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Keine Mehrheit in London für Brexit-Deal

Keine Mehrheit in London für Brexit-Deal

Keine Mehrheit in London für Brexit-Deal, © PA Wire

28.03.2019 - Artikel

Wie geht es nun weiter?

Die britische Regierung konnte bei den Abstimmungen am 15. Januar, am 12. März und am 29. März keine Mehrheit unter den britischen Abgeordneten im Unterhaus für die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Einigung auf ein Austrittsabkommen und eine Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen erzielen. Somit gibt es derzeit auf britischer Seite keine Zustimmung zu der erzielten Einigung.

Außenminister Heiko Maas sagte:

In Sachen Brexit ist Großbritannien am Zug. Es ist gestern nicht klar geworden, was sie wollen - nur, was sie nicht wollen. Wir bereiten uns auf alle Szenarien vor. Aber: Wir hoffen weiter auf Vernunft.

(Das gesamte Interview im Deutschlandfunk vom 16.1. finden Sie hier.)

Was zuletzt im Verhandlungsprozess zwischen London und Brüssel passiert ist, wo wir stehen und wie es nun weitergeht, finden Sie hier.

Für Deutschland und die EU ist ein geordneter Austritt nach wie vor die klare Priorität. Ein ungeordneter Austritt hätte negative Auswirkungen für alle Seiten und ist weder im deutschen und europäischen noch im britischen Interesse. Die Einzelheiten der im November 2018 erzielten Einigung finden Sie hier.

Dennoch kann ein ungeordneter Austritt nicht ausgeschlossen werden.

Fünf wichtige Fragen und Antworten im Falle eines ungeregelten Brexit:

  1. Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus nach dem ungeregelten Brexit?
    Das Bundesministerium des Innern beantwortet viele Fragen auf seiner Webseite.
  2. Wie sieht die Besteuerung nach dem ungeregelten Brexit aus?
    Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
  3. Berührt Ihr Tätigkeitsfeld den Warenverkehr mit Großbritannien, auch nach einem ungeregelten Brexit?
    Ein Blick auf die Webseite des deutschen Zolls lohnt sich!
  4. Wie finde ich heraus, ob ich nach dem ungeregelten Brexit weiterhin Bafög erhalten kann?
    Hier der Beitrag auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  5. Was muss ich nach dem ungeregelten Brexit für meine Reisen wissen?
    Hier ein ausführlicher Hinweis der EU-Kommission.

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