – im Falle einer Antragstellung – keinen Schutzstatuserhalten haben, wieder aufzunehmen.
Reguläre Migration
Die Eröffnung legaler Migrationswege in die EU erleichtert den Zuzug von Arbeitskräften und vermindert die Notwendigkeit und Risiken irregulärer Migration. Dies wirkt dem Bevölkerungsrückgang in Europa entgegen und schafft Anreize für qualifizierte Migrantinnen und Migranten, die Deutschland und Europa mit Blick auf Fachkräftemangel und die demographische Entwicklung brauchen. Gleichzeitig wirkt es dem Menschenhandel und der Schleuserkriminalität entgegen.
Im Bereich der legalen Migration gibt die EU Richtlinien für Visa- und Aufenthaltstitelerteilung sowie die Voraussetzungen für Familienzusammenführungen vor, die von den Mitgliedsstaaten, insbesondere für längerfristige Aufenthalte weiter ausgestaltet werden. Für hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten hat die EU durch die sogenannte „Blue card“-Richtlinie Hochqualifizierten mit der „Blauen Karte EU“ einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnet. Durch die „ICT“-Richtlinie wird die unternehmensinterne Entsendung von Führungskräften und Spezialisten in die Europäische Union erleichtert. Daneben werden durch Richtlinien u.a. die Wege für Studierende, Forschende, Freiwilligendienstleistende, Au-Pairs, Saisonarbeitskräfte eröffnet.
Näheres zu Fragen der legalen Migration in der EU findet sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.